Entscheidungsvorlage - FB 36/0224/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretungen Aachen Kornelimünster/Walheim (27.11.13) Aachen-Mitte (04.12.13) und Aachen-Brand (18.12.13) genehmigt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die vorstehende Planung und stimmt den erforderlichen Fremdaufträgen zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten und vollzogenen Maßnahmen des Vorjahres:

 

Vollzug des Forstwirtschaftsplans 2013

 

Art der Tätigkeit

Einheit

Plan

Ist

Holzeinschlag

Festmeter

9068

9979

Freischnitt

Hektar

20,5

18

Jungbestandspflege

Hektar

38,5

23,5

Verbissschutz

Hektar

13

10

Pflanzung

Stück

4325

4325

 

Die geplanten Maßnahmen wurden weitestgehend umgesetzt.             

Der Holzeinschlag, insbesondere bei der Baumart Fichte wurde gegenüber der Planung um rund 600 fm überschritten (ca. 10 %), die der Buche um rund 300 fm (ca. 10 %). Insgesamt lag der Gesamteinschlag jedoch deutlich unter dem von der Forsteinrichtung angesetzten jährlichen Hiebssatz von 14465 fm.

Im Bereich der Jungbestandspflege wurden einige Bestände aufgrund fehlender Ressourcen zurückgestellt. Diese Arbeiten sind in der Regel nicht zeitkritisch und können im Folgejahr nachgeholt werden.

Aufgrund abnehmender Wilddichten im Münsterwald konnte auch der Verbissschutz reduziert werden.

 

 

Forstwirtschaftsplan 2014

Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2013 sind im elften Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung der städtischen Wälder zu planen.

Die Forsteinrichtung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren und ist damit seit dem 01.10.2013 abgelaufen. Da sich die wesentlichen Parameter (Baumartenzusammensetzung, Zuwachs usw.) jedoch nur geringfügig geändert haben, wurde seitens der Unteren Forstbehörde eine Verlängerung der Laufzeit zugestanden.

Zurzeit werden in der „Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald NRW“ unter Beteiligung des Gemeindeforstamtes Aachen neue Forsteinrichtungsmethoden und -inhalte diskutiert und erarbeitet. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden zu gegebener Zeit im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt und sollen in die neue Forsteinrichtung einfließen.

Das Forsteinrichtungswerk ist in Gemeindewäldern mit einem Waldbesitz von über 100 ha gesetzlich vorgeschrieben (Landesforstgesetz NRW). Bisher wurde die Forsteinrichtung mit 80 % der Kosten durch den Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Diese Förderung wird für Kommunalwälder, die keinen Bewirtschaftungsvertrag mit dem Land abgeschlossen haben,  nicht mehr in Aussicht gestellt. Die „Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald NRW“ wird dieses Thema noch einmal mit dem MKULNV diskutieren.

 

a) Holzeinschlag

Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)

 

Ei

Bu/Alh

Aln

Ki/Lä

Fi/Dgl.

Summe

jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2003

809

3407

470

1041

8738

14465

abgeglichener Hiebssatz 2014
Stand 14.10.2013

2639

12655

2469

243

2440

20446

Planung 2014

754

951

359

1342

8586

11992

 

*)              Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

 

 

Hiebssatz und bisheriger Vollzug

Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.

Aus dieser Planung geht hervor, dass im Aachener Wald jährlich 14.465 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).

Demnach könnte der Forstbetrieb im Forstwirtschaftsjahr 20.446 fm einschlagen, geplant sind 11.992 fm. Mit Ausnahme des Brennholzes ist  die Nachfrage nach Laubholz, insbesondere nach Buche und nach qualitativ schlechter Eiche sehr verhalten. Entsprechend gering sind die Markpreise und demzufolge zurückhaltend der Einschlag. Bei den Nadelhölzern dagegen sind die bereits sehr guten Preise aus 2013 noch einmal gestiegen und bewegen sich aktuell auf Rekordniveau.

 

b) Kulturen, Wege, Erholung

Kulturbegründung

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr ist die Pflanzung von 16.600 Bäumen geplant. Diese verteilen sich auf die Baumarten wie folgt:

Buche:              12.350 Stück

Weißtanne              2.000 Stück

Bergahorn:              1.000 Stück

Stieleiche:              750 Stück

Vogelkirsche:              500 Stück

Summe:              16.600 Stück

Die meisten Buchen werden im Rahmen des so genannten Voranbaus eingebracht. Als Voranbau bezeichnet man die künstliche und vorzeitige Einbringung von Schlusswaldbaumarten in einen Altbestand, in dem diese Baumarten nicht vorkommen und somit auch nicht natürlich zu verjüngen sind. Ziel des Voranbaus ist es, aktiv einen Baumartenwechsel herbeizuführen. Es handelt sich meistens um den Voranbau von Buche unter Fichte oder unter Kiefer.

