Entscheidungsvorlage - FB 61/0787/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Seffenter WegPlanung im Rahmen der Integration in die Tempo-30-ZonePlanungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB61/30, Dez III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2012
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16.01.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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12.12.2012
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 03 L1 (Variante 2) umzubauen, den Abschnitt zwischen der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße und Seffenter Weg 105 in die angrenzende Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links-Regelung) aufzunehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Seffenter Weg 107 und Kastanienweg in die angrenzende Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links-Regelung) aufzunehmen, die Mittelinsel zur Radverkehrsführung am Ortsausgang (Bereich Pariser Ring) auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 03 L5 (Variante 2) zu bauen und die Verwaltung mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 03 L1 (Variante 2) umzubauen, den Abschnitt zwischen der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße und Kastanienweg in die angrenzende Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links-Regelung) aufzunehmen und die Mittelinsel zur Radverkehrsführung am Ortsausgang (Bereich Pariser Ring) auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 03 L5 (Variante 2) zu bauen. Er fasst den Planungsbeschluss für die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung damit, die Ausführungsplanung zu erarbeiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage FB 61/0756/WP16, die bei den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 07.11.2012, der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 07.11.2012 und des Mobilitätsausschusses am 15.11.2012 von Seiten der Verwaltung zurückgezogen wurde.
1. Anlass
Im Jahr 2011 haben sich an der Einmündung der Mies-van-der-Rohe-Straße auf den Seffenter Weg drei gleichartige Unfälle zwischen Radfahrern, die den linksseitigen für Radfahrer freigegebenen Gehweg benutzt haben, und abbiegenden Kfz ereignet. In der Sitzung der Unfallkommission am 27.06.2012 wurde beschlossen, dass die ohnehin von der Verwaltung beabsichtigte Planung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit schnellstmöglich aber spätestens im Jahr 2013 umgesetzt werden muss, um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen.
Ende 2009 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, [ ] innerhalb der Verwaltung zu klären und umzusetzen, dass der Seffenter Weg, entsprechend dem einstimmigen Beschluss des VA am 12.03.2009, als Tempo-30-Zone [ ] ausgewiesen werden kann.
In der Bezirksvertretung Aachen- Mitte am 09.12.2009 und im Mobilitätsausschuss am 10.12.2009 wurde beschlossen, dass die am 12.03.2009 vom Verkehrsausschuss beschlossene Integration des Seffenter Weges in eine Tempo-30-Zone erst im Zusammenhang mit der Erschließung des RWTH- Campus erfolgen wird.
2. Heutige Situation
Der Seffenter Weg liegt nordwestlich der Aachener Innenstadt und verbindet den Westbahnhof (Republikplatz) mit dem Campus Melaten. Er führt am nördlichen Rand des Wohngebietes Hörn vorbei und verbindet die Aachener Innenstadt mit dem Campus Melaten (vgl. Anlage 1 Übersichtsplan). Auf dem Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße ist die Straße beidseitig unbebaut. Im weiteren Verlauf Richtung Pariser Ring ist die Straße bis zur Einmündung Kastanienweg von beidseitiger Bebauung umgeben. Auf der nördlichen Straßenseite befinden sich auf dem Abschnitt zwischen Ahornstraße und Pariser Ring mehrere Kleingartenkolonien.
Heute stellt der Seffenter Weg die kürzeste Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Campus Melaten dar. In der Nachkriegszeit und im Rahmen der Stadterweiterung diente die Straße lediglich als Anbindung an das Wohngebiet auf der Hörn und als Anbindung des Wohngebiets an das überregionale Straßennetz. Im Rahmen der Hochschulerweiterung haben sich weitere Hochschulinstitute am Seffenter Weg angesiedelt.
Am 12.03.2009 wurde im Rahmen der politischen Beratungen zum Verkehrskonzept Campus Melaten die Einrichtung von 7 Dauerzählstellen auf der Hörn, darunter eine im Seffenter Weg beschlossen, um eine Zunahme des Verkehrs als Folge der Entwicklungen auf dem Campus Melaten nachvollziehen zu können.
