Entscheidungsvorlage - FB 37/0019/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen 2012 Produkt 021501 Brandschutz Beschaffung einer überholten Gebrauchtdrehleiter
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.12.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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18.12.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 280.000 zum Produkt 02.15.01 Brandschutz zur Beschaffung einer überholten Gebrauchtdrehleiter zu erteilen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 280.000 zum Produkt 02.15.01 Brandschutz zur Beschaffung einer überholten Gebrauchtdrehleiter zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 280.000 zum Produkt 02.15.01 Brandschutz zur Beschaffung einer überholten Gebrauchtdrehleiter.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Feuerwehr-Hubrettungsfahrzeuge sind mit einem maschinell betriebenen Hubrettungssatz ausgestattet und dienen vorrangig zur Rettung von Menschen aus größeren Höhen. Nach der Landesbauordnung wird der zweite Rettungsweg aus Gebäuden durch Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt, wenn baulich kein weiterer Rettungsweg vorhanden ist. Bei Rettungshöhen über sieben Meter muss zur Sicherstellung dieses Rettungsweges grundsätzlich ein Hubrettungsfahrzeug eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird in jedem Löschzug der Berufsfeuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug mitgeführt. Zusätzlich kann darüber der Löschangriff über den zweiten Angriffsweg in höher gelegene Geschosse vorgenommen oder die direkte Brandbekämpfung mittels Wasserwerfer von außen durchgeführt werden. Über die Krankentragelagerung am Rettungskorb werden Notfall- Patienten liegend und schonend über Fenster gerettet. Bei wetterbedingten Einsatzlagen werden Hubrettungsfahrzeuge zur Beseitigung von Sturmschäden an Gebäuden und zur Befreiung der Dachflächen von Schnee- und Eislasten eingesetzt.
Aufgrund der absoluten Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit u.a. zur Menschenrettung unterliegen diese Fahrzeuge den strengen sicherheitstechnischen Anforderungen nach EN 1777 und DIN 14043 (Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren).
Bei der Berufsfeuerwehr Aachen werden anstelle der klassischen Drehleitern vier Hubrettungsbühnen eingesetzt. Hubrettungsbühnen ermöglichen die Rettung von Personen auch aus besonders exponierten Lagen, die mit herkömmlichen Drehleitern nicht zu erreichen sind. Hierbei ist ein Gelenkarm mit fest montiertem Korb besonders hilfreich, mit dem Hindernisse auch auf engstem Raum umfahren werden können. Auf Grund des größeren Korbes mit hoher Korblast gestaltet sich die gleichzeitige Rettung von mehreren Personen einfacher als mit einer Drehleiter. Die Tatsache, dass ein ausgefahrener Teleskopmast weniger schwankt als eine ausgefahrene Drehleiter, macht Arbeits- bzw. Rettungseinsätze in Höhen sicherer. Im Rahmen der Brandbekämpfung kann ein größerer oder schwer erreichbarer Brandabschnitt gezielter von oben bekämpft werden. Zur erheblichen Verringerung der Rüstzeiten verfügt die Hubrettungsbühne im Unterschied zur Drehleitern über eine fest verlegte Leitung zum Wasserwerfer des Korbes.
Ausschlaggebend für die Beschaffungen der Hubrettungsbühnen waren die einsatztaktischen Vorteile und der günstigere Beschaffungspreis im Vergleich zu üblichen Drehleitern. Das Löschzugkonzept mit Hubrettungsbühne hat sich in den letzten Jahren in Aachen bewährt und wird fortgeführt werden. Zur Aufgabenwahrnehmung und zur Einhaltung der Hilfsfristen hält die Feuerwehr Aachen vier Hubrettungsbühnen in der Grundversorgung vor. Drei Fahrzeuge sind ständig in den Löschzügen der Feuerwachen eingebunden, ein Fahrzeug stellt die technische und taktische Reserve bei Ausfällen und für die Tagesdienst- bzw. dienstfreie Kräfte.
Trotz der einsatztaktischen Vorteile muss neben den Hubrettungsbühnen zusätzlich eine Drehleiter vorgehalten werden. In Aachen sind an Objekten baurechtlich Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr in den Bauscheinen festgeschrieben. Diese Aufstellflächen wurden seinerzeit für Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 16.000 Kg ausgelegt. Eine Hubrettungsbühne hat typbedingt eine Gesamtmasse von 18.000 Kg. Im objektbezogenen Einsatzfalle wird neben einer Hubrettungsbühne zusätzlich die Drehleiter alarmiert. Da die Baugenehmigungen dem Bestandschutz unterliegen, ist die Feuerwehr rechtlich verpflichtet, mindestens eine Drehleiter entsprechend der Vorgaben aus den Bauscheinen vorzuhalten.
Aus diesen Gründen, zur Aus- und Fortbildung an der Feuerwehrschule und zur Abdeckung von Großeinsätzen (Unwetter, Menschenrettung, Feuer) wird stets eine Drehleiter benötigt. Im Rahmen der Einstellungstests müssen Berufsbewerber eine Drehleiter sicher besteigen können. Ausgebildete Einsatzkräfte trainieren regelmäßig Drehleitersteigen unter voll angelegter Schutzausrüstung. Die Kräfte der Spezialrettungsgruppen üben daran das Sichern sowie Auf- und Abseilen.
