Kenntnisnahme - A 61/0156/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung des Gewerbegebietes und zur Steuerung des Einzelhandels für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung des Gewerbegebietes und zur Steuerung des Einzelhandels für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen - Laurensberg zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung Bebauungsplanes zur Sicherung des Gewerbegebietes zur Steuerung des Einzelhandels für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen - Haaren und - Laurensberg.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bebauungsplan Nr.713 C - Strangenhäuschen  -

hier: Aufstellungsbeschluss

 

Am 20.07.04 hat der Planungsausschuss das Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen beschlossen. Ziel und Inhalt des Konzeptes ist u.a. zur Stärkung des Einzelhandelsstandortes Aachen und zur Sicherung der Nahversorgung Massnahmen zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels zu ergreifen. Eine dieser Massnahmen ist die Bauleitplanung.

 

Der Planbereich befindet sich in den Stadtbezirken Aachen-Haaren und Laurensberg, im Bereich zwischen der südlich gelegenen Wurm, Strangenhäuschen und wird westlich von der Krefelder Straße begrenzt. Für diesen Bereich wurde bereits 1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes 713 C beschlossen.

 

Für die angrenzenden Bebauungspläne 713 A und 713 B wurden bereits am 20.07.04 parallel zu dem Beschluss des Nahversorgungskonzeptes Aufstellungsbeschlüsse zur Steuerung des Einzelhandels gefasst.

Der betroffene Bebauungsplan sowie die umliegenden Bebauungspläne waren zur Entwicklung größere Gewerbeansiedlungsbereiche  (A 35) auf der Grundlage des ehemaligen Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Haaren aufgestellt worden und setzten gegliederte Gewerbegebiete fest.

 

Der Bebauungsplan Nr. 713 C ist nicht rechtskräftig. Das Planverfahren wurde nur bis zur Offenlage betrieben. Ursprünglich war er für die Errichtung eines islamischen Zentrums angedacht. Dieses Ziel wurde letztlich im Planverfahren verworfen. Mitte 1994 hat der Rat der Stadt die Aufstellung des Bebauungsplans 713C, mit dem Ziel der Ausweisung eines Gewerbegebietes beschlossen. Da seit der ersten Aufstellung 10 Jahre vergangen sind ist der erneute Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Mit den vorliegenden Regelung sind neue Einzelhandels-Ansiedlungen zulässig, dies führt aus heutiger Sicht dazu, dass diese Steuerung des Einzelhandels nicht ausreicht. Städtebauliche Fehlentwicklungen sind nicht auszuschließen.

Die Verwaltung empfiehlt, aus Rechtssicherheitsgründen den Bebauungsplan Nr. 713C  durch einen neuen Bebauungsplan zu ersetzen. Dieser neu aufzustellende Bebauungsplan soll dabei weiterhin das Ziel der Sicherung des Gewerbe- und Industriestandortes verfolgen. Die durch den Bebauungsplan gesicherten Ziele sollen grundsätzlich auch weiterhin verfolgt werden.

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, im Bebauungsplan über etwaige bereits heute bestehende Einzelhandelsflächen hinaus weiteren Einzelhandel auszuschließen.

 

 

Der Bebauungsplane Nr.713 C in der bestehenden Form soll durch den neuen Bebauungsplan aufgehoben werden.

Die Ergebnisse der Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren und Laurensberg wird dem Planungsausschuss in der Sitzung vorgetragen.

 

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Anlagen

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