Kenntnisnahme - E 18/0151/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen BrandFriedhof Kolpingstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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14.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Friedhöfe in der Stadt Aachen und speziell auf dem Friedhof Kolpingstraße zur Kenntnis.
Zur Ausweitung des Grabangebotes werden, zunächst in geringer Anzahl, für den Angehörigen pflegefreie gärtnerisch angelegte Baumwahlgräber -Flur 2- sowie Baumreihengräber - Flur 5 - angelegt. Von der Errichtung einer Urnenwand wird derzeit abgesehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bericht zur heutigen Situation auf den Friedhöfen der Stadt Aachen
Friedhöfe sind für die Hinterbliebenen zur Trauerbewältigung sehr wichtig. Sie bieten einen Ort der Ruhe, der Besinnung und dem Gedenken an die Verstorbenen.
Seit Jahren sind die Fallzahlen auf den Friedhöfen rückläufig. Besonders auffällig ist dies seit dem Entfall des Sterbegeldes in Höhe von ca.1000 € im Jahr 2004. Angebote wie z.B. die Grabeskirche, die verschiedenen Waldbeisetzungen oder die Verbringung der/des Verstorbenen in das benachbarte Ausland fördern diese Entwicklung. Letztendlich sind aber auch die Kosten einer Beisetzung als hierfür ursächlich anzusehen. Neben den Gebühren der Stadt Aachen sind die Aufwendungen des Bestatters zu begleichen, sowie auch die Folgekosten des Grabes – Gedenkstein, Anlage und Pflege - zu berücksichtigen.
Deutlich zu erkennen ist aber auch, dass die über Jahrzehnte zu gewährleistende Grabpflege für viele Menschen immer mehr zu einem Problem wird. Viele Angehörige können diese Pflege kaum noch leisten, oder es besteht nicht mehr das Bedürfnis die Grabstätte zu erhalten. Zahlreiche Nutzungsrechte werden zurückgegeben und viele Gräber verwahrlosen. Infolge dessen werden diese Gräber dann abgeräumt. Der in den 70er und 80er Jahren auf allen Friedhöfen noch gute Belegungsgrad verschlechtert sich zunehmend und die entstandenen freien Flächen sind heute schon gewaltig. Die im Friedhofsbereich anfallenden Kosten verteilen sich demzufolge auf immer weniger Nutzer, welches tendenziell wiederum zu einer Kostensteigerung führen wird.
Anpassung an die Veränderungen der Bestattungskultur
Als Reaktion auf den Wandel in der Friedhofskultur erfolgten bereits verschiedene Maßnahmen:
- die Friedhofssatzung wurde auf die wesentlichsten Regelungen verschlankt und dem Bedarf angepasst,
- die Bestattungsbezirke wurden in Gänze aufgehoben,
- die Grabgestaltungsvorschriften wurden hinsichtlich der heutigen Erfordernissen abgeändert,
- organisatorische Änderungen erfolgten, wie z.B. die Aufgabe von Personalstandorten und dem Trägerdienst
- die Friedhofsentwicklungsplanung ist mit der Zielsetzung der Kostenstabilisierung in Vorbereitung,
- pflegfreie und naturnahe Grabarten wurden eingeführt.
Auf den 28 Friedhöfen der Stadt Aachen werden 26 Grabarten angeboten, deren Gestaltung sehr individuell vorgenommen werden kann. Zu den klassischen Sarg- und Urnengrabanlagen wurden die pflegefreien oder die naturnahen Grabarten eingeführt. Es ist jedoch nicht möglich auf jedem Friedhof auch das gesamte Angebot der Grabarten vorzuhalten. Jede Grabart bedarf der Einrichtung und Festlegung eines eigens hierfür vorgesehenen Friedhofsbereichs, dies für mind. den Zeitraum des Nutzungsrechtes bzw. der Ruhefrist. Bei nicht gegebener oder nur geringer Nachfrage würde sich eine negative Kostenentwicklung einstellen.
Entstehung, Entwicklung und Zukunft des Friedhofs Kolpingstraße
Auf dem Friedhof Kolpingstraße werden seit 1943 Beisetzungen durchgeführt. Der Friedhof wurde in den 1970er und 1990er Jahren auf nun ca.106.000 m² erweitert. Darüber hinaus wird noch ein Bereich für eine dritte Friedhofserweiterung vorgehalten, welche sich derzeit in landwirtschaftlicher Nutzung befindet.
Diese Friedhofentwicklungsplanung stammt aus den 1970er Jahren, es lagen andere Richtwerte zugrunde. Urnenbeisetzungen waren zu dieser Zeit noch keinen nennenswerte Größe, da die Verstorbenen fast ausnahmslos in Särgen beigesetzt wurden. Der Flächenbedarf eines Sarggrabes beträgt 3qm, der eines Urnengrabes lediglich 1qm. Die 2.Erweiterungsfläche zeigt sich somit in weiten Bereichen als nahezu unbelegt.
Nachstehend die Beisetzungsstatistik sowie die überschlägliche Flächenbedarfsberechnung.
Der hier dargestellte Flächenüberhang ist auf fast allen Friedhöfen erheblich. Zur langfristigen Stabilisierung der Friedhofsgebühren müssen die hier entstehenden Kosten durch eine verträgliche andere Nutzung gemindert werden.
In einem ersten Schritt ist es vorgesehen die im Plan dargestellte und noch nicht belegte 15.000 m² große Fläche 1 in die extensive Pflege zu überstellen. Die Rasenfläche wird in diesem Falle nicht mehr 12 – 15mal jährlich gemäht sondern nur noch 2 – 3mal. Die im Bereich der Gräber befindlichen Flächen sowie auch die an die Wege angrenzenden Saumbereich unterliegen weiterhin der Intensiven Pflege. Neben dem Effekt der Kosteneinsparung wird sich eine ökologisch wertvolle Blumenwiese entwickeln.
Darüber hinaus wird die im nördlichen Randbereich gelegene und katastermäßig als Friedhof ausgewiesene 6.400 m² große Fläche 2 zur Umwidmung vorgeschlagen. Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Eine Belegbare und detaillierte Friedhofentwicklungsplanung ist unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten sowie der Würde des Ortes in Vorbereitung.
Die weitere Entwicklung und die Zukunft des Friedhofs Kolpingstraße kann durch das derzeit zur Entscheidung und Umsetzung anstehende Projekt der Grabeskirche an der Nordstraße erheblich beeinflusst werden.
Abbildung: Luftbild mit markierter Überhangfläche Friedhof Kolpingstraße
Die Beisetzungsstatistik für den Friedhof Kolpingstraße weist folgendes aus:
Beisetzungen | Friedhof Kolpingstraße | Friedhöfe der Stadt Aachen | ||||||
| Gesamt | Sarg | Urne | % Urne | Gesamt | Sarg | Urne | % Urne |
2009 | 127 | 59 | 68 | 53,54 | 1898 | 976 | 922 | 48,58 |
2010 | 122 | 72 | 50 | 40,98 | 1793 | 904 | 889 | 49,58 |
2011 | 103 | 40 | 63 | 61,17 | 1736 | 835 | 901 | 51,90 |
2012 | 138 | 59 | 79 | 57,25 | 1796 | 851 | 945 | 52,62 |
2013 | 131 | 48 | 83 | 63,36 | 2039 | 840 | 1199 | 58,80 |
Eine überschlägliche Flächenbedarfsberechnung weist einen nachfolgend dargestellten Bedarf aus.
| Einwohner | Friedhofsfläche | Flächenüberhang* | |||
| ca. | Ist - Fläche qm | Ist - Fläche qm/ Einw. | Soll - Wert qm/ Einw. | Soll - Fläche qm | % |
Friedhof Kolpingstraße | 17.000 | 106.000 | 6,24 | 3,5 | 59.500 | 56,13 |
Gesamt Friedhöfe AC | 250.000 | 1.630.000 | 6,52 | 3,5 | 875.000 | 53,68 |
* Bei dieser Ausweisung handelt es sich um einen theoretischen Wert, eine detaillierte Entwicklungsplanung ist erforderlich!
Alternative Bestattungsformen für den Friedhof Kolpingstraße
Auf dem Friedhof Kolpingstraße werden Sarg- und Urnengräber, als Reihen- oder auch als Wahlgräber, in verschiedenen Varianten angeboten. Zu den Reihengräbern zur Sarg- und Urnenbeisetzung zählen auch die Rasengräber, als eine für den Angehörigen pflegefreie Grabart.
Die angebotenen sind durch die Änderungen in den Gestaltungsvorschriften sehr individuell anzulegen. So können Urnengräber mittels einer gänzlichen Steinabdeckung pflegefrei gestaltet werden und bei Sarggräbern ist dies bis zur Hälfte möglich. Darüber hinaus sind Einfassungen in den überwiegenden Bereichen erlaubt und Grabbeete können mit Kieselsteinen oder Steinsplitt eingedeckt werden. Das Grab muss sich gestaltungsmäßig lediglich der Umgebung anpassen.
Die Gestaltung des Grabes und der damit verbundene Pflegeaufwand können somit von den Angehörigen selbst bestimmt werden.
Eine Aufstellung des gesamten Grabangebotes auf den Friedhöfen der Stadt Aachen befindet sich in der Anlage.
1. Das Wahlgrab in der Urnenwand – Kolumbarium
Auf verschiedenen Friedhöfen werden Urnenkammern in unterschiedlicher Bauart angeboten. Es können bis zu vier Urnen in einer Kammer beigesetzt werden und das Nutzungsrecht kann über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Die Abschlussplatte der Grabkammer dient zur Aufnahme der Inschrift, somit erübrigt sich ein separater Gedenkstein.
Die Erstellungskosten für eine Urnenwandanlage mit etwa 30 Grabkammern betragen etwa 25.000 €, deren Finanzierung geklärt werden müsste.
Unter Berücksichtigung der geplanten Grabeskirche an der Nordstraße sollte auf die hier erforderliche Investition vorerst verzichtet werden.
Das Bild zeigt die Urnenwand auf dem Westfriedhof
2.Das Baumreihengrab
Das Baumreihengrab mit der Möglichkeit der Kennzeichnung wird bislang nur auf dem Waldfriedhof angeboten. Es besteht kein Anspruch auf die Beisetzung der Urne an einem bestimmten Baum, da diese der Reihe nach erfolgen. Die namentliche Kennzeichnung der hier beigesetzten Verstorbenen kann an einer zentralen Stelle erfolgen. Entsprechend der örtlichen Einsichtnahme könnte zur Einrichtung dieser naturnahen Bestattungsart Flur 5 vorgesehen werden.
Das Bild zeigt den Bereich der Baumreihengräber auf dem Waldfriedhof
3.Das Baumwahlgrab
Ebenso werden derzeit nur auf dem Waldfriedhof Baumwahlgräber zur Beisetzung von Urnen angeboten. In jeder Grabstelle können zwei Urnen beigestet werden. Das Nutzungsrecht kann über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Je Grab darf ein liegender, naturnaher Gedenkstein verwendet werden. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb kostenpflichtig gärtnerisch angelegt und auf Dauer des Nutzungsrechtes unterhalten.
Entsprechend der örtlichen Einsichtnahme könnte zur Einrichtung dieser Bestattungsart Flur 2 vorgesehen werden.
Das Bild zeigt den Bereich der Baumwahlgräber auf dem Waldfriedhof
4. Das Aschestreufeld
Einzig auf dem Friedhof Hüls befindet sich ein Feld zur Verstreuung der Asche der Verstorbenen. Als Vorgabe des Bestattungsgesetzes NRW kann diese Bestattungsart kann nur gewählt werden, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen, handschriftlich bestimmt hat. Im Jahr 2013 wurden hier lediglich etwa 30 Verstreuung durchgeführt. Ein zweites Aschestreufeld kann nicht befürwortet werden.
5. Der Friedwald (Waldbestattung)
Friedwald, Ruheforst oder weitere Einrichtungen sind Produktbezeichnungen. Die hier agierenden Firmen schließen mit der Kommune einen Kooperationsvertrag zur Nutzung einer Waldparzelle zu Beisetzungszwecken ab. Die Asche der Verstorbenen wird hier dann in einem vergänglichen Behältnis beigesetzt. Die hier zu entrichtenden Gebühren kommen nicht dem Friedhof zu Gute.
Aufgrund der z.T. waldartigen Bereiche auf den Friedhöfen der Stadt Aachen wurde den schon vorstelligen Firmen per Ratsbeschluss eine Absage erteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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