Kenntnisnahme - FB 61/0034/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungen der Deutschen Bahn AG zu Schallschutzmaßnahmen im Bereich zwischen den Bahnhöfen Rothe Erde und EilendorfAntrag der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Eilendorf vom 19.06.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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10.09.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf fordert in einem Antrag vom 19.06.2014, das ein Sachstandsbericht zu den geplanten Schallschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich zwischen den Bahnhöfen Rothe Erde und Eilendorf der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf vorgelegt wird (s. Anlage 1).
Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie ist allgemein die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit bei Schallschutzmaßnahmen im Schienenverkehr geregelt?
- Gibt es bei der Stadt Aachen weitere Erkenntnisse, dass die Bahn AG im oben genannten Bereich in absehbarer Zeit den natürlichen Schallschutz durch technische Bauwerke (Schallschutzwände) ersetzen will?
- Warum wurde eine Bürgerinformation bislang nicht durchgeführt bzw. wann ist diese geplant?
- Wie wird der vorhandene natürliche Schallschutz beurteilt?
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf vom 30.06.2014 wurde zudem noch beschlossen, dass die Deutsche Bahn gebeten wird darzustellen, welche alternativen Schallschutzmaßnahmen (z.B. 75 cm Wände) technisch nach dem heutigen Stand möglich sind.
Stellungnahme der Verwaltung
Die aktuellen Planungen der Deutschen Bahn im Bereich Aachen Eilendorf, zu denen auch die im Antrag formulierten Lärmschutzmaßnahmen gehören, sind Teil des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze. Die für Eilendorf relevanten Maßnahmen sind in einer Broschüre der Deutschen Bahn zusammengestellt, die laut Bahn Anfang August an betroffene Haushalte in Aachen verteilt wurde (s. Anlage 2).
Demnach wird zwischen Aachen Rothe Erde und Aachen Eilendorf die Verlängerung eines Gleises geplant, um das Überholen von langsameren Güterzügen zu ermöglichen. Zudem sind in dem Abschnitt Anpassungen der Oberleitung sowie der Leit- und Sicherungstechnik erforderlich. Nach Angaben der Bahn haben die schalltechnischen Untersuchungen ergeben, dass zur Einhaltung der Schallimmissionsgrenzwerte aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zur Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen ist folgendes auszuführen:
- Wie auch in der Broschüre der Deutschen Bahn richtig dargestellt wird, vor der Umsetzung der Schallschutzmaßnahme ein förmliches Verwaltungsverfahren, das so genannte Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Antragsteller ist der Vorhabenträger, in diesem Fall die Deutsche Bahn. Das Verfahren wird beim Eisenbahnbundesamt beantragt und von der zuständigen Anhörungsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Köln, durchgeführt. Hierbei werden alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange und Interessen gesammelt und gegeneinander abgewogen. Auf Basis dieses Abwägungsprozesses wird ein Beschluss gefasst, durch den die Deutsche Bahn das Recht erhält, die geplante Maßnahme umzusetzen. Nach Auskunft der Deutschen Bahn soll die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt Mitte 2014 erfolgen. Mit einem Baubeginn ist frühestens 2018 zu rechnen.
- Die Bahn wird das Projekt der Verwaltung Ende August in einem Termin vorstellen. Zu diesem Termin hat die Stadt auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf und der Ratsfraktionen eingeladen. Zudem ist eine Vorstellung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf im September vorgesehen. Darüber hinaus liegen der Verwaltung keine weiteren Informationen über das Projekt vor.
- Die Deutsche Bahn hat nach eigener Auskunft die Broschüre in Anlage 2 Anfang August 2014 an direkt betroffene Haushalte verteilt. Zudem steht die Deutsche Bahn für die unter 2. genannten Vorstellungstermine zur Verfügung.
- Der natürliche Schallschutz durch vorhandene Grünstrukturen erfüllt in keinster Weise die Anforderungen des Lärmschutzes. Zur Schaffung lärmarmer und damit gesunder Wohnverhältnisse unterstützt der Fachbereich Umwelt die Planungsabsicht der DB. Eine Schallschutzwand schützt dabei nicht nur die Anwohner direkt an der Bahnstrecke sondern auch im gesamten Bahnumfeld. Genaue Aussagen zur aktuellen Lärmsituation, zur Lärmminderung durch eine Wand und weitere alternative Schallschutzmaßnahmen sind durch die DB darzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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126,2 kB
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(wie Dokument)
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340 kB
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