Kenntnisnahme - A 61/0157/WP15
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Kreisverkehre für Aachen
Grundlagen
Es werden drei Kreisverkehrskategorien unterschieden:
· Große Kreisverkehre, häufig mit zweistreifiger Kreisfahrbahn und einem Durchmesser von mehr als 45 m
Wegen hoher Unfallhäufigkeit wurden in der Vergangenheit in Deutschland viele dieser mehrstreifigen Kreisverkehre in signalisierte Knotenpunkte umgewandelt.
· Kleine Kreisverkehrsplätze mit einem Außendurchmesser von 26 bis 45 m
· Minikreisel mit einem Außendurchmesser von 13 bis 25 m
Der Minikreisel hat eine überfahrbare Kreisinsel, die es auch Schwerlastfahrzeugen ermöglicht, den Kreisverkehr zu durchfahren.
Auch beim Minikreisel hat die Kreisfahrbahn Vorfahrt. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Vorfahrtregelung bei kleinen Radien als verwirrend empfunden oder sogar missverstanden wird und nur bei niedrigen Geschwindigkeiten funktioniert. Daher werden Minikreisel in der Regel nur in Tempo-30-Zonen eingesetzt. Die Leistungsfähigkeit nähert sich mit abnehmendem Außendurchmesser der Leistungsfähigkeit einer rechts-vor-links geregelten Kreuzung an.
An Knotenpunkten mit hoher
Verkehrsbelastung und zulässigen Geschwindigkeiten ab 50 Km/h kommt in der
Regel nur der Einsatz eines „kleinen Kreisverkehrs“ in Frage.
Die Thematik der Kreisverkehre wird
ausführlich in den Richtlinien für Straßenbau und Straßenplanung behandelt. Von
besonderer Bedeutung ist hier das „Merkblatt für die Anlage von kleinen
Kreisverkehrsplätzen, Ausgabe 1999“, das sich ausführlich mit der
Knotenpunktform „Kleiner Kreisverkehr“ beschäftigt.
Das Merkblatt gibt Einsatz-, Entwurfs-, Bemessungs- und Gestaltungsempfehlungen und dient als Entscheidungshilfe für die Wahl der Knotenpunktform. Der nachfolgende Text zitiert in weiten Teilen dieses Merkblatt.
Grundsätzlich sollte eine Abwägung zwischen allen in Frage kommenden Knotenpunktgrundformen stattfinden. Diese muss sich an verkehrlichen Größen, umfeldbezogenen Merkmalen, wirtschaftlichen Kriterien und raumordnerischen oder städtebaulichen Vorgaben orientieren.
Zielfelder sind:
- Verkehrssicherheit
- Verkehrsablauf und Leistungsfähigkeit
- Umweltverträglichkeit
- Straßenraum und Landschaftsbild
- Wirtschaftlichkeit
- Akzeptanz.
Verkehrssicherheit
Kleine Kreisverkehrsplätze sind im Vergleich mit den
plangleichen und teilplanfreien Knotenpunktgrundformen ohne Lichtsignalanlage
sehr sichere Straßenverkehrsanlagen. Auch gegenüber Knotenpunktgrundformen mit
Lichtsignalanlage sind je nach Sicherungsgrad der verschiedenen Verkehrsströme
teilweise erhebliche Sicherheitsgewinne zu erwarten. Der Sicherheitszuwachs ist
für Kraftfahrer und Fußgänger besonders groß.
Unfälle mit Personenschaden treten an Kreisverkehrsplätzen wesentlich seltener auf als an den anderen Knotenpunktgrundformen.
Verkehrsqualität und Leistungsfähigkeit
Kreisverkehrsplätze sind leistungsfähiger als plangleiche
Kreuzungen oder Einmündungen ohne Lichtsignalanlage. In vielen Fällen sind sie
für den Verkehrsablauf auch vorteilhafter als vergleichbare Kreuzungen oder
Einmündungen mit Lichtsignalanlage. Vorteilhaft sind Kreisverkehrsplätze auch
bei zeitlich stark wechselnden Verkehrsstärken und starken Abbiegeströmen.
Gesamtverkehrsstärken (Summe des zuführenden Verkehrs in
allen Knotenpunktzufahrten) bis zu 15000 Kfz/24h werden problemlos und mit
geringen Wartezeiten abgewickelt. Bei größeren Verkehrsstärken ist die
Verkehrsqualität zu überprüfen und ein Leistungsfähigkeitsnachweis zu führen.
In der Praxis werden kleine Kreisverkehrsplätze auch noch mit Verkehrsstärken
von 25000 Kfz/24h und mehr mit ausreichender Verkehrsqualität betrieben.