Dafür steht zurzeit nur noch ein 27 Jahre altes Fahrzeug (AC-6081) zur Verfügung. Dieses Gerät wurde aufgrund der beiden bislang vorgehaltenen unzuverlässigen französischen Camiva- Drehleitern immer noch als allerletzte Reserve vorgehalten. Der Verschleiß und die technische Alterung sind aber soweit fortgeschritten, dass ein ausfallsicherer Betrieb nicht mehr möglich ist. Für das Magirus Fahrgestell sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Zudem verfügt die Drehleiter nicht über einen festen Rettungskorb, auf dem bei zeitgemäßer Menschenrettung nicht mehr verzichtet werden kann. Die mehrfach täglich angeforderte rettungsdienstliche Personenrettung ist damit überhaupt nicht möglich.
Am 09.11.2012 wurde dem FB 37 bei der Übergabe der neuen Hubrettungsbühne eine vom Hersteller (Fa. Metz) überholte Drehleiter mit Garantie aus Baujahr 1995 zum Preis von 280.000 angeboten. Ein Neufahrzeug kostet über 600.000 . Aus fachlicher Sicht ist das komplett werksüberarbeitete Gerät in einem betriebssicheren und sehr gutem Zustand und kann noch mindestens 10 Jahre im Schul- und Ausbildungsbetrieb und als Reserve eingesetzt werden. Bis zur Entscheidung über die Mittelbewilligung ist die Fa. Metz bereit, das Fahrzeug zu reservieren (bis zum 21.12.2012).
Zusätzlich ist die Fa. Metz bereit, die beiden abgeschriebenen (eine ist schwer beschädigt) Camiva - Drehleitern und die alte Magirus- Drehleiter zum überdurchschnittlich hohen Gesamtpreis von 45.000 einzutauschen. Ein Verkauf der Stadt Aachen hat keine Aussicht auf Erfolg, da für die bekannt unzuverlässigen Drehleitern keine Interessenten gefunden werden können.
Der Verkauf an Unternehmen in der freien Wirtschaft kommt aus haftungsrechtlichen Gründen bei evtl. späteren Defekten oder Unfällen nicht in Frage. Da ansonsten keine seriösen Verkaufschancen bestehen, würden die drei Fahrzeuge mit geringem Erlös verschrottet.
Durch den jetzt günstigen Ankauf der werksüberholten Drehleiter und den Verkauf der Altfahrzeuge kann die geplante Ersatzbeschaffung in 2015 aus PSP- Element 5-021501-900-00100-900-1 in Höhe von 700.000 entfallen. Der Fahrzeugbestand wird dadurch frühzeitiger als geplant von zurzeit sechs auf fünf funktionsfähige und moderne Hubrettungsfahrzeuge reduziert.
Im aktuellen Abschlussbericht des FB 14 zur Erforderlichkeit des Fahrzeugbedarfs der Feuerwehr Aachen wird die beschriebene Vorhaltung zur pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung bestätigt. Die Sicherstellung des baulichen zweiten Rettungsweges durch die Vorhaltung von funktions- und betriebssicheren Hubrettungsfahrzeugen hat vorrangige Priorität.
Zur Realisierung der Maßnahme müssen zusätzliche außerplanmäßige Mittel i.H. von 280.000 bereitgestellt werden.
Eine Deckung in gleicher Höhe kann erfolgen aus folgenden Maßnahmen:
5-021501-900-01500-900-1 - Sportübungsgeräte, 36.000 . Da in den Feuerwachen Umbauten und Renovierungen anstehen, ist die Beschaffung jetzt nicht sinnvoll und soll verschoben werden.
5-021501-900-01600-900-1 - Feuerlöschübungsanlage, 28.000 . Die Erneuerung und Umbauten der Feuerlöschübungsanlage wurden in 2012 konsumtiv gebucht.
5-021501-900-01700-900-1 - Feuerwehrschule, 12.000 . Die geplante Drehleiter ist u.a. auch für die Feuerwehrschule geplant und passt ins Ausbildungskonzept.
5-021501-900-01900-900-1 - Löschwasserentnahmestellen, 6.000 . In 2012 wurden keine defekten Löschwasserentnahmestellen gemeldet, Investitionen müssen nicht mehr getätigt werden.
5-021501-900-02000-900-1 - Beschaffungen KFZ- Werkstatt, 15.000 Restmittel. Da in der KFZ- Werkstatt Renovierungen anstehen, sind Investitionen jetzt nicht sinnvoll und werden verschoben.
5-021501-900-02600-900-1 - Beschaffungen allg. Werkstätten, 5.000 Restmittel. Geplante Maßnahmen müssen ins Folgejahr verschoben werden.
5-021501-900-07700-900-1 - Beschaffung Einsatz- und Werkstattgeräte, 113.000 Restmittel und Umbuchungen. Bereits beschaffte Feuerwehrtechnische Geräte für Hilfeleistungslöschfahrzeuge in Höhe von 42.016,79 müssen richtigerweise auf die 5-021501-900-00300-900-1 umgebucht werden. Die übrigen zur Beschaffungen geplanten Einsatz- und Werkstattgeräte müssen aufgrund der vorrangigen Beschaffung der Drehleiter in die Folgejahre geschoben werden.
5-021501-900-07200-900-1 - Beschaffung von Abrollbehältern, Rücknahme der Freigabe i.H. von 20.000 . Der geplante und bereits frei gegebene Ausbau des Fahrschulaufbaus muss aufgrund der vorrangigen Beschaffung der Drehleiter ins nächste Jahr verschoben werden.
Dadurch beträgt die Deckungssumme 235.000,00 .
Hinzu kommt der Verkaufserlös der drei alten Drehleitern in Höhe von 45.000,00 ,
zusammen 280.000,00 .
Gem. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2015 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 280.000 | 1.400.000 | 700.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | -280.000 | 1.400.000 | -700.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -280.000 | + 700.000 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |