Entscheidungsvorlage - FB 37/0018/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/110
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.12.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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18.12.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 11. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Der 11. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten 11. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Der 11. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten 11. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.
Der 11. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen erhebt für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 10. Nachtrages vom 08.12.2010.
Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 06.05.2009 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 sind nach öffentlicher Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes entsprechende Vereinbarungen mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen getroffen worden. Die abgeschlossenen Verträge sind bis einschließlich 2013 gültig.
Notwendige Änderungen/Anpassungen in der Kalkulation der Sachkosten erfolgten auf Basis des Rechnungsergebnisses von 2011.
Auch die Kalkulation der Personalkosten erfolgte auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2011 unter Berücksichtigung der für 2013 tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der Vergütung bzw. Bezüge.
Im Jahr 2011 erfolgte im gesamten Fachbereich Feuerwehr eine Organisationsüberprüfung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11). Zwei der hier neu eingerichteten Stellen finden in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 Berücksichtigung. Bei der Organisationsüberprüfung wurde auch der Personalausfallfaktor ( PAF ) den aktuellen Gegebenheiten angepasst und neu berechnet. Der PAF (=Fehlzeiten der Dienstkräfte) beziffert im Einsatzdienst die Anzahl der Stellen, die nötig sind, um eine Funktion an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzen zu können.
Für die Einsatzbeamten im Rettungsdienst wurde der PAF auf 4,326 festgesetzt. Dies bedeutet eine Minderung im Vergleich zum Vorjahr um 0,404 (PAF 2012: 4,73).
Die von FB 11 mitgeteilten Plandaten zur anteiligen Versorgung (2013: 31,45 %; 2012: 35 %) sowie der pauschalen Beihilfe (2013: 2.045,64 ; 2012: 2.100,69 ) führen in 2013 ebenfalls zu einer Minderung der Personalkosten im Vergleich zu 2012.
Die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten erfolgte bis 2011 auf Grundlage der bei der Inventarisierung festgestellten Daten; für das HHJ 2012 ist eine Hochrechnung der geplanten Investitionen erfolgt. Der kalkulatorische Zinssatz für das HHJ 2013 beträgt 6,65 %.
Der Betriebabrechnungsbogen (BAB) für das Jahr 2009 wurde am 06.09.2012 fertig gestellt. Das (vorläufige) Ergebnis weist eine Kostenüberdeckung aus. Deshalb erfolgte im Rahmen der Berechnung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich gem. § 6 Abs. 2 KAG eine Berücksichtigung (Entnahme) i.H. von 300.000 (jeweils 100.000 bei der Notfallrettung [RTW], dem Notarzteinsatz [NEF] und dem Krankentransport [KTW]) in der GBB 2013. Die bis zum Jahr 2007 bestehende Kostenunterdeckung im Rettungsdienst wurde im Jahr 2008 ausgeglichen.
In der beiliegenden GBB 2013 sind die Gesamtkosten detailliert dargelegt.
Voraussichtliche Kosten 2013
Krankentransportwagen (KTW) | 1.387.113,34 |
Rettungswagen (RTW) | 3.923.632,86 |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 1.890.949,81 |
Gesamt | 7.201.696,01 |
Voraussichtliche Gebühreneinnahmen 2013
| Kalkulierte Transporte | Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten ./. Anzahl kalkulierter Transporte) | Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz) |
KTW | 11.623 | 119,34 | 1.387.088,82 |
RTW | 21.500 | 182,49 | 3.923.535,00 |
NEF | 7.528 | 251,19 | 1.890.958,32 |
Gesamt |
|
| 7.201.582,14 |
Die durchschnittlichen Kosten je Einsatz werden der Gebührenveranlagung im Einzelfall nicht zugrunde gelegt. Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist vielmehr abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes.
Für die Berechnung des Faktors (Zeitklassenbewertungsfaktor) wird die anteilige Transportzeit des Rettungsdienstes im Verhältnis zu den eingesetzten RTW und KTW gesetzt. Zur Ermittlung der Grund- und Anschlussgebühr werden die durchschnittlichen Kosten je Einsatz durch den jeweiligen Zeitklassenbewertungsfaktor dividiert. Die Anschlussgebühr (für jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) beträgt 1/3 der Grundgebühr.
Der Zeitklassenbewertungsfaktor wurde auf der Basis der Einsatzzahlen des Jahres 2011 unter Berücksichtigung der statistischen Häufigkeit in den jeweiligen Zeitklassen für die GBB 2013 überprüft und wie folgt angepasst:
KTW: von 1,67 auf 1,89
RTW: von 1,44 auf 1,61
Gebührenentwicklung Rettungsdienst der Stadt Aachen:
Jahr | RTW | NEF | KTW | ||
Grundgebühr | Anschlussgebühr | Grundgebühr | Anschlussgebühr | ||
2010 | 132,90 | 44,30 | 237,50 | 73,20 | 24,40 |
2011 | 140,50 | 46,83 | 252,36 | 75,05 | 25,02 |
2012 | 140,50 | 46,83 | 252,36 | 75,05 | 25,02 |
2013 | 113,35 | 37,78 | 251,19 | 63,14 | 21,05 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Anpassung der Gebührenhöhe für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen:
Krankentransportwagen (KTW): von 124,22 auf 119,34 je Einsatz
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): von 258,70 auf 251,19 je Einsatz
Rettungstransportwagen (RTW): von 203,11 auf 182,49 je Einsatz
Eine Gebührenvereinnahmung auf der Basis der für das Jahr 2013 kalkulierten Gebührensätze erfolgt kostendeckend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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801 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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