Seit September 2009 werden die Verkehrsmengen kontinuierlich erfasst.
September 2009 | September 2011 | September 2012 |
4394 | 4165 | 4074 |
Durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung im September (Fahrzeuge pro Werktag, darin enthalten Busse, Lkw, Pkw und Zweiräder)
Der Vergleich der oben dargestellten Verkehrsdaten zeigt, dass auf dem Seffenter Weg seit 2009 eine leichte Abnahme zu verzeichnen ist.
Zur Reduktion der Verkehrsbelastungen auf dem Seffenter Weg wurden seit 2009 folgende Maßnahmen umgesetzt:
? Auf dem oberen Seffenter Weg zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Kastanienweg wurde ein Lkw-Durchfahrtverbot eingerichtet.
? Nördlich der Mies-van-der-Rohe-Straße und unterhalb des Kastanienweges wurden Pflasterkissen eingebaut. Im Bereich dieser Pflasterkissen ist die Geschwindigkeit auf Tempo 30 beschränkt.
ÖPNV
Im Laufe der letzten Jahre stieg die Anzahl der Buslinien und deren tägliche Fahrten.
Auf dem Abschnitt zwischen Westbahnhof und Ahornstraße befahren werktäglich 562 Busse der Linien 3, 33, 73 und 103 den Seffenter Weg in beiden Fahrtrichtungen. In den Hauptverkehrszeiten (06.00 09.00 und 15.00 20.00 Uhr) verkehren 32 Busse pro Stunde auf dem Streckenabschnitt. Den Abschnitt zwischen der Einmündung Ahornstraße und dem Pariser Ring befahren werktäglich 203 Busse der Linien 3, 12, 22, 23 und 75. In den Hauptverkehrszeiten passieren den Streckenabschnitt 11 Busse pro Stunde.
Bei den am 15.11.2012 im Mobilitätsausschuss beschlossenen Fahrplanmaßnahmen 2013 ist beabsichtigt, die Fahrten der linien 33 und 73 statt über den Seffeneter Weg / Ahornstraße über die Mies-van-der-Rohe-Straße zu führen, so dass sich die Zahl der Busse auf dem Seffenter Weg reduzieren wird.
Radverkehr und Fußgänger
Die Seitenräume sind für eine Benutzung durch Radverkehr und Fußgänger (in beiden Richtungen) nicht ausreichend breit dimensioniert (vgl. Anlagen 2 5, Bestand).
Die Benutzungspflicht des Zweirichtungsradweges im Vorgriff zur geplanten Einführung der neuen Straßenverkehrsordnung aufgehoben und Mitte 2011 umgesetzt, da die Mindestbreiten für einen solchen nicht vorhanden waren. Im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Forckenbeckstraße können seitdem Radfahrer in Richtung Pariser Ring wählen, ob sie gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn fahren oder den zur Benutzung freigegebenen, linksseitigen Gehweg befahren wollen. In der Gegenrichtung steht dem Radverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt ein nicht benutzungspflichtiger, sogenannter anderer Radweg im Seitenraum zur Verfügung. Hier kann der Radfahrer aus Richtung Pariser Ring wählen, ob er die Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr befährt oder den anderen Radweg benutzt.
.
