Entscheidungsvorlage - FB 61/0779/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Markierung der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Robert-Schuman-Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2012 / 07 - 03 L1 zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Markierung der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Robert-Schuman-Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2012 / 07 - 03 L1.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Im Jahr 2011 ereigneten sich am Knoten Kapellenstraße / Kalverbenden / Heißbergstraße mehrere Unfälle aufgrund von Vorfahrtverletzungen. Davon waren zwei mit Radfahrerbeteiligung. In 2012 hat sich dort wieder ein Verkehrsunfall gleicher Art ereignet. Wegen der Unfallsituation beschloss die Unfallkommission in Ihrer Sitzung am 27.06.2012 unter anderem die planerische Betrachtung des Knotens bezüglich der Radverkehrsführung.

 

Im Protokoll der Unfallkommission wird zur Situation wie folgt Stellung genommen:

„2011 haben sich mehrere Unfälle aufgrund von Vorfahrtverletzungen im Knoten ereignet. In zwei Fällen waren Radfahrer beteiligt. In 2012 ist wieder ein Verkehrsunfall mit einem PKW in gleicher Art aktenkundig. Die in alten Plänen enthaltene Radfahrführung entlang der Inseln Kalverbenden ist vor Ort nicht mehr zu sehen. FB 61/30 wird prüfen, ob diese Radfahrführung wieder aufzutragen ist. Die Fahrbahnränder in den Einmündungsbereichen werden durch eine Plattenrinne gekennzeichnet. Die Steine sind teilweise stark beschädigt und als Fahrbahnrand nicht mehr deutlich zu erkennen.

Beschluss der Unfallkommission:

Planerische Betrachtung des Knotens bezüglich Radfahrführung durch FB 61/30 und anschließende bautechnische Anpassung an die Planung durch E 18. Austausch der Betonrinne gegen Asphaltstreifen mit neuer Fahrbahnrandmarkierung innerhalb von 12 Monaten.“

 

Der Einmündungsbereich Kalverbenden in die Robert-Schuman-Straße wurde bereits baulich saniert. Die Plattenrinne ist entfernt und stattdessen Asphalt eingebaut worden. Aus baulicher Unzulänglichkeit sind damit keine Unfälle mehr zu erwarten.

 

Im Maßnahmenplan Radverkehr wurde aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen eine hohe Priorität für Radverkehrsmaßnahmen in der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Robert-Schuman-Straße festgestellt. Die Kapellenstraße war jedoch nicht Bestandteils des 2008 im Rahmen des Maßnahmenplan Radverkehrs gestellten Förderantrags, so dass keine Fördermittel eingeplant sind.

 

2. Heutige Situation (Anlage 1: Fotos; Anlage 2: Lageplan Bestand; Anlagen 4+5: Querschnitte)

 

Bauliche Situation

Die Kapellenstraße ist im betroffenen Abschnitt Teil der L233 und liegt im Zentrum von Burtscheid. Sie verbindet die Viehhofstraße mit der Robert-Schuman-Straße und geht an ihrem nördlichen Ende in die Fußgängerzone „Burtscheider Markt“ über. Das nicht in der Fußgängerzone liegende Teilstück der Straße ist größtenteils einseitig bebaut und grenzt östlich an den Ferberpark. An der Straße liegen Einzelhandelsläden, Dienstleistungseinrichtungen und gastronomische Betriebe. Ansonsten überwiegt die Wohnnutzung in den anliegenden Gebäuden.

 

Verkehrssituation

Die Fahrbahn der Kapellenstraße weist zwischen Viehhofstraße und Malmedyer Straße eine Breite von 6,35 m auf. In diesem Abschnitt liegen im östlichen Seitenraum insgesamt 11 Parkstände in Schrägaufstellung und eine Haltebucht für Taxen (mit etwa 6 zusätzlichen Taxiständen). Im weiteren Verlauf zwischen Malmedyer Straße und Heißbergstraße ist die Fahrbahn 8,50 m breit. Hier gibt es ca. 36 Parkstände in Längsaufstellung. Der westliche Gehweg weist größtenteils eine Breite von 2,50 m auf. Im östlichen, etwa 5,00 m bis 5,60 m breiten Gehweg befinden sich insgesamt 23 Baumpflanzungen. Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden.

