Entscheidungsvorlage - FB 61/0767/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.              Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.              Im Bewohnerparkbereich "N" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "N" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

              Die Straßen

              Försterstraße

              Kupferstraße (bis Ende Bebauung)

              Lousbergstraße

              Nizzaallee

              Rütscher Straße

              Theresienstraße

              Weyhestraße

              werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

              Die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonder Straße) und

              Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße)

              werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.

 

3.              Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.  Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgesetzt.

 

5.              Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6.              Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" soll schnellstmöglich erfolgen.

 

7.              Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.              Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

9.              Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

10.              Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:

a)              Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz,

b)              Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)              Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)              Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren

zu beschließen.

 

11.              Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.              Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.              Im Bewohnerparkbereich "N" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "N" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

              Die Straßen

              Försterstraße

              Kupferstraße (bis Ende Bebauung)

              Lousbergstraße

              Nizzaallee

              Rütscher Straße

              Theresienstraße

              Weyhestraße

              werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

              Die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonder Straße) und

              Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße)

              werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.

 

3.              Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.  Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgesetzt.

 

5.              Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6.              Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" soll schnellstmöglich erfolgen.

 

7.              Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.              Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

9.                Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

10.               Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:

a)              Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz,

b)              Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)              Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)              Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren

              zu beschließen.

 

11.              Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

 

1.              Sonderparkberechtigt werden:

a)              Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz.

b)              Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)              Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

d)     Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren.

 

2.              Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstand

Die Ergebnisse der Voruntersuchung wurden in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 08.03.2012 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.03.2012 vorgestellt und beraten. Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten zeigen eine sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Eine Verdrängung der "Fremdparker" ist nur mittels einer Bewirtschaftung des Bereiches möglich.

Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "N" (Nizzaallee) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Ferner wurde die Verwaltung gebeten, die Einbeziehung der Nebenfahrbahnen der Roermonder Straße zwischen Ludwigallee und Rütscherstraße in den Bereich "N" - heute zu "K" (Kruppstraße) gehörig - zu überprüfen.

 

Bürgerinformationsveranstaltung

Am 24.04.2012 wurde in der Evangelischen Kirchengemeinde, Nizzaallee 20, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 95 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen (s. Anlage 3). Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein (s. Anlage 4).

 

Wesentliche Themen waren der hohe Parkdruck, der auf die Anwohner, auf Besucher des Pontviertels und des Arbeitsamtes zurückgeführt wird, der Wegfall von Parkplätzen im Zusammenhang mit der rettungstechnischen Erschließung und der Müllentsorgung, die Benachteiligung von Besuchern der Anwohner bzw. die Ausstellung von Besucherausweisen, die Ausweitung der Gebührenpflichtzeit in den Abendstunden und die Schaffung von weiteren Parkplätzen. Kritisch wurde angemerkt, dass das Viertel aufgrund seines hohen Studentenanteils nicht mit anderen Aachener Stadtvierteln zu vergleichen sei. Ein ausführliches Protokoll der mündlichen Eingaben und eine Zusammenstellung der schriftlichen Eingaben liegt mit den Antworten der Verwaltung als Anlage 3 bei.

 

 

Planung

Mit Einführung des Bewohnerparkens würden die Bewohner eine größere Chance erhalten, in ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Hierdurch wird eine Verkehrsberuhigung mit einer Reduzierung des Parksuchverkehrs erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen befürwortet die Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone "N".

 

Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "N" wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 6). Die Bürgereingaben wurden soweit möglich berücksichtigt. Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.

 

Die Beschilderung erfolgt auf der Verkehrsstraße Ludwigsallee mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone N mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).

 

Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.

 

Die Einbeziehung der Anliegerfahrbahn Roermonder Straße zwischen Ludwigsallee und Rütscherstraße in die Bewohnerparkzone "N" ist in der Planung berücksichtigt. Da dieser Bereich bisher zur Zone "K" gehört müssen die Bewohner, die einen gültigen Bewohnerparkausweis haben, angeschrieben und zur kostenfreien Umschreibung des Ausweises aufgefordert werden.

 

Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" wurden für 15 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 95.000,-- Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen unter "PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1" Einrichtung Bewohnerparken (120.000 Euro).

 

Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone N ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus

a)              mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder

b)              ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder

c)              Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

d)     Nutzer von Cambio-Fahrzeugen

Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.

 

Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, darüber hinaus 0,05 € je angefangene Zeiteinheit von 6 Minuten gelten.

 

Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den Bereichen "T", "Ost 2", "O", "J 1" und "K" keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.

 

Um auch den Beschäftigten im Bereich N ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren, wird vorgeschlagen, den Gewerbebetrieben das Job-Ticket-Angebot vorzustellen.