Die Unfalldaten der Polizei für die Jahre 2009 bis 2011 zeigen, dass sich eine Vielzahl von Unfällen mit Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern am Seffenter Weg ereignet hat. An 9 von 20 aufnahmepflichtigen Unfällen waren Radfahrer beteiligt. In allen Fällen handelte es sich um einen Zusammenstoß mit einem Pkw. Insbesondere die Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße stellt ein großes Gefahrenpotential für Radfahrer dar. In besagtem Zeitraum ereigneten sich dort fünf aufnahmepflichtige Unfälle, davon drei im Jahr 2011, weswegen diese Stelle als Unfallschwerpunkt in der Unfallkommission am 27.06.2012 behandelt wurde. Beim Abbiegen vom Seffenter Weg in die Mies-van-der-Rohe-Straße und in Gegenrichtung wurden oftmals die Fahrradfahrer, die auf dem ehemals benutzungspflichtigen Radweg fuhren, vom Kfz-Verkehr übersehen. Bereits Ende letzten Jahres wurde aufgrund der Unfallsituation von Seiten der Verwaltung angeordnet, dass die Roteinfärbungen in sämtlichen Einmündungen aufgefrischt und mit Radfahrerpiktogrammen versehen werden. Die Unfallkommission hat die Anordnung zur Roteinfärbung am 27.06.2012 als Übergangslösung bestätigt. Zwischen Mitte August und 07.09.2012 wurden die Roteinfärbungen der Furten aller auf den Seffenter Weg einmündenden Straßen aufgefrischt und Radfahrerpiktogramme in den Furten aufgebracht (vg. Anlage 7 Fotos). Die Auswertung der Unfalldaten aus dem Jahr 2012 zeigt, dass sich im gesamten Bereich des Seffenter Wegs bis zum 31.10.2012 nur noch ein polizeilich aufgenommener Unfall mit Radfahrerbeteiligung ereignet hat. Seit der Auffrischung der Roteinfärbung der Furten hat es keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung mehr gegeben.
Des Weiteren stellt die gemeinsame Nutzung der Nebenanlage durch Fußgänger und Radfahrer insbesondere im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße für beide Verkehrsteilnehmer ein starkes Gefahrenpotential dar. Als kürzeste Verbindung zwischen dem Campus Melaten, den RWTH-Instituten auf der Hörn und dem Campus-Innenstadt nutzen insbesondere in den Zeiten zwischen den Vorlesungen viele Fußgänger und Radfahrer diesen Weg, was zu zahlreichen Konflikten führt, da die Fläche nicht ausreichend breit ist. Vor allem die erlaubte Radverkehrsnutzung entgegen der Fahrtrichtung stellt für diese Verkehrsteilnehmer ein großes Konfliktpotential dar. Hier kommt es immer wieder zu Behinderungen. Der weitere Ausbau des Campus-Melaten und ggf. auch des Campus-West werden die Anzahl der Nutzer wahrscheinlich weiter ansteigen lassen.
Auch ab der Einmündung Kastanienweg Richtung neuer Kreisverkehr Forckenbeckstraße kann der Radfahrer derzeit wählen, ob er auf der Fahrbahn weiter fährt oder den linksseitigen für den Radfahrer freigegebenen Gehweg benutzt. Allerdings steht dem Radfahrer keine komfortable Querungshilfe zum freigegebenen Gehweg zur Verfügung.
Parken
Im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße ist hinter der Bahnunterführung in Fahrtrichtung Pariser Ring auf der Nordseite ein baulicher von der Fahrbahn abgetrennter Längsparksteifen angelegt.
Im weiteren Verlauf wird auf der nördlichen Seite in Teilbereichen am Fahrbahnrand geparkt. Hier ist zwischen Ahornstraße und Kastanienweg Platz für etwa 36 Fahrzeuge.
3. Planung
Die Planungen zur Verbesserung der Fußgänger- und Radverkehrssicherheit haben für die Abschnitte zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße sowie zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Pariser Ring jeweils zwei Varianten ergeben:
Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße
Variante 1 (vgl. Anlage 8) sieht die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in Richtung Mies-van-der-Rohe-Straße vor. Der Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,50 m auf, so dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens etwa 4,50 m zur Verfügung steht. Im Bereich der baulich angelegten Längsparkstände kann aufgrund der Fahrbahnbreite von etwa 6,00 6,20 Metern kein Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m Breite markiert werden. Da die Umschlagshäufigkeit der Parkstände niedrig einzustufen ist, kann an dieser Stelle auf dieses Element verzichtet werden. Für den Radverkehr in Richtung Mies-van-der-Rohe-Straße wird ein Angebot auf der Fahrbahn geschaffen. Gleichzeitig entfällt die Freigabe des Gehwegs für die Radfahrer in Richtung Mies-van-der Rohe-Straße. In Richtung Westbahnhof kann der Radfahrer weiterhin zwischen Fahrbahn und dem nicht benutzungspflichtigen anderen Radweg wählen. Somit wird die Problematik im südlichen Seitenraum, der nur noch von Radfahrern in Richtung Westbahnhof und Fußgängern benutzt wird, etwas entzerrt und die Verkehrssicherheit etwas erhöht.
