Entscheidungsvorlage - FB 61/0784/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über ein besonders gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich 'Sportpark Soers / nördlicher Teil'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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12.12.2012
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.01.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung AachenLaurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bereicht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Bereich des Sportparks Soers westlich der Krefelder Straße wird im südlichen Bereich geprägt von den Sportanlagen sowie der dazu gehörigen Infrastruktur von Alemannia Aachen, während im nördlichen Bereich die Sportstätten des Aachen-Laurensberger Rennvereines (ALRV) dominieren.
Bereits seit 1924 veranstaltet der Ende des 19. Jahrhunderts gegründete Verein das internationale Pferdesportturnier CHIO. Nach dem Reglement der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) darf in jedem Land nur ein einziges solches Turnier ausgetragen werden. Insofern stellt das Turnier aufgrund seiner Einzigartigkeit, aber vor allem auch wegen seiner internationalen Bedeutung einen wesentlichen Standortfaktor für die Stadt Aachen dar. Alleine schon das weltweite Medieninteresse an dieser Veranstaltung trägt maßgeblich zum guten Ruf der Stadt als „Pferdestadt“ bei. Im Jahr 2006 wurden in der Aachener Soers die Weltreiterspiele ausgetragen.
Aachen hat nun den Zuschlag erhalten für die Durchführung der Reit-Europameisterschaften 2015 erhalten. Bereits seit Längerem stellt sich die begrenzte Größe der verfügbaren Flächen als Problem für die Turniere dar. Teilweise können die Veranstaltungen nur mit Sondergenehmigungen der FEI durchgeführt werden, weil der Platzmangel dazu führt, dass nicht alle geltenden Vorschriften eingehalten werden können. Unter anderem werden mehr Flächen benötigt für Stallungen, insbesondere auch weil die Pferdetransporter eigentlich auch in unmittelbarer Nähe der Ställe abgestellt werden müssten, was heute in dieser Form nicht möglich ist.
Die bevorstehende EM hat die Suche nach Lösungen verstärkt. Derzeit gibt es unterschiedliche Überlegungen, auf welche Weise die Sportflächen des ALRV ausgedehnt werden können. Dabei geht es zum einen um funktionale Aspekte wie z.B. der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Gelände, zum anderen aber auch um die Verfügbarkeit.
Um diese zu verbessern, schlägt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht vor, die sich auf den nördlichen Teil des Sportparks Soers erstreckt.
Der Bereich enthält neben den bereits heute vom ALRV genutzten Grundstücken alle angrenzenden Flächen, die aus funktionalen Gründen für die Pferdesportnutzung in Frage kommen.
Nicht enthalten sind entsprechend die von Alemannia Aachen belegten Grundstücke. Der Bereich der Satzung soll sich zwischen Eulersweg und Albert-Servais-Allee bis zur Krefelder Straße erstrecken. Zwar gibt es hier eine Vielzahl kleinerer Grundstücke mit unterschiedlichen Eigentümern, ggfls. bietet sich dennoch eine Chance zu einer großflächigeren Entwicklung, die auch zu einer Aufwertung dieser städtebaulich wichtigen Entwicklungsachse beitragen kann. Darüber hinaus besteht das Interesse des ALRV, direkt an der Krefelder Straße Präsenz zu zeigen.
Die konkretisierte Planung für die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs ist Gegenstand der Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Vorkaufsrechtsatzung die Stadt nicht dazu verpflichtet, die Grundstücke in jedem Fall zu erwerben. Darüber hinaus enthält der Bereich auch in größerem Umfang städtischen Grundbesitz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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320,8 kB
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