Zur Reduktion des Einstiegspreises bietet es sich an, in den ersten Jahren Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu verwenden. Der Bewohnerparkbereich weist über die Achse Roermonder Straße und Alleenring gute ÖPNV-Anbindungen auf, somit kann mit einem zusätzlich günstigeren Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative angeboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park + Ride genutzt werden. Schließlich würde ein solches Angebot die Aktivitäten der Stadt im Rahmen des Luftreinhalteplanes unterstützen.

 

Um dem Wunsch der Anwohner nach einer kostengünstigen Besucherparklösung für mehrere Tage nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 5,-- € - die Behandlung zur Änderung der Parkgebührenordnung ist für dieselbe Sitzung vorgesehen - angeboten werden. Alternativ könnte das Angebot auch nur im Bereich der vorderen Anliegerfahrbahn an der Roermonder Straße angeboten werden. Damit könnte eventuell auftretenden Parksuchverkehren, vor allem von Besuchern der nahegelegenen Innenstadt, vorgebeugt werden.

 

In der Weyhestraße wird heute auf beiden Straßenseiten aufgeschultertes Parken geduldet. Um die ca. 2,00 m breiten Gehwege den Fußgängern wieder in ihrer ganzen Breite zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die rettungstechnische Erschließung und die Müllentsorgung sicherzustellen, ist für die Weyhestraße alternierendes Parken entlang des Fahrbahnrandes geplant.

 

Da auch in der Nizzaallee das Längsparken ausschließlich am Fahrbahnrand erfolgen soll und die Grünstreifen u.a. zum Schutz der Bäume wieder rekultiviert werden sollen, sind auch hier Ausweichflächen vorgesehen.

 

Für die Försterstraße wurde alternativ zur vorhandenen Parksituation – beidseitig aufgeschultertes Parken – wechselseitiges Fahrbahnrandparken geplant, damit die vorhandenen Gehwege nicht durch parkende Fahrzeuge eingeengt werden. Bei dieser Alternative würden 43 Parkplätze entfallen. Da die Anwohner eine Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Försterstraße ablehnen, wird die Einrichtung des alternierenden Parkens nicht weiter verfolgt.  

 

Der von den Anwohnern nicht akzeptierten Reduzierung des Parkplatzangebotes zugunsten der Sicherstellung der rettungstechnischen Erschließung und der Müllentsorgung kann aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt werden.

 

Von Seiten der Anwohner wurde vorgeschlagen, in der "kleinen" Nizzaallee, unter Einbeziehung des Gehweges, auf der Seite der Grünanlage zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Bei einer vorhandenen Fahrbahnbreite von 6,00 m und einem unbefestigten Gehweg von 1,35 m ist auch bei Einbeziehung des Gehweges kein beidseitiges Parken möglich. Hierfür müsste mindestens eine Breite von 7,50 m zur Verfügung stehen - 2 x 2,00 m Parken und 3,50 m Fahrbahn -, vorhanden sind jedoch nur 7,35 m.

 

Einige Anwohner haben sich für eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit - zurzeit außerhalb des Alleenringes Mo.-Fr. 19.00 Uhr und Sa. 14.00 Uhr - ausgesprochen, da sie befürchten, dass Besucher des Pontviertels weiterhin die Parkplätze der Zone "N" nutzen werden. Die Verwaltung folgt diesen Wünschen und schlägt vor, die Bedienpflicht in „N“ auf 21 Uhr auszudehnen.

 

Heute sind im Viertel ca.922 legale Parkplätze vorhanden, nach den mit der vorgesehenen Planung vorgeschlagenen Maßnahmen werden ca. 860 legale Parkplätze zur Verfügung stehen.

 

Verwaltungsvorschlag

 

Die Verwaltung schlägt vor.

 

1.              Den im beigefügten Plan dargestellten Bereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.

 

2.              Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "N" von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die Straßen Försterstraße, Kupferstraße (bis Ende Bebauung), Lousbergstraße, Nizzaallee, Rütscher Straße, Theresienstraße und Weyhestraße, als Bewohnerparkzone und die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonderstraße) und Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße) mit der Positivbeschilderung StVO Z. 314 mit Zusatz "Zone N mit Parkschein" zu versehen.

 

3.              Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.

 

4.              Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.

 

5.              Den Bewohnerparkbereich "N" schnellstmöglich einzurichten.

 

6.              Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.              Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

8.              Sonderparkberechtigt werden:

a)              Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz

b)              Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)              Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)              Hauptwohnsitzler, die ein Cambio-Fahrzeug fahren

 

9.              Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

10.     Ein Tagesticket zum Preis von 5,-- € einzuführen.

 

11.     Die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

Auszahlungen

223435,78

223435,78

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0

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0

Ergebnis

-223435,78

-223435,78

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0

0

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

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0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

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0

Abschreibungen

21.994,98

21.994,98

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0

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Ergebnis

-21.994,98

-21.994,98

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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