Variante 2 (vgl. Anlage 9) beinhaltet die Markierung beidseitiger Schutzstreifen. Die Schutzstreifen sind auf beiden Seiten jeweils 1,50 m breit. Hierzu ist ein Umbau des Straßenraumes notwendig. Der heutige Gehweg und andere Radweg im südlichen Seitenraum wird zu einem reinen Gehweg. Dazu werden die roten Steinen des anderen Radwegs durch Gehwegplatten ersetzt und der Verlauf des Bordsteins an die neuen Maße angepasst. Durch den Umbau im südlichen Seitenraum wird Platz für die Schutzstreifen und für den Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m Breite zwischen den an die Fahrbahn grenzenden Parkständen auf der nördlichen Seite und dem neu angelegten Schutzstreifen geschaffen. Zwischen den beiden Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahnbreite von mindestens 4,50 m.
Mit der Führung des Radverkehrs im Straßenraum steht der Gehweg nun alleine für den Fußgängerverkehr zur Verfügung. Damit wird die Verkehrssicherheit sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer deutlich erhöht. Da Radfahrer in Richtung Pariser Ring die Fahnbahn benutzen müssen (die Freigabe des Gehwegs in Richtung Pariser Ring wird aufgehoben) wird der Unfallschwerpunkt an der Einmündung der Mies-van-der-Rohe-Straße entschärft. In Richtung Geschwister-Scholl-Straße soll der Radfahrer zukünftig im Bereich der Einmündung Mies-van-der Rohe-Straße die Fahrbahn benutzen (vgl. Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Pariser Ring Variante 2). Nach dem Passieren der Einmündung und der Haltestelle Mies-van-der-Rohe-Straße fährt der Radfahrer dann in den Schutzstreifen. Auch für die Radfahrer, die im Abschnitt Pariser Ring bis Mies-van-der-Rohe-Straße weiterhin den anderen Radweg nutzen, wird eine sichere Führung in den Schutzstreifen hinter der Haltestelle Mies-van-der-Rohe-Straße angeboten.
Zur Realisierung des Umbaus müssten ab der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße die ersten drei Bäume auf der Südseite entfallen. Da es sich bei dem ersten um einen schützenswerten Baum mit etwa 180 cm Stammumfang handelt, wurde die Planung so erarbeitet, dass dieser Baum erhalten werden kann. Somit müssen zwei Straßenbäume, die nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, entfernt werden.
Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Pariser Ring
Variante 1 (vgl. Anlage 10 bis Anlage 13) sieht die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens in Richtung Pariser Ring unter Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Der Schutzstreifen weist durchgehend eine Breite von 1,50 m auf, so dass eine Restfahrbahnbreite von etwa 4,50 m zur Verfügung steht (erst im Bereich Kastanienweg Richtung Pariser Ring weitet sich die Fahrbahn etwas auf). Für den Radverkehr in Richtung Pariser Ring wird ein Angebot auf der Fahrbahn geschaffen. Die Freigabe des Gehwegs in Richtung Pariser Ring wird aufgehoben. Der Radfahrer in Richtung Westbahnhof kann weiterhin zwischen Fahrbahn und dem nicht benutzungspflichtigen anderen Radweg wählen. Die Problematik im südlichen Seitenraum, der nur noch von Radfahrern in Richtung Westbahnhof und Fußgängern benutzt wird, wird etwas entzerrt und die Verkehrssicherheit etwas erhöht.
Ab der Einmündung Kastanienweg in Richtung neuer Kreisverkehr Forckenbeckstraße kann der Radfahrer auch zukünftig wählen, ob er auf der Fahrbahn weiter fährt oder den linksseitigen für den Radfahrer freigegebenen Gehweg benutzt. Dazu kann er hinter der Einmündung Kastanienweg (stadtauswärts) über den neuen Schutzstreifen bis zur geplanten Querungsstelle fahren, an der er sicher auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg Richtung Kreisverkehr Forckenbeckstraße wechseln kann.
