Entscheidungsvorlage - FB 61/0886/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 828 Teil B zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, den Bebauungsplan sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Festsetzung von Lärmpegelbereichen
  • Festsetzung von Schalldämmmaßen gemäß DIN 4109
  • Aktualisierung der Abstandsliste

 

Zudem beschließt er, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat beschließt, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 – Gewerbegebiet Camp Pirotte – Teil B für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße und Vennbahnweg in der vorgelegten Fassung gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

A 61/0421/WP15-1  – Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 828 A

FB 61/0886/WP16   – Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 828 B

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschlossen, den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 828 um das Grundstück des THW und das angrenzende Mischgebiet an der Eckenerstraße zu verkleinern. Er hat den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan konnte nicht für den gesamten Planbereich zur Rechtkraft gelangen, da zur Erreichung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung im Bereich des THW der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Grundstückseigentümer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erforderlich war. Dieser erfolgte am 26.01.2012. Damit kann jetzt das Verfahren für den Teil B des Bebauungsplanes Nr. 828 abgeschlossen werden.  

 

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 13.12.2006 den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 828 zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Die Abwägung umfasste das gesamte damalige Bebauungsplangebiet Nr. 828. Daher ist eine erneute Beschlussfassung über die Abwägung für den Teil B nicht erforderlich.

 

In der Zwischenzeit haben sich die gesetzlichen Grundlagen bezüglich des Lärmschutzes und der Abstandsliste des Abstandserlasses geändert, die eine Anpassung des Rechtsplanes und der schriftlichen Festsetzungen erforderlich machten. Da diese Änderungen keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung haben, wurde keine erneute Auslegung erforderlich. Die BIMA, die als einzige betroffene Eigentümerin gem. § 4 a Abs. 3 BauGB beteiligt wurde, hatte keine Einwendungen abgegeben.

Auf die Beteiligung von Behörden konnte verzichtet werden, da keine Behörden von der Änderung betroffen sind.

 

Der Planungsausschuss hat sich am 20.06.2013 nach einem entsprechenden gleichlautenden Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 22.05.2013 mit dem Bericht der Verwaltung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 828 Teil B gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:

  • Festsetzung von Lärmpegelbereichen
  • Festsetzung von Schalldämmmaßen gemäß DIN 4109
  • Aktualisierung der Abstandsliste

 

Außerdem empfahl er, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil B für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße und dem Vennbahnweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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