Entscheidungsvorlage - FB 61/0717/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorausgesetzt der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragt er die Verwaltung, den Parkplatz Blücherplatz während der Gebührenpflichtzeit auch für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis freizugeben und ein kostengünstiges Tagesticket für die gesamte Zone Ost 2 zu kalkulieren

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Auftrag des Mobilitätsausschusses, den Parkplatz Blücherplatz während der Gebührenpflichtzeit auch für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis freizugeben und ein kostengünstiges Tagesticket für die gesamte Zone Ost 2 zu kalkulieren, an.

 

Die Anträge gelten als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand:

Ein Bewohner der Straße Blücherplatz hat mit Schreiben vom 13.11.2011 die Freigabe des Parkplatzes Blücherplatz auch für Bewohner mit Bewohnerparkausweis beantragt. Der Antrag wurde am 13.12.2011 im Bürgerforum behandelt und an den Mobilitätsausschuss verwiesen.

Ein weiterer Bürgerantrag liegt der Verwaltung vor, der nach Rücksprache mit der Antragstellerin im Mobilitätsausschuss behandelt werden soll. Es handelt sich um Mitarbeiter eines im Bereich Jülicher Straße (Zone 'T') ansässigen Dienstleistungsunternehmens, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind und den Parkplatz Blücherplatz montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr kostengünstig nutzen möchten.

Darüber hinaus wurde von weiteren Gewerbetreibenden aus dem Viertel der Vorschlag unterbreitet, für ihre Mitarbeiter eine kostengünstige Dauerparkmöglichkeit einzuführen.

 

Um eine differenzierte Erkenntnis über die Auslastung der Parkplätze in der am 15.07.2011 eingerichteten Bewohnerparkzone "Ost 2" (Blücherplatz) zu erhalten, hat die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro beauftragt, eine Nacherhebung in dem Bereich durchzuführen.

 

Situation:

Der Bereich "Ost 2" wird durch die Straßen Hein-Janssen-, Jülicher-, Josef-von-Görres- und Peliserkerstraße begrenzt. Zum Untersuchungsbereich (s. Anlage 3) gehören somit folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:

- Aretzstraße

- Bischofstraße

- Blücherplatz

- Blücherplatz (Parkplatz)

- Dennewartstraße

- Eintrachtstraße

- Europaplatz

- Josef-von-Görres-Straße

- Jülicher Straße

- Kapuzinergasse (Privatstraße)

- Peliserkerstraße

- Reimannstraße

- Sigmundstraße

- Talstraße

 

Im gesamten Gebiet wird werktags in der Zeit von 9.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 14.00 Uhr zum Parken ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkticket benötigt. Außerhalb dieser Zeit ist das Parken kostenlos.

 

Auf dem Parkplatz Blücherplatz hat der Bewohnerparkausweis keine Gültigkeit. Die vg. Fläche steht den im Viertel Beschäftigten, den Besuchern der Musikschule, AGIT und diversen umliegenden Firmen, Büros und Praxen zur Verfügung und ist eine Parkmöglichkeit nahe der Verkehrsstraße und der BAB-Anschlussstelle, jedoch während der Gebührenpflicht nur mit Parkschein.

 

Im gesamten Bereich gilt die Tarifzone II (analog der Parkgebührenordnung) 0,25 € für die ersten 30 Min., dann 0,15 € je 10 Min. bis 90 Min. und darüber hinaus 0,20 € je 10 Min.

Es existiert keine Höchstparkdauer, sodass ein Ticket für den ganzen Tag montags bis freitags 11,30 € und samstags 5,30 € kostet.

 

Erhebung der Parkraumnutzung:

Die Erhebung der Parkraumbelegung fand am Mittwoch, den 18. April 2012, außerhalb der Schul- und Semesterferien statt. In drei Zeitbereichen um 6.00 Uhr, 11.00 Uhr und 23.00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst. Unterschieden wurde nach den Merkmalen Bewohnerparkausweis "Ost 2", "Parkschein" oder "ohne Parkschein". Es wurden die gleichen Zeitschnitte wie bei der Voruntersuchung zu „Ost 2“ gewählt.