Bei dieser Variante müssen die 36 Fahrbahnrandparkplätze im Bereich zwischen Ahornstraße und Kastanienweg aufgrund der Anlage des Schutzstreifens entfallen.
Variante 2 (vgl. Anlage 14) sieht vor, den Seffenter Weg von der Mies-van-der-Rohe-Straße bis zur Einmündung Kastanienweg in die angrenzende Tempo-30 Zone aufzunehmen. Wegen der straßenbegleitenden Baumreihe und der hierdurch bedingten problematischen Einsehbarkeit sowie der vorhandenen Topographie des Seffenter Weges und der einmündenden Straßen soll auf die Rechts-vor-Links-Regelung verzichtet werden. Laut Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung muss Radfahrern auch im Verlauf eines anderen Radwegs eine sichere Führung über einmündende Straßen angeboten werden. Bei Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung wäre vermutlich mit neuen Konflikten zwischen Radfahrern und Kfz an den einmündenden Straßen zu rechnen. Um solche möglichen Unfallsituationen vor allem mit Radfahrerbeteiligung zu vermeiden, wird auf die Rechts-vor-Links-Regelung verzichtet. Damit kann gleichzeitig ein Kompromiss für die ÖPNV-Nutzung angeboten werden, da die Busse (wie auch die Radfahrer) den Seffenter Weg ohne zusätzliche Bremsvorgänge an den Einmündungen komfortabel befahren können.
Durch die Ausweisung als Tempo-30-Zone kann auf separate Radverkehrsanlagen verzichtet werden, da der Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr fährt. Die Freigabe des Gehwegs für Radfahrer in Richtung Pariser Ring wird aufgehoben. Rechtlich bleibt der baulich angelegte nicht benutzungspflichtige andere Radweg so lange erhalten, bis die Pflasterung im Seitenbereich angepasst wird und dieser nicht mehr als Radweg zu erkennen ist.
Ab der Einmündung Kastanienweg in Richtung neuer Kreisverkehr Forckenbeckstraße kann der Radfahrer auch zukünftig wählen, ob er auf der Fahrbahn weiter fährt oder den linksseitigen für den Radfahrer freigegebenen Gehweg benutzt. Dazu wird er hinter der Einmündung Kastanienweg (stadtauswärts) nach dem Ende der Tempo-30-Zone über ein Stück Schutzstreifen bis zur geplanten Querungsstelle geführt, an der er sicher auf den für Radfahrer freigegebenen Gehweg Richtung Kreisverkehr Forckenbeckstraße wechseln kann (analog zu Variante 1).
Bei dieser Variante kann das Fahrbahnrandparken beibehalten werden. Dies ist insbesondere für die angrenzenden Kleingartenkolonien von Bedeutung, da diese keine Parkplätze auf privaten Grundstücken besitzen.
Die ASEAG steht der Einrichtung der Tempo-30-Zone skeptisch gegenüber, da sie mit Fahrzeitenverlusten aufgrund der geringeren zulässigen Geschwindigkeit rechnet. Der Verzicht auf die gleichzeitige Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung stellt für die ASEAG allerdings einen Kompromiss dar, den sie bereit ist, mitzutragen.
Variantenvergleich:
In der nachfolgenden Tabelle sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten einander gegenüber gestellt.
