Entscheidungsvorlage - FB 36/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion im Rat zur Abhilfe von Bürgerbeschwerden über Luftschadstoffimmissionen durch den Bahngüterverkehr an der Bleibergerstraße in Aachenhier: EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie, Antrag zu Feinstaubmessungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/41
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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14.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Demnach wird die Verwaltung an der Bleibergerstraße keine Feinstaubmessungen durchführen lassen. Ebenso wird das Land NRW trotz seiner allgemeinen Messverpflichtung zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie nicht aufgefordert diese Messungen durchzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Vorbemerkungen
Die Güterbahnlinie
Aachen-West Richtung Belgien (Montzen) wird nach Auskünften der Deutschen Bahn
täglich durchschnittlich von insgesamt 104 Güterzügen und 21 Dieselloks
befahren. Die Loks sind teilweise älteren Baujahrs, so dass mit erhöhten
Abgasemissionen zu rechnen ist. Nach Aussage einiger Anwohner der Bleiberger
Straße stellen gelblich-braune Staubablagerungen auf bahnnahen Flächen ein
Indiz für lokal erhöhte Luftschadstoffkonzentrationen (Feinstaub) dar.
Aufgrund der relativ starken
Frequentierung der Güterbahnstrecke wird bürgerseitig eine
Feinstaubbelastung mit
Überschreiten von Grenzwerten angenommen, die nach der neuen
EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie ab Januar 2005 in Kraft getreten sind
(Feinstaubfraktion PM10 = Feinstaub mit Partikeldurchmesser < 10 µm).
2. Untersuchungsrahmen
Auf Basis vorhandener Meßdaten aus Feinstaubuntersuchungen in NRW und in
Anlehnung an Meß- und Berechnungsergebnisse aus Aachener Untersuchungen der
letzten Jahre können für den genannten Beschwerdefall folgende Ausgangs- und
Beurteilungsparameter vorausgesetzt werden:
·
Berücksichtigung
verschiedener Dieselloktypen auf der Strecke Aachen-Montzen nach aktuellen
Informationen der DB; diese sind teilweise mit modernen Dieselmotoren
ausgerüstet.
·
Verwendung von
Betriebsstoff-Verbrauchsangaben nach IFEU-Institut, Heidelberg
·
Abschätzende Berechnung
der Feinstaub-Immissionen an der Bleiberger Straße mittels des fachlich
anerkannten Luftschadstoffausbreitungsmodells IMMIS-Luft (siehe Anlage)
·
Weitgehende
Berücksichtigung eines Worst-case-Szenarios für den Güterzugbetrieb durch
-
50 %-Einsatz belgischer
Loks (höheres Abgasverhalten bewertet mit Durchschnitts-emissionsfaktoren der
gesamten deutschen Diesellokflotte im Vergleich mit den modernisierten
Deutschen Loks auf der Strecke, die geringere Abgasmengen emittieren),
-
bei den 104 Güterzügen
pro Tag wird hälftig von mind. zwei Loks ausgegangen (Bewertung von 52
Güterzügen mit zwei Loks und 52 Züge mit einer Diesellok),
-
21 Leerfahrten, d.h. die
Lokrückfahrten nach Aachen-West werden separat betrachtet,
-
Umrechnung der
Diesellok-Emissionen als Äqivalent von Emissionen schwerer LKW.
3. Ergebnis der Modellberechnungen
Unter Anwendung des
IMMIS-Luft-Ausbreitungsmodells ergeben sich folgende Ergebnisse (siehe Anlage):
- Feinstaub, ausgedrückt
als PM10
Die
Feinstaubpartikel-Immissionen liegen im Jahresmittel bei 25,8 µg/m³ Luft. Der aktuelle
EU-Grenzwert beträgt 40 µg/m³. Auch hinsichtlich von
Feinstaub-Tagesmittelüberschrei-tungen - hier sind 35 Überschreitungen pro Jahr
erlaubt – kommt es zu keiner Über-schreitung.
- Stickstoffdioxid,
ausgedrückt als NO2:
Die NO2-Gesamtbelastung als
Jahresmittel liegt mit etwa 35 µg/m³ deutlich unter dem Grenzwert von 50 µg/m³,
gültig für 2005. Auch die Kurzzeitbelastung (Überschreitungshäufigkeit des
1-Stunden-Mittels von 200 µg/m³) liegt mit etwa 2,5 Überschreitungen sehr
deutlich unter den erlaubten 18 Überschreitungen pro Jahr.
4. Bewertung der Immissionssituation und Schlußfolgerung
Die Güterzugemissionen
(Lokemissionen) sind zunächst durchaus erheblich.
Die Berechnungsergebnisse zeigen jedoch auf der Immissionsseite keine Überschreitungen von EU-Grenzwerten. Die Belastungen für Feinstaub (PM10) und NO2 liegen sehr deutlich unter den Grenzwerten. Aufgrund der relativ guten Durchlüftungssituation an der Bleibergerstraße sind diese Ergebnisse plausibel (kein Straßenschluchtcharakter wie bei einigen Hauptverkehrsstraßen im Aachener Talkessel mit weitaus höherem Verkehrsaufkommen).
Feinstaubmessungen an der
Bleiberger Straße sind daher nicht durchzuführen.
Deutliche Verbesserungen
werden sich ergeben, wenn die von der DB mittelfristig geplante
Elektrifizierung der Güterbahnstrecke umgesetzt sein wird.
Das Landesumweltamt NRW wurde
über das Untersuchungsergebnis des Fachbereiches Umwelt in Kenntnis gesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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