Entscheidungsvorlage - B 03/0024/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-... begrüßt den Satzungsentwurf und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Werbeanlagensatzung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Werbeanlagensatzung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Werbeanlagensatzung. Die Satzung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits seit Jahren wird seitens der Verwaltung überlegt, eine Satzung gem. § 86 BauO NRW ergänzend zur Stadtbildsatzung zu erlassen um die Stadtbildqualität  zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Besonderer Schwerpunkt sind die historische Kernstadt, Kornelimünster, Stadtgebiet einschließlich Grabenring, Frankenberger Viertel, Burtscheid, Stadtgebiet einschließlich Alleenring, Hauptausfallstrassen und Einskaufsbereich Adalbertstrasse. All diese Bereiche wurden neben einer Straßenliste als einzelne räumliche Geltungsbereiche in den Satzungsentwurf aufgenommen und sollen Bestandteil der Satzung werden.

In den angesprochenen Bereichen wird zielgerecht auf die besonderen Belange dieser Bereiche durch einzelne Regelungen eingegangen um den verschiedenen Interessenlagen und Besonderheiten gerecht zu werden. Den schutzwürdigen Interessen im Innenstadtbereich, in Kornelimünster oder im Frankenberger Viertel z.B. liegen aufgrund der Vielzahl von denkmalgeschützter Bausubstanz andere Gründe als im Bereich der Ausfallstrassen oder des Alleenringes zugrunde. In der Satzung wird in abgestufter Art und Weise auf diese Vielfalt unterschiedlichster Interessen eingegangen.

Desweiteren werden allgemeine Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten gestellt, damit sie sich nach Form, Größe, Gliederung, Material, Farbe und Anbringungsart in das Erscheinungsbild der baulichen Anlage, mit denen sie verbunden sein bzw. in deren Umfeld sie errichtet werden sollen, einfügen. Hierzu gehört auch das Straßen- und Platzbild.

 

Nach einer ausführlichen verwaltungsinternen Abstimmung, im Rahmen derer von allen beteiligten Dienststellen die Erarbeitung einer Werbeanlagensatzung begrüßt wurde, erfolgte eine Vorstellung des Satzungsentwurfes bei den Fraktionen, Verbänden und dem Architektenbeirat.

 

Die Fraktionen begrüßten den Einstieg der Verwaltung in eine Werbeanlagensatzung.

Die Verbände d.h. IHK Aachen, Märkte- und Aktionskreis City, Einzelhandelsverband Aachen-Düren sowie die Initiative Aachen äußerten zu Beginn z.T. erhebliche Bedenken zum Inhalt. Nachdem die Satzung in einzelnen Punkten geändert und eine Broschüre erarbeitet wurde, woraus Inhalt und Regelungen der Satzung in verständlicher Form für Bürger und Gewerbetreibende entnommen werden konnten, wurde der Satzungsentwurf von den Verbänden positiv aufgenommen.

 

Dem Architektenbeirat konnte Ende letzten Jahres der Satzungsentwurf vorgestellt werden. Nach einer eingehenden Beratung wurde angeregt, einen Vertreter der Stadt Maastricht einzuladen, um über die dort gemachten Erfahrungen berichten zu lassen.

Im Januar 2005 erläuterte der Vertreter der Stadt Maastricht dem Architektenbeirat die dortige Vorgehensweise sowie den Umgang mit Werbeanlagen. Der Vortrag wurde mit sehr großem Interesse aufgenommen und empfohlen, dem Planungsausschuss ebenfalls hierüber zu berichten. Dies könne zusammen mit dem Satzungsentwurf, der vom Architektenbeirat als wichtiger Baustein im Umgang mit dem Stadtbild gesehen wird, vorgetragen werden.

 

Der Planungsausschuss ist dem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 12.Mai 2005 einhellig gefolgt, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Stadtbildqualität eine Werbeanlagensatzung zu erlassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das notwendige Satzungsverfahren einzuleiten und die betroffenen Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Kornelimünster/Walheim nunmehr entsprechend zu beteiligen. Sobald die entsprechenden Beratungsergebnisse vorliegen, wird dem Planungsausschuss erneut berichtet. Anschließend kann dann ein entsprechender Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt erfolgen.

 

Im Rahmen der Beratung im Planungsausschuss wurde seitens der Verwaltung ergänzend vorgeschlagen, noch die Straßen           

- Reihstraße, Wespienstraße und Siederstraße sowie den

-   Europaplatz und Blücherplatz 

als schutzwürdige Bereiche aufzunehmen und die Auflistungen und Pläne entsprechend zu ergänzen.

 

Die erforderliche Überarbeitung/Anpassung der Lagepläne ist erfolgt und wurde in der Vorlage entsprechend eingearbeitet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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