|
| Variante 1 einseitiger Schutzstreifen, ohne Umbau | Variante 2 beidseitiger Schutzstreifen mit Umbau und anschließender T-30-Zone |
Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße | Vorteile | kein Umbau notwendig und damit geringere Kosten | deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Trennung von Fußgängern und Radfahrern |
teilweise Erhöhung der Verkehrssicherheit, da Radfahrer in Richtung Pariser Ring die Fahrbahn benutzen |
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Nachteile | weiterhin Sicherheitsprobleme durch Nutzungsmischung im Seitenraum | zwei Bäume müssen gefällt werden | |
höhere Kosten | |||
Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Pariser Ring | Vorteile | teilweise Erhöhung der Verkehrssicherheit, da Radfahrer in Richtung Pariser Ring die Fahrbahn benutzen | deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Trennung von Fußgängern und Radfahrern |
Nachteile | Verlust von 36 Parkplätzen | ggf. Fahrzeitverluste und Komfortverluste im Busverkehr |
Bereits im Sommer 2010 wurde im Rahmen einer Diplomarbeit zum Thema Rahmenbedingungen des Radverkehrs für die Mobilität innerhalb der RWTH Aachen an der RWTH Aachen u.a. der Seffenter Weg untersucht. Wegen der bereits damals vorhandenen Verkehrssicherheitsprobleme für Radfahrer wurde als Ergebnis der Umbau mit Schutzstreifen im Bereich zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße sowie die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn für den Bereich zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Pariser Ring empfohlen. In den damaligen Gesprächen zwischen der RWTH Aachen und der Verwaltung wurde eine Verbesserung für diese Radverkehrsachse von Seiten der RWTH dringend gewünscht.
Als Ergebnis der Abwägung empfiehlt die Verwaltung zusammen mit der ASEAG und der Polizei für den Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße die Variante 2 weiter zu verfolgen, da nur durch einen Umbau die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer durch Trennung der beiden Verkehrsarten signifikant erhöht werden kann. Mit dem Umbau wird die Forderung der Unfallkommission erfüllt. An der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße wird der Unfallschwerpunkt zwischen den auf dem freigegebenen Gehweg fahrenden Radfahrern und den einbiegenden Kfz entschärft, da die Radfahrer zukünftig die Fahrbahn bzw. den Schutzstreifen und nicht mehr den Gehweg benutzen werden. Die ASEAG bevorzugt diese Variante, da sich die Restfahrbahnbreite etwas und die Gesamtfahrbahnbreite deutlich erhöht und somit besonders im Kurvenbereich uneingeschränkter Begegnungsverkehr für die Busse zu erwarten ist.
Für den Abschnitt zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Pariser Ring ist aus Sicht der Verwaltung, eine Umsetzung der Variante 1 wegen des Wegfalls der Parkplätze und der zu erwartenden Erhöhung der Geschwindigkeiten nicht zu empfehlen.
Im Hinblick auf die Verbesserung der Situation für Radfahrer und den bereits politisch gefassten und bürgerschaftlichen Beschluss aus dem Jahr 2009 bleibt alleine die Einrichtung der Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links.Regelung).
Hierdurch bleiben 36 Parkplätze erhalten. Durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn kann die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Allerdings besteht nach Auffassung der Verwaltung bei einer Einführung der Tempo-30-Zone mit Beibehaltung der heutigen Vorfahrtsregelung die Möglichkeit, dass die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, durch Messungen die Entwicklung des Geschwindigkeitsniveaus zu beobachten und bei nicht ausreichender Beachtung der neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weitere Maßnahmen zu prüfen.
4. Kosten
In der nachfolgenden Tabelle sind die geschätzten Kosten für Markierung, Beschilderung sowie ggf. Umbau angegeben.
| zw. Geschwister-Scholl-Str. + Mies-v.-d.-R.-S. | Zw. Mies-v.-d.-R.-S. und Pariser Ring | Gesamt |
Variante 1 | 2.500 | 6.500 | 9.000 |
Variante 2 | 215.000 | 1.000 | 216.000 |
Beim PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 Seffenter Weg, Umgestaltung stehen im Jahr 2012 in Verbindung mit dem PSP-Element 4-120102-505-9 150.000 zur Verfügung. Für das Jahr 2013 stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates beim selben PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 Seffenter Weg, Umgestaltung weitere 80.000 zur Verfügung.
5. Weitere Vorgehensweise
Einen entsprechenden Beschluss vorausgesetzt, ist die Umsetzung der Maßnahme für das Jahr 2013 vorgesehen. Im derzeitigen Arbeitsplan der Abteilung Straßenbau ist das Projekt für das Jahr 2013 eingeplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 144.000 | 144.000 | 80.000 | 80.000 | 224.000 | 224.000 |
Ergebnis | -144.000 | -144.000 | -80.000 | - 80.000 | -224.000 | -224.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 6.000 | 6.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -13.500 | -13.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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