Entscheidungsvorlage - FB 61/0784/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung AachenLaurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen ge­meindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vor­kaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bereicht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befind­lichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufs­rechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Bereich des Sportparks Soers westlich der Krefelder Straße wird im südlichen Bereich geprägt von den Sportanlagen sowie der dazu gehörigen Infrastruktur von Alemannia Aachen, während im nördlichen Bereich die Sportstätten des Aachen-Laurensberger Renn­vereines (ALRV) dominieren.

 

Bereits seit 1924 veranstaltet der Ende des 19. Jahrhunderts gegründete Verein das interna­tionale Pferdesportturnier CHIO. Nach dem Reglement der Internationalen Reiterlichen Ver­einigung (FEI) darf in jedem Land nur ein einziges solches Turnier ausgetragen werden. In­sofern stellt das Turnier aufgrund seiner Einzigartigkeit, aber vor allem auch wegen seiner internationalen Bedeutung einen wesentlichen Standortfaktor für die Stadt Aachen dar. Al­leine schon das weltweite Medieninteresse an dieser Veranstaltung trägt maßgeblich zum guten Ruf der Stadt als „Pferdestadt“ bei. Im Jahr 2006 wurden in der Aachener Soers die Weltreiterspiele ausgetragen.

 

Aachen hat nun den Zuschlag erhalten für die Durchführung der Reit-Europameisterschaften 2015 erhalten. Bereits seit Längerem stellt sich die begrenzte Größe der verfügbaren Flä­chen als Problem für die Turniere dar. Teilweise können die Veranstaltungen nur mit Son­dergenehmigungen der FEI durchgeführt werden, weil der Platzmangel dazu führt, dass nicht alle geltenden Vorschriften eingehalten werden können. Unter anderem werden mehr Flä­chen benötigt für Stallungen, insbesondere auch weil die Pferdetransporter eigentlich auch in unmittelbarer Nähe der Ställe abgestellt werden müssten, was heute in dieser Form nicht möglich ist.

 

Die bevorstehende EM hat die Suche nach Lösungen verstärkt. Derzeit gibt es unterschiedli­che Überlegungen, auf welche Weise die Sportflächen des ALRV ausgedehnt werden kön­nen. Dabei geht es zum einen um funktionale Aspekte wie z.B. der räumliche Zusammen­hang zum vorhandenen Gelände, zum anderen aber auch um die Verfügbarkeit.

 

Um diese zu verbessern, schlägt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonde­res gemeindliches Vorkaufsrecht vor, die sich auf den nördlichen Teil des Sportparks Soers erstreckt.

 

Der Bereich enthält neben den bereits heute vom ALRV genutzten Grundstücken alle an­grenzenden Flächen, die aus funktionalen Gründen für die Pferdesportnutzung in Frage kommen.

 

Nicht enthalten sind entsprechend die von Alemannia Aachen belegten Grundstücke. Der Bereich der Satzung soll sich zwischen Eulersweg und Albert-Servais-Allee bis zur Krefelder Straße erstrecken. Zwar gibt es hier eine Vielzahl kleinerer Grundstücke mit unterschiedli­chen Eigentümern, ggfls. bietet sich dennoch eine Chance zu einer großflächigeren Ent­wicklung, die auch zu einer Aufwertung dieser städtebaulich wichtigen Entwicklungsachse beitragen kann. Darüber hinaus besteht das Interesse des ALRV, direkt an der Krefelder Straße Präsenz zu zeigen.

 

Die konkretisierte Planung für die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs ist Gegen­stand der Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Vorkaufsrechtsatzung die Stadt nicht dazu ver­pflichtet, die Grundstücke in jedem Fall zu erwerben. Darüber hinaus enthält der Bereich auch in größerem Umfang städtischen Grundbesitz.

Reduzieren

Anlagen

Loading...