 

Die Ergebnisse einer Verkehrszählung vom 17.06.2008 zeigen, dass 4.783 Kfz die Kapellenstraße zwischen Malmedyer Straße und Heißbergstraße von 07.00 bis 19.00 Uhr befuhren. In der Spitzenstunde von 16.00 bis 17.00 Uhr passierten 542 Kfz den gleichen Abschnitt. Gemäß Zählung vom 12.08.2008 befuhren 5.557 Kfz die Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Malmedyer Straße von 07.00 bis 19.00 Uhr (und 586 Kfz in der Spitzenstunde von 07.30 bis 08.30 Uhr). Der Radverkehrsanteil lag je nach Zählquerschnitt zwischen 4,2 % (Malmedyer Straße bis Heißbergstraße) und 4,9 % (Viehhofstraße und Malmedyer Straße).

 

Die Kapellenstraße stellt ferner eine Hauptverbindungsachse für den öffentlichen Verkehr in Burtscheid dar. Insgesamt 8 Linien verkehren auf der Kapellenstraße. Im betroffenen Abschnitt befinden sich zwei Bushaltestellen: „Burtscheid“ und „Heißberg“. In den Zählungen wurden 255 Busse (zwischen Malmedyer Straße bis Heißbergstraße) bzw. 243 Busse  (zwischen Viehhofstraße und Malmedyer Straße) im Querschnitt der Kapellenstraße von 07.00 bis 19.00 Uhr gezählt.

 

Auf der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Kalverbenden / Heißbergstraße kam es vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2012 zu insgesamt 8 Verkehrsunfällen, davon 6 mit Personenschaden (mit 6 Leichtverletzten) und 2 mit Sachschaden. An 3 Verkehrsunfällen waren 3 Radfahrer beteiligt: 2 am Knoten Kalverbenden / Heißbergstraße und einer an der Einmündung Malmedyer Straße.

 

In der Viehhofstraße sind derzeit keine Radverkehrsanlagen vorhanden. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 10.11.2011 wurde aber die Errichtung von Schutzstreifen in der Viehhofstraße beschlossen. In der Robert-Schuman-Straße befinden sich beidseitig benutzungspflichtige Radwege im Seitenraum.

 

3. Planung (Anlage 3: Lageplan Planung; Anlagen 4+5: Querschnitte)

 

Die Planung sieht die Errichtung eines bergauf und stadtauswärts führenden Schutzstreifens auf dem Abschnitt zwischen Viehhofstraße und Heißbergstraße vor (Anlage 3: Lageplan Planung; Anlagen 4+5: Querschnitte, Planung Schutzstreifen einseitig). Hinter der Einmündung wird der Radverkehr in den Seitenbereich der Robert-Schumann-Straße geführt. In der Gegenrichtung wird der Radverkehr am Radweg Robert-Schuman-Straße aufgenommen und über den Einmündungsbereich Kalverbenden auf einem Schutzstreifen im Fahrbahnbereich bis zur Fußgängersignalanlage Ecke Von-Pastor-Straße geführt.

 

Wenn der vorhandenen Parkraum beibehalten und ein Umbau vermieden wird, muss der bergab und stadteinwärts führende Schutzstreifen an der Signalanlage enden, da ansonsten die Mindestbreite der Fahrbahn unterschritten wird. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollte die Breite der Fahrbahn mindestens 4,50 m betragen um das Begegnen von Pkw zu ermöglichen. Die Restfahrbahnbreite im Falle des einseitigen Schutzstreifens beträgt 4,85 (vor Hausnr. 43) bis 5,20 m (vor Hausnr. 50). Eine Leitlinie in der Fahrbahnmitte darf wegen der Fahrbahnbreite nicht markiert werden. Im Bereich des Knotens Kalverbenden / Heißbergstraße mit beidseitigen Schutzstreifen ist die Fahrbahn 5,50 m breit und ermöglicht Pkw / Lkw Begegnungsverkehr. Der Schutzstreifen ist richtlinienkonform und durchgehend 1,50 m breit. Ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn an den angrenzenden Längsparkständen ist aufgrund der ausreichenden Breite der Parkbuchten (2,50 m) nicht notwendig. Die Radverkehrssicherheit an dem Unfallhäufungspunkt Kapellenstraße / Kalverbenden / Heißbergstraße wird zusätzlich erhöht, indem der Schutzstreifen im Einmündungsbereich Kalverbenden rot eingefärbt wird.

 

Alternativ wurde geprüft, in der Kapellenstraße zwischen Viehhofstraße und Heißbergstraße beidseitig Schutzstreifen mit ausreichender Fahrbahnbreite anzulegen. Dazu müsste (ohne Umbau) der Längsparkstreifen am Ferberpark entfallen (Anlagen 4+5: Querschnitte, Planung Schutzstreifen beidseitig). Im Bereich der Schrägparkstände wäre dann nur noch Längsparken möglich und ein Rückbau des Gehwegvorbaus an der Einmündung Viehhofstraße notwendig. Die Anzahl der Parkstände würde in diesem Fall von 53 auf etwa 36 (jeweils inkl. Taxistände) reduziert werden.

 

Die Planung wurde mit Polizei und ASEAG abgestimmt. In der Verkehrsbesprechung wurde die Planung von allen Teilnehmern befürwortet.

 

Die Fahrbahnbeschaffenheit der Kapellenstraße dürfte in einigen Abschnitten des Planungsbereichs problematisch sein, so dass geprüft werden muss, wo ohne Deckenerneuerung markiert werden kann. Aufgrund der Beschlusslage der Unfallkommission besteht am Knoten Kalverbenden / Heißbergstraße ein erhöhter Handlungsbedarf.

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Demarkierungs- und Markierungsarbeiten für die Planung mit einseitigem Schutzstreifen belaufen sich auf etwa 4.800 €. Die Mittel stehen beim PSP-Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“, Kostenart 52910000, bereit.

 

Für die Markierung ist eine Sanierung der Asphaltoberfläche notwendig. Die zusätzlichen Kosten für die Sanierung und den Ausbau der Betonrinne betragen etwa 15.000 €. Zur Deckung stehen Mittel  bei der Maßnahme „Brand Ortskern, Umgestaltung“, PSP-Element 4-120102-101-4, Kostenart 52560000, bereit.

 

Die Kosten für die Variante mit beidseitigen Schutzstreifen wurden nicht näher untersucht, würden aber aufgrund der zusätzlichen Markierung und des Rückbaus des Gehwegvorbaus an der Einmündung Viehhofstraße deutlich höher ausfallen.

 

5. Fazit und Empfehlung

Die Verwaltung schlägt vor, die Neumarkierung in der Kapellenstraße in der beschriebenen Form mit einseitigen Schutzstreifen durchzuführen, um einerseits (gemäß Beschluss der Unfallkommission) die Radverkehrssicherheit am Knoten Kalverbenden / Heißbergstraße zu erhöhen und andererseits (gemäß Forderung im Maßnahmenplan Radverkehr) eine weitere Lücke im Radverkehrsnetz zu schließen. Das Unfallgeschehen gibt Anlass, die Maßnahme zügig zu realisieren.

 

Die Variante mit beidseitigen Schutzstreifen wurde aus Kostengründen und wegen der großen Reduzierung des Parkraumangebots nicht weiter verfolgt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

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bedarf (alt)

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
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Folgekosten
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Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

98.557,34 €

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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