Kreisverkehrsplätze verbessern die Orientierung im
Straßenverkehr, da sie für Ortsfremde leicht erkennbare Bezugspunkte sind.
Durch die geringen Geschwindigkeiten können die Wegweiser gut wahrgenommen
werden. Eine Vorsortierung vor dem Knotenpunkt entfällt.
Für Fußgänger und Radfahrer sind die Zeitverluste beim
Überqueren der Knotenpunktarme geringer als an Knotenpunkten mit
Lichtsignalanlage, da die Anhaltebereitschaft der Kraftfahrer auch bei nicht
vorhandenem Vorrang für Fußgänger und Radfahrer insbesondere in den
Knotenpunktzufahrten groß ist.
Fußgänger profitieren von der Anlage kleiner
Kreisverkehrsplätze auch dadurch, daß sie im Vergleich zu Knotenpunkten mit
Lichtsignalanlage zumeist nur kurze Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Da die
Knotenpunktarme in der Regel Fahrbahnteiler aufweisen, müssen Fußgänger beim
Überqueren jeweils nur von einer Seite mit Kraftfahrzeugverkehr rechnen und
immer nur einen Fahrstreifen überqueren. Mit zunehmendem Außendurchmesser
entstehen für Fußgänger Umwege, die jedoch wegen der meist sehr geringen
Zeitverluste akzeptabel sind.
Bei umlaufenden Radwegen entstehen insbesondere für
linksabbiegende Radfahrer Umwege, da der Kreisverkehrsplatz zu drei Viertel
befahren werden muß. Dies führt häufig zu Falschfahrten, die gefährlich sein
können. Wird der Radverkehr auf der Kreisfahrbahn geführt, werden diese
Nachteile in Grenzen gehalten. Die Zeitverluste für Radfahrer sind dann in der
Regel auch deutlich geringer als an anderen Knotenpunktgrundformen.
Bei Linienbusverkehr ist zu berücksichtigen, daß im
Vergleich zu einer Führung auf einer vorfahrtberechtigten Straße mit einer vom
Bus beeinflußten Lichtsignalsteuerung Reisezeitverluste für den Bus entstehen
können. Auch ergeben sich in der Regel keine Möglichkeiten, den
Linienbusverkehr in den Knotenpunktzufahrten mit Lichtsignalanlagen zu
priorisieren. Darüber hinaus schränkt das Durchfahren des Kreisverkehrsplatzes
wegen des mehrfachen Richtungswechsels und der daraus folgenden
Querbeschleunigungen den Fahrkomfort für die Fahrgäste ein.
Umweltverträglichkeit
Für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen ist in der Regel
weniger Fläche zu versiegeln als für gleich leistungsfähige plangleiche
Kreuzungen mit Abbiegestreifen. Untersuchungen an durchgeführten Umbauten
zeigen, daß bis zu 30 % an versiegelter Fläche eingespart werden können.
Kreisverkehrsplätze führen insbesondere in Zeiten schwacher
Verkehrsbelastungen, beispielsweise bei Nacht, zu geringfügig günstigeren
Lärmemissionen gegenüber vergleichbaren Knotenpunktgrundformen. Auch der
Kraftstoffverbrauch und damit die Schadstoffemissionen können nach Erfahrungen
aus dem Ausland geringfügig vermindert werden. Ursache dafür sind, verglichen
mit Kreuzungen mit oder ohne Lichtsignalanlage, die geringeren
Geschwindigkeiten, die gleichmäßigere Fahrweise sowie die geringeren
Wartezeiten und die vermiedenen Haltevorgänge.
Straßenraum und Landschaftsbild
Innerhalb bebauter Gebiete schaffen Kreisverkehrsplätze
Schwerpunkte im Raumnetz und sind geeignet, als ortstypisches Element die
Identität zu fördern. Sie sind raumgliedernde oder raumabschließende Elemente
und können linienhafte Straßenräume unterbrechen oder innerhalb solcher
Straßenräume besondere Orte hervorheben. Der Kreisverkehrsplatz priorisiert den
Platz im Raumnetz, indem er alle einmündenden Straßen städtebaulich nachordnet.
Kreisverkehrsplätze sollten deshalb möglichst nur dort angelegt werden, wo im
Raumnetz besondere Hervorhebungen angebracht sind. Bei sachgerechter Einpassung
kann ein Gewinn an städtebaulicher Qualität und eine Aufwertung im
Erscheinungsbild des Knotenpunktbereichs und seiner Umgebung erreicht werden.
Wirtschaftlichkeit
Kreisverkehrsplätze können im Vergleich zu anderen
plangleichen und teilplanfreien Knotenpunktgrundformen mit und ohne
Lichtsignalanlage beim Neu- oder Umbau eine wirtschaftliche Alternative
darstellen. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit muß alle Kosten und Nutzen,
soweit diese quantifizierbar sind, einbeziehen.