 

Für die durchgeführte Erhebung sind nachfolgende Besonderheiten sowohl in Bezug auf die Methodik als auch auf die Ergebnisse zu beachten:

•              Trotz der fehlenden Parkscheinpflicht in den Zeitbereichen 6 Uhr und 23 Uhr wurden in allen drei Zeitbereichen die Kfz nach den gleichen Kriterien (siehe oben) unterschieden.

•              Hinsichtlich der Bewohnerparkausweise wurde deren Gültigkeit berücksichtigt. Im Einzelfall wurden Fahrzeuge mit "falschen Bewohnerparkausweisen" (andere Bewohnerparkzone oder nicht übereinstimmendes Kennzeichen) erkannt und entsprechend der Gruppe "ohne Parkschein" zugeordnet.

•              Bei der 11 Uhr Erhebung wurde ein Defekt des Parkscheinautomaten in der Dennewartstraße bemerkt. Dadurch kam es bei vielen Fahrzeugen zum Einsatz der Parkscheibe oder zu einem Vermerk "Parkscheinautomat defekt, Münzen fallen durch" (Zettel in der Windschutzscheibe). In diesen Fällen wurden die Kfz zur Gruppe "Parkschein" gezählt, da davon ausgegangen wurde, dass die Bereitschaft zum Lösen eines Parkscheins vorhanden war.

•              Fahrzeuge mit einer Sonderparkerlaubnis, z.B. Handwerker, Pflegedienste usw., wurden der Kategorie "Parkschein" zugeordnet.

 

Erhobene Daten (ohne Kapuzinergasse):

Im gesamten öffentlichen Straßenraum wurden im Mittel auf 908 Parkplätzen 509 Kraftfahrzeuge erhoben.

Bei der Erhebung im Jahr 2008 waren es 834 Kfz. Die höchste Belegung war mit 574 Kfz gegen 23.00 Uhr zu verzeichnen. Im Zeitbereich 11.00 Uhr wurde mit 405 Kfz der Minimalwert erhoben und gegen 6.00 Uhr wurden 548 Kfz angetroffen.

 

Übersicht der angetroffenen Kfz unterteilt nach "mit Bewohnerparkausweis", "mit Parkschein" und "ohne Parkschein" (s. auch Anlage 4)

 

 

 

1. Rundgang

6.00 Uhr

2. Rundgang

11.00 Uhr

3. Rundgang

23.00 Uhr

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

angetroffene Kfz

548

100

405

100

574

100

mit Bewohnerparkausweis

385

70

256

63

387

67

mit Parkticket

    7

1

  52

13

    6

1

ohne Parkticket

156

29

  97

24

181

32

 

Bezogen auf die Gesamtzahl der vorhandenen Parkplätze (908) ist zu erkennen, dass im Zeitbereich 6.00 Uhr lediglich in den Straßen Blücherplatz, Bischofstraße und Jülicher Straße eine hohe Auslastung zu verzeichnen ist. Mit 548 Parkplätzen sind nur insgesamt 60 % aller Parkkapazitäten genutzt.

 

Der Zeitbereich 11.00 Uhr zeigt, dass im Vergleich mit den insgesamt zur Verfügung stehenden Parkplätzen, in keiner Straße die Auslastung der vorhandenen Parkplätze festzustellen ist und im Mittel lediglich 405 von 908 Parkplätze (45 %) belegt sind.

 

Auch im Zeitbereich 23.00 Uhr kommt es nur in einzelnen Straßen zu hohen Auslastungen. Hier sind es die Straßen Bischofstraße, Jülicher Straße und Reimannstraße. Im gesamten Bereich sind im Mittel jedoch nur ca. 63 % der Parkplätze belegt.

 

In den Morgen- und Abendstunden ist eine vergleichbare Verteilung der Kfz mit Bewohnerparkausweis und ohne Parkschein zu erkennen.

