Entscheidungsvorlage - B 03/0100/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Auf Veranlassung eines Antrages der SPD-Fraktion vom 19.06.2012 hatte der Fachbereich 63 die bestehende Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) vom 06.02.2001 überprüft sowie mit Satzungen anderer Kommunen abgeglichen, die Ergebnisse wurden im Planungsausschuss am 08.11.2012 vorgestellt.

 

Danach war festzustellen, dass die Aachener Satzung einerseits sehr differenziert aufgestellt ist, zum anderen sind die Ablösebeträge verhältnismäßig günstig im Vergleich zu anderen Städten. Dies ist grundsätzlich investorenfreundlich, die günstigen Tarife gerade für Wohnnutzungen begünstigen gerade das Wohnen in der Innenstadt, andere Sondertarife erleichtern Nutzungsänderungen.

 

Die mit einer Änderung der Stellplatzsatzung verbundenen Auswirkungen wurden im Rahmen einer interfraktionellen Abstimmung am 13.12.2012 diskutiert. Dabei bestand Einvernehmen, dass sich die Satzung – auch in ihrer differenzierten Struktur – bewährt hat und lediglich moderate Änderungen bzw. Anpassungen erfolgen sollen.

 

So soll insbesondere die Aufteilung in 4 Zonen sowie die Differenzierung in Wohnen, Sonstige Nutzungen, geförderte bzw. begünstigte Nutzungen, Nutzungsänderungen, Baulücken sowie städtebaulich bedeutsame Vorhaben nach § 3 der Satzung erhalten bleiben.

 

 

Die Ablösebeträge für Sonstige Vorhaben (§ 3 b) werden geringfügig um ca. 10 % erhöht:

 

 

alt:

neu:

Gebietszone I

5.250,-

 

6.000,-

Gebietszone II

4.350,-

 

4.800,-

Gebietszone III

2.850,-

 

3.100,-

Gebietszone IV

1.650,-

 

1.900,-

 

 

Die Ablösebeträge für Nutzungsänderungen (§ 3 d) werden deutlich angehoben auf dann 50 % des Betrages für die Neuerrichtung:

 

 

alt:

neu:

Gebietszone I

875,-

 

3.000,-

Gebietszone II

725,-

 

2.400,-

Gebietszone III

475,-

 

1.550,-

Gebietszone IV

275,-

 

950,-

 

 

Die Ablösebeträge für Wohnnutzungen (§ 3 a) sollen hingegen unverändert bleiben:

 

Gebietszone I

4.375,-

Gebietszone II

3.625,-

Gebietszone III

2.375,-

Gebietszone IV

1.375,-

 

 

Die Aufteilung in 4 Zonen soll grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch werden bestimmte Bereiche in Teilen angepasst (s. auch Anlagenkarte mit Eintragung der Änderungen).

 

         das Frankenberger Viertel wird neu der Zone II statt der Zone III zugeordnet,

         die Bereiche Campus Melaten und Campus West sind nunmehr insgesamt der Zone III statt (Campus Melaten) der Zone IV zugeordnet,

         die Ortslagen Brand, Haaren, Eilendorf, Laurensberg und Richterich sollen im Ortskern jeweils der Zone III zugeordnet werden,

         der Bereich zwischen dem Ortskern Brand und der Debyestraße wird gleichfalls der Zone III zugeordnet.

 

Gleichzeitig wird die Neufassung der Stellplatzsatzung genutzt, zum einen die Straßenliste redaktionell auf den neuesten Stand zu bringen und die in den vergangenen Jahren neu benannten Straßen der Liste hinzuzufügen, zum anderen wird die Zuordnung zu den Gebietszonen in den Randbereichen in § 2 Abs. 2 klargestellt. Schließlich kann die bisherige doppelte Ausweisung mit DM-Beträgen entfallen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...