Entscheidungsvorlage - FB 61/0745/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen und zum gesamträumlichen Planungskonzept für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2  des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –  für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich Münsterwald und B 258 (Teilabschnitt A), im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg (Teilabschnitt B) und im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich Alter Heerler Weg / Avantis (Teilabschnitt B) auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen in der so geänderten, vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0609/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

FB61/0745/WP16 – Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Erarbeitung des Änderungsentwurfs und frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden:

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.05.2010 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – beauftragt und gleichzeitig beschlosen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

 

Der Umweltausschuss hat sich diesem Beschluss angeschlossen, ebenso die Bezirksvertretungen Aachen- Kornelimünster/ Walheim, -Laurensberg und –Richterich.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß ' 3 (1) BauGB hat wie folgt stattgefunden:

 

Die öffentliche Ausstellung der Planung mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen und den darin dargestellten Planungszielen fand in der Zeit vom 06.09.2010 bis 21.09.2010, im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen, zu jedermanns Einsichtnahme statt. Darüber hinaus konnte die Planung auch in allen Bezirksämtern der Stadt Aachen während der dortigen Dienstzeiten eingesehen werden.

 

Die öffentliche Anhörung der Bürger (Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) erfolgte am 07.09.2010 im Haus Löwenstein, Markt 39, 52062 Aachen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde parallel zur Beteiligung der Bürger durchgeführt.

 

Gesamträumliches Planungskonzept

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nahm in seiner Sitzung am 14.02.2012 die Ausführungen der Verwaltung zum gesamträumlichen Planungskonzept zur Kenntnis. Er empfahl dem Planungsausschuss gemäß dem Ergebnis des gesamträumlichen Planungskonzeptes die Konzentrationsfläche Teilabschnitt 2 "Nonnenhof/ Schlangenweg" nicht weiter zu verfolgen.

 

Er empfahl dem Planungsausschuss gemäß dem Ergebnis des gesamträumlichen Planungskonzeptes den Teilabschnitt A "Münsterwald/ B258" in der vorgestellten geänderten Abgrenzung zu beschließen.

 

Er empfahl dem Planungsausschuss die Zusammenlegung der ehemaligen Konzentrationsfläche Teilabschnitt 3 "Vetschauer Weg/ Bocholtzer Weg" und Teilabschnitt 4 "Horbacher Straße" zur neuen Konzentrationsfläche B in der vorgestellten veränderten Abgrenzung und Lage zu beschließen.

 

Beratung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Offenlagebeschluss

Die zuständigen politischen Gremien haben sich mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit folgenden Beratungsergebnissen befasst:

 

Der Landschaftsbeirat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 12.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Norden des Stadtgebietes mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Er empfahl dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - in der vorliegenden Fassung für den Teilabschnitt B an den Planungsausschuss zu empfehlen unter der Maßgabe, dass

a . die Windkraftanlage am Schneeberg so schnell wie möglich abgebaut wird,

b . der Bebauungsplan Nr. 800 (Avantis) I dahingehend geändert wird, dass die Flächen für

 den Bau von Windkraftanlagen geöffnet werden,

c . auf der bestehenden Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen “Butterweiden” die dort stehenden Anlagen so schnell wie möglich einem “Repowering” unterzogen werden.

Weiterhin nahm er den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den südlichen Raum/ Münsterwald mehrheitlich zur Kenntnis.

Er empfahl dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den Bezirksvertretungen und dem Planungsausschuss mehrheitlich, die vorgesehenen Konzentrationsflächen im Münsterwald aus den nachfolgenden Gründen nicht weiter zu verfolgen:

1 . aus Gründen des besonderen Artenschutzes für Großvögel (u.a. Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu),

2 . aus Gründen der Forstbelange und der Forstwirtschaft -FSC - Zertifizierung,

3 . aus Gründen der schwierigen Erschließung,

4 . aus Gründen unzureichender Regionalplanung,

5 . aus Gründen des unzureichenden artenschutzrechtlichen Gutachtens,

Der Landschaftsbeirat beschließt mit zehn Ja - Stimmen bei zwei Enthaltungen die Fläche westlich des Brander Waldes bis zu A 44 wieder in die Prüfung aufzunehmen, insbesondere da artenschutzrechtliche Aspekte (Gelbbauchunke) dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz schloss sich der Beschlussfassung des Landschaftsbeirates nicht an und hat in seiner Sitzung am 13.03.2012  den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen.

 Er empfahl dem Planungsausschuss mehrheitlich, den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Er beauftragte die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Alter Heerler Weg / AVANTIS“ und „Vetschauer Weg /Bocholtzer Weg“ durchzuführen und dabei auch die Standorte für die geplanten Windkraftanlagen aufzuzeigen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 14.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen.

Auf Vorschlag der CDU-Bezirksfraktion beschloss sie mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen, sondern die vorliegenden Gutachten und Eingaben nochmals kritisch zu überdenken.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 14.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß  § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Sie empfahl dem Rat mehrheitlich, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfahl sie mehrheitlich dem Planungsausschuss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Sie beauftragte die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg“ durchzuführen und dabei auch die Standorte der Windkraftanlagen aufzuzeigen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 14.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen.

Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfahl sie dem Planungsausschuss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Sie beauftragte die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Alter Heerler Weg / Avantis“ durchzuführen und dabei auch die Standorte der Windkraftanlagen aufzuzeigen.

 

Der Planungsausschuss nahm am 15.03.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis und beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - des Flächennutzungsplanes1980 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Er empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde am 29.03.2012 durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden umfänglich informiert.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 02.04.2012 bis einschließlich 18.05.2012 sowie vom 20.08.2012 bis einschließlich 19.09.2012 im Raum 400 im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20. Die Wiederholung der Offenlage erfolgte aufgrund eines Formfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.03.2012. Hierbei wurde versäumt, explizit auf die zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen Informationen hinzuweisen. Es wurde darauf hingewiesen, dass alle fristgerecht eingegangen Stellungnahmen zur Offenlage vom 02.04.2012 bis 18.05.2012 uneingeschränkt berücksichtigt werden. Zusätzlich wurden die Einwender hierüber informiert. Begleitend erfolgten Presseartikel auf deutscher, niederländischer und belgischer Seite, die auf die Offenlage aufmerksam machten. 

 

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Parallel zur Öffentlichkeit wurden 78 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren in der Zeit vom 02.04.2012 bis einschließlich 15.05.2012 beteiligt.

 

Beratung über das Ergebnis der Offenlage und der erneuten Behördenbeteiligung sowie Empfehlung zum Änderungsbeschluss

Die folgenden Gremien haben sich bereits mit den Ergebnissen der Offenlage und der erneuten Behördenbeteiligung befasst:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 31.10.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen.

 Sie hat dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfohlen, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Ferner empfahl sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –  auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm am 07.11.2012 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2  des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Ferner empfahl sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –  auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2012 mit der Angelegenheit befasst und den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt zur Kenntnis genommen. 

Er empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2  des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

Ferner empfahl er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –  auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Die folgenden Gremien werden noch beraten:

Bürgerforum      13.11.2012

Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim 15.11.2012

Landschaftsbeirat     19.11.2012

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz   20.11.2012 

 

Über die Beratungsergebnisse wird in der Sitzung berichtet.

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Anlagen

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