Akzeptanz
Der Umbau von Kreuzungen und Einmündungen zu
Kreisverkehrsplätzen wird von allen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern in der
Regel positiv aufgenommen. Aus verkehrlicher Sicht finden insbesondere die
erhöhte Verkehrssicherheit sowie die größere Leistungsfähigkeit, verbunden mit
dem als angenehm empfundenen Verkehrsablauf, nachdrückliche Zustimmung. Die
insgesamt positive Einstellung der Bevölkerung und ihre Identifikation mit dem
räumlichen Umfeld kann durch eine attraktive Gestaltung und durch anhaltende
Pflege der Anlage erhöht werden.
Fußgängerverkehr
Innerhalb bebauter Gebiete sollten möglichst in allen
Knotenpunktarmen Fahrbahnteiler mit Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger
vorgesehen werden. Nur an sehr schwach mit Kraftfahrzeugverkehr belasteten
Knotenpunktarmen oder bei Teilaufpflasterung eines Knotenpunktarmes kann auf
Fahrbahnteiler verzichtet werden.
Bild1: Beispiel
für eine Fußgängerführung in der Zufahrt zu einem Kreisverkehr
Radverkehr
Allgemeines
Zur Führung der Radfahrer in Kreisverkehrsplätzen sind
grundsätzlich zwei Lösungen anwendbar:
- Führung auf der Fahrbahn
- Führung auf Radwegen.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen (Angebotsstreifen) dürfen
aus Sicherheitsgründen (Schneiden der Radfahrer) auf der Kreisfahrbahn nicht
angelegt werden.
Die im Einzelfall geeignete Führung des Radverkehrs im
Kreisverkehrsplatz hängt von der Führung in den Knotenpunktarmen und von der
räumlichen Umfeldsituation ab. Die Radverkehrsführung in den Knotenpunktarmen
und auf der Kreisfahrbahn selbst muß nicht identisch sein.
Radverkehr auf
der Fahrbahn
In kleinen Kreisverkehrsplätzen ist die Führung des
Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn eine sichere Lösung. Durch die annähernd
gleichen Geschwindigkeiten von Radfahrern und Kraftfahrzeugen ist ein relativ
hohes Maß an Verkehrssicherheit für Radfahrer gewährleistet. Vorteilhaft ist
auch die Flächeneinsparung.
Innerhalb bebauter Gebiete ist die Führung des Radverkehrs
auf der Fahrbahn auch dann zu empfehlen, wenn in den Knotenpunktarmen der
Radverkehr auf Radwegen geführt wird.
Öffentlicher Personennahverkehr
Um die Befahrbarkeit für Linienbusse zu erleichtern, sollen
beim Entwurf keine Mindestmaße verwendet werden. Das Befahren der Kreisfahrbahn
kann für stehende Fahrgäste infolge der zweifachen Richtungswechsel und der
Querneigung zur Kurvenaußenseite einen vergleichsweise geringen Fahrkomfort
haben. Eine signaltechnische Priorisierung des ÖPNV ist an Kreisverkehrsplätzen
in der Regel nicht machbar.
Kostenvergleich beim Neubau
(Die Kosten wurden aus dem Merkblatt für die Anlage von kleinen
Kreisverkehrsplätzen übernommen und sind dort in DM angegeben.)
Die
vergleichbaren Herstellungskosten einschließlich Grunderwerb zeigt folgende
Übersicht:
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Kreuzung |
Kreisverkehrs- |
|
||||
ohne LSA |
mit LSA |
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Außerhalb bebauter |
320000,– DM |
520000,– DM |
300000,– DM |
|
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Innerhalb bebauter |
430000,– DM |
570000,– DM |
430000,– DM |
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Zusätzlich
entstehen ggf. Kosten für die Bereitstellung der Stromversorgung.
Ersatz
vorhandener LSA durch Kreisverkehre
Kostenvergleich
Den Kosten für die Herstellung des Kreisverkehrsplatzes in Höhe von ca. 170.000 bis 220.000 Euro stehen Einsparungen bei den Stromkosten, bei Wartung und Lampenwechsel gegenüber. Auch die Kosten der Instandsetzung können im Einzelfall höher sein als beim Kreisverkehrsplatz. Diese sind jedoch stark abhängig von nicht kalkulierbaren Beschädigungen oder Defekten.
