Entscheidungsvorlage - FB 23/0451/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt – ausschließlich der Personal- und Versorgungsaufwendungen- die Teilergebnis- und Finanzpläne der Produkte:

 

  • 01.13.01              bis              01.13.05

 

  • 02.02.06

 

  • 10.04.01              bis              10.04.05

 

 

entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2014 und der vorgelegten Veränderungsnach­weisung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf nach Ausschüssen wurde den Fraktionen als Druckwerk bereits zur Verfügung gestellt.

 

Besonders hinzuweisen ist auf eine stark veränderte Haushaltsplanung bei den Sanierungs­maßnahmen im städtischen Hausbesitz, die bereits im Haushaltsplanentwurf 2014 Berück­sichtigung fand.

 

Da die im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung gestellten Mittel für Modernisierungs-maßnahmen weitestgehend nicht von der gewoge abgerufen werden, kann der Finanzbedarf im Haushaltsjahr 2014 durch Ermächtigungsübertragungen gedeckt werden, so dass die Ansätze für Modernisierungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2014 gestrichen wurden.

 

Der Anlage 1 ist zu entnehmen, bei welchen Einzelmaßnahmen die entsprechenden Mittel im Jahr 2014 benötigt werden.

 

Die Aktualisierung der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015, da zunächst die tatsächliche Bauentwicklung abgewartet werden soll.

 

Die Maßnahme „Soziale Stadt Aachen Nord“ wurde bislang nur im konsumtiven Bereich ge­führt. Nach aktueller Prüfung der gewoge werden hier jedoch auch investive Maßnahmen vorgenommen. Aufgrund dessen ist eine Umverteilung der Finanzmittel aus dem konsumtiven in den investiven Bereich sowohl im Jahr 2013 als auch in 2014 erforderlich. Für die Haushalts­planung 2014 bedeutet dies investive Mehrauszahlungen in Höhe von

€ 2.152.500,-. Dieser Mehrbetrag wird im Rahmen der Veränderungsnachweise nachträg­lich in den Haushaltsplan 2014 eingestellt. Zudem werden der Wenigerbedarf in der Ergebnis­planung berücksichtigt und die Fördermittel aus dem EU-Gugle-Programm entsprechend umgeplant. Die Finanzplanung 2015 – 2017 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 entsprechend korrigiert.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

siehe Unterlagen

 

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Anlagen

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