 

Vergleich angetroffene Fahrzeuge 2012 und 2008 (s. auch Anlage 4):

 

 

 

 

Rundgang

6.00 Uhr

Rundgang

11.00 Uhr

Rundgang

23.00 Uhr

angetr. Kfz 2012

548

405

574

angetr. Kfz 2008

794

931

778

angetr. Kfz 2012/2008 in %

69

44

74

 

Die v.g. Tabelle zeigt, dass im Vergleich zur Erhebung 2008 insgesamt deutlich weniger Kfz im Untersuchungsgebiet angetroffen werden.

Hier ist insbesondere der Parkplatz Blücherplatz (nur Parkschein) zu erwähnen, wo 2012 morgens/abends nur 24 %/25 % und mittags nur 8 % der Kfz im Vergleich zu 2008 angetroffen werden.

 

Vergleich angetroffene Fahrzeuge 2012 mit Bewohnerparkausweis und Anzahl Bewohner Kfz 2008 (s. Anlage 4)

 

 

 

 

Rundgang

6.00 Uhr

Rundgang

11.00 Uhr

Rundgang

23.00 Uhr

angetr. Kfz mit Bewohnerparkausweis 2012

 

385

 

256

 

387

angetr. Kfz

Bewohner 2008

 

234

 

165

 

236

angetr. Kfz 2012/2008 in %

165

155

164

 

Vergleicht man die Anzahl Kfz mit einem Bewohnerparkausweis (2012) mit den Kfz von Bewohnern (2008), so lässt sich erkennen, dass nahezu in allen Straßen der Anteil an Kfz von Bewohnern deutlich gestiegen ist.

 

 

Mit Stand vom 14.06.2012 sind in der Bewohnerparkzone "Ost 2" 612 Bewohnerparkausweise ausgegeben. Diese teilen sich auf in             

503 (82 %) Ausweise              "Standard"

  19 (  3 %) Ausweise              "Firmen"

  90 (15 %) Ausweise               "Studenten"

 

Verglichen mit der Anzahl der angetroffenen Kfz mit Bewohnerparkausweis ist zu erkennen, dass ca. 63 % (387 Kfz, 23 Uhr) der "möglichen Bewohnerparkausweise" angetroffen wurden.

 

Fazit:

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone deutlich zur Entlastung des Parkdrucks beigetragen und der hohen Auslastung der zur Verfügung stehenden Parkplätze entgegengewirkt hat.

 

Gleichzeitig ist der Anteil parkender Fahrzeuge von Bewohnern aus dem Bereich "Ost 2" im Vergleich zur Situation vor Einrichtung der Bewohnerparkzone deutlich gestiegen. War der Anteil der Bewohner Kfz vor Einrichtung der Bewohnerparkzone als eher gering zu bezeichnen, machen diese nach Einrichtung der Bewohnerparkzone im Mittel rund 65 % bis 70 % aus.

 

Durch das Einrichten der Bewohnerparkzone haben sich die Parkchancen für Bewohner im unmittelbaren Wohnumfeld deutlich erhöht und aufgrund des geringeren Parkdrucks zur Reduzierung des Parksuchverkehrs beigetragen.

 

Da der Parkplatz Blücherplatz nur eine sehr geringe Auslastung zeigt, sollte der Parkplatz auch während der Gebührenpflichtzeit den Bewohnern mit gültigem Bewohnerparkausweis zur Verfügung gestellt werden.

Die Nachheruntersuchung belegt, dass durch die Einführung des Bewohnerparkens eine derartige Entlastung des Parkraums erzielt wurde, dass dauerhaft ausreichend freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Um den Interessen vor allem der Gewerbetreibenden entgegen zu kommen wird vorgeschlagen ein kostengünstiges Tagesticket zu kalkulieren.

 

Für die Ergänzung der Beschilderung, zur Freigabe des Parkplatzes Blücherplatz für Bewohner mit Bewohnerparkausweis, entstehen Kosten in Höhe von  ca. 100 €.

Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 (Einrichtung Bewohnerparken-J-), Kostenart 78350000 zur Verfügung.

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

223.435,78

223.435,78

360.000

360.000

583.453,78

0

Ergebnis

223.435,78

223.435,78

360.000

360.000

583.453,78

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

21.994,98

21.994,98

18.000

18.000

0

0

Ergebnis

21.994,98

21.994,98

18.000

18.000

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

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Anlagen

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