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Kreuzung mit |
Kreisverkehrs- |
Wartung und Lampenwechsel |
1000 bis 4000 €/a |
|
Stromkosten |
250 bis 1000 €/a |
|
Kapitaldienst (fällt hier nur beim Kreisverkehrsplatz an, da von einem Ersatz vorhandener LSA ausgegangen wird) |
|
10.000 bis 12.500 €/a (5% Zins und Tilgung /Jahr) |
Konzept Kreisverkehre
Die Alternative Kreisverkehr hat gegenüber der Lichtsignalanlage grundsätzlich eine Reihe von Vorteilen, die für den Einsatz sprechen, solange dieser möglich ist und finanziert werden soll.
Für viele der 216 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Aachen kann ein Ersatz durch einen Kreisverkehr ausgeschlossen werden. In anderen Fällen ist eine differenzierte Untersuchung der Machbarkeit auf Basis einer Leistungsfähigkeitsberechnung und Prüfung der baulichen Rahmenbedingungen erforderlich.
Sobald in einem Streckenzug die
Koordinierung benachbarter Ampeln (Grüne Welle) für die Abwicklung des Verkehrs
von entscheidender Bedeutung ist, sollte keine Unterbrechung dieser
Koordinierung durch einen Kreisverkehr erfolgen. Die Leistungsfähigkeit von hoch
belasteten Knotenpunkten wird durch die Nachbarschaft von Kreisverkehren
herabgesetzt, da die höhere Streuung des ankommenden Verkehrs die für die Grüne
Welle unerlässliche Pulkbildung verhindert. Die Grünphase kann dann nicht mehr
auf den Zeitpunkt der Ankunft des Pulks ausgerichtet werden. Damit können alle
Knotenpunkte im Bereich der stark belasteten Abschnitte der Radialen Jülicher
Straße, Adalbertsteinweg/Trierer Straße, Krefelder Straße, Roermonder
Straße/Kohlscheider Straße, Eupener Straße/Krugenofen, Lütticher Straße,
Monschauer Straße und der Ringe (Alleenring, Grabenring, Außenring) ausgeschlossen werden.
Nach Einschätzung der Verwaltung
kommen als Ergebnis einer ersten Prüfung die in Anhang 1 aufgeführten
signalisierten Knotenpunkte für einen Kreisverkehr in Frage. Um die Machbarkeit
abschließend zu beurteilen, ist es erforderlich, eine
Leistungsfähigkeitsberechnung und Prüfung der baulichen Rahmenbedingungen
durchzuführen. Dies ist im Rahmen früherer Knotenplanungen oder Prüfaufträge
teilweise bereits geschehen:
Im
Knotenpunkt Oppenhoffallee/Viktoriaallee/Viktoriastraße wurde das Anlegen eines
Kreisverkehrs aus städtebaulichen Gründen verworfen.
Für den
Knotenpunkt Bismarckstraße/Viktoriaallee wurde die Kreisverkehrsalternative mit
positivem Ergebnis geprüft.
Am
Knotenpunkt Neuenhofstraße/Debyestraße kommt ein Kreisverkehr aus
Leistungsfähigkeitsgründen erst dann in Frage, wenn sich die Verkehrsströme
aufgrund des neuen Autobahnanschlusses Eilendorf/Brand umverteilen.
Auch die Finanzierung eines
Knotenpunktumbaus oder Ampelumbaus über GVFG-Mittel muss unter Berücksichtigung
der Bindungsfristen im Einzelfall geprüft werden und bei der Entscheidung für
einen Kreisverkehr berücksichtigt werden.
Der
Knotenpunkt Franzstraße/Karmeliterstraße/Borngasse wurde unter Verwendung von
GVFG-Mitteln in den Jahren 2003/2004 umgebaut. Die Variante Kreisverkehr wurde
untersucht und verworfen.
Für den
Umbau der Knotenpunkte Hirschgraben/Driescher Gässchen, Seilgraben/Neupforte
und Seilgraben /Minoritenstraße wurde eine Finanzierung über GVFG-Mittel
beantragt.
Die signalisierten Knotenpunkte
Alt-Haarener-Straße/Auf der Hüls, Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht und
Alt-Haarener Straße/Würselener Straße sollen im Rahmen eines städtebaulichen
Gutachtens zur Alt-Haarener-Straße überprüft werden.
Für alle in der Liste aufgeführten Knotenpunkte sollte bei Bedarf im
Einzelfall auf Basis aktueller Zählungen und/oder Verkehrsprognosen eine
detaillierte Prüfung der Alternative „Kreisverkehr“ durchgeführt werden.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei kostenintensiven Umbaumaßnahmen auch die
zukünftige Entwicklung des Verkehrs zu berücksichtigen und der
Leistungsfähigkeitsberechnung für die geplante Knotenpunktform zugrunde zu
legen. Hierfür werden also detaillierte Verkehrsprognosen benötigt, die auf
Basis möglichst aktueller Kenntnisse über zukünftige Entwicklungen im Umfeld
eines Knotenpunktes erstellt werden sollten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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