Mit den übrigen Pflanzen werden lückige Kulturen ausgebessert, in denen Bäume ausgefallen sind.

Kulturpflege/Kultursicherung

Bei der Kulturpflege werden einerseits junge Bäume gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn aber auch Neophyten frei geschnitten. Andererseits werden dicht aufwachsende Naturverjüngung (v. a. Nadelholz) „vereinzelt“ um die gegenseitige Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe zu reduzieren (Vitalisierung, Förderung gut veranlagter Individuen). Geplant sind diese Maßnahmen im kommenden Sommer auf 18,5 ha.

Jungwuchspflege

Im Alter von rund 15 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen, auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 26,8 ha.

Waldschutz

In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung meist hoch. Ungünstig ist die Versorgung daher in geschlossenen Fichtenmonokulturen, bspw. im Münsterwald. Obwohl die Wilddichte dort zurückgeht, werden die gepflanzten Laubbäume gerne vom Wild angenommen. Daher müssen die Pflanzen durch Aufbringen von Verbissschutzmitteln geschützt werden. Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 10 ha (jeweils im Sommer und im Winter).

 

Zur Kontrolle der Wilddichte werden im Stadtwald wie auch im Münsterwald diverse Weisergatter unterhalten. Dies sind kleine eingezäunte Flächen in der Größe von 10 x 10 Metern. Der Vegetationsvergleich innerhalb und außerhalb des Zaunes lässt Rückschlüsse auf die Wilddichte zu (Baumartenvielfalt im Unterstand, Länge der Höhentriebe, Zusammensetzung der Krautschicht usw.)

 

Wegebau/Wegeunterhaltung

Diverse sand-/wassergebundene Waldwege wurden in 2013 neu aufgeschottert, so dass im Wesentlichen der vorherrschende Zustand erhalten bleiben soll. Die Unterhaltungsarbeiten werden in Eigenregie durchgeführt.

 

Mit der Sanierung der Schwarzdecken wurde vor 2 Jahren begonnen; die Maßnahmen werden in den kommenden Jahren sukzessiv fortgesetzt. Die Arbeiten erfolgen in Fremdleistung mit einem Auftragsvolumen von rund 24.000 Euro für das Jahr 2014.


Erholungseinrichtungen

Der Wetterschutzpilz am Küllweg (Münsterwald) wurde erneuert. Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2014 nicht vorgesehen, so dass sich die Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken.

 

c) Gefahren

Im städtischen Wald wurden im Jahr 2013 erstmals Symptome des Eschentriebsterbens festgestellt. In NRW ist diese Krankheit seit 2009 in Kulturflächen im Bergischen Land und im Raum Bielefeld bekannt. Sie wird durch einen Pilz hervorgerufen (Falsches Weißes Stengelbecherchen), dessen Sporen mit dem Wind verbreitet werden und die Blätter meist junger, aber auch älterer Eschen infizieren. Der Pilz wächst ausgehend von den Blättern in das unverholzte Mark von Zweigen und Trieben und führt letztlich zu Rindennekrosen (pathologische Zellveränderungen in der Rinde), die die Wasserversorgung des Astes unterbrechen, so dass Pflanzenteile oberhalb der Nekrose welken und absterben. Die geschwächten Bäume sind dann anfälliger für Sekundärschädlinge (z. B. Hallimasch, Eschenbastkäfer)

Eine Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Ggf. sind einzelne Eschen aufgrund ihrer genetischen Ausstattung weniger anfällig bzw. resistent. Der weitere Verlauf der Krankheit wird beobachtet.

 

d) Fremdaufträge

       Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 52.000 Euro kalkuliert.

       Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 28.000 Euro

       Ankauf von Pflanzen: ca. 12.500 Euro (Pflanzung in Eigenregie)

       Verbiss- und Fegeschutzmittel: ca. 3.000 Euro

       Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen (Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 4.000 Euro

       Instandhaltungsarbeiten an Schwarzdecken: ca. 24.000 Euro

 

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz 2015.

fortgeschriebener Ansatz 2015.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

750.000

750.000

750.000

750.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

 

156.000 *)

 

156.000

 

221.600*)

 

221.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

*) Der oben genannte Betrag setzt sich aus den Ansätzen mehrerer Konten zusammen und beinhaltet Mittel, die nicht im Rahmen des Forstwirtschaftsplans relevant werden (z. B. Biotopschutz)

 

       Kosten für die Holzbringung:              52.000 Euro

       Verkehrssicherung:                            28.000 Euro

       Ankauf von Pflanzen:                            12.500 Euro

       Verbiss- und Fegeschutzmittel:                 3.000 Euro

       Wegebau inkl Schwarzdecken:              28.000 Euro

Summe:              123.500 Euro

 

 

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