Entscheidungsvorlage - FB 50/0012/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Integrationsrat
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
10.09.2014
| |||
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
|
|
|
25.09.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, der Vergabe des Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation zuzustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, der Vergabe des Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation zuzustimmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Per Fraktionsvorlage wurden am 27.06.2014 die Fraktionen im Rat der Stadt über eine beabsichtigte Vergabe eines Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation nach VOL gem. §3.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen informiert. Dabei wurden sowohl die förderrechtliche Notwendigkeit der Neuerstellung des Integrationskonzeptes sowie die Beschlusslage dargestellt.
Einspruch gegen die Vergabe wurde durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die Fraktion der FDP eingereicht. Zugleich beanstandete die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Stadt Aachen ein ausreichendes, aktuelles Integrationskonzept habe. Den zuständigen Gremien wird im Folgenden die Sachlage erläutert und zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Zu beachten ist, dass es sich bei der Vergabe des Auftrags um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt und dass das Beteiligungsverfahren ausschließlich der Prüfung des Vergabeverfahrens dient.
Durch Beschluss der maßgeblichen Fachausschüsse und des Rates in seiner Sitzung vom 03.07.2013 wurde für die Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Arnsberg der Antrag auf Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Sinne des § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) eingereicht. Die grundsätzliche Genehmigung für die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) Aachens wurde per Bescheid vom 23.7.2013 zum 01.08.2013 erteilt. Für die Genehmigung und die Bewilligung der beantragten Fördermittel in Höhe von bis zu 170.000 €, die durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) sowie das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) bereitgestellt werden, sind entsprechend der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 25.06.2012 Voraussetzungen zu erfüllen. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen Integrationskonzeptes. Das Integrationskonzept der Stadt Aachen stammt aus dem Jahr 2006 und genügt somit nicht den Richtlinien für die Förderung Kommunaler Integrationszentren. Aktuell ist ein Integrationskonzept, wenn es nicht älter als drei Jahre ist. Deshalb versah das Ministerium für Arbeit Integration und Soziales den Bewilligungsbescheid vom 23.07.2013 mit folgender Auflage: „Über den Gesamtprozess zur Überarbeitung des Integrationskonzepts der Stadt Aachen, in dem unter Beachtung von umfangreichen Diskussionen im politischen Raum und der verwaltungsinternen Abstimmungen auch die relevanten Akteure eingebunden werden, bitte ich zum 15.02.2014 zu berichten. Ggf. ist zu diesem Zeitpunkt das überarbeitete Konzept vorzulegen“.
Gemeinsam mit der Leiterin der „Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren“, hat sich die Verwaltung über die Vorgehensweise fachlich beraten. Der Bericht wurde fristgerecht eingereicht und die dort dargestellte Vorgehensweise zu Überarbeitung des Integrationskonzeptes wurde per Schreiben vom 20.02.2014 vom MAIS befürwortet. Allerdings wies das Ministerium in diesem Schreiben darauf hin „bei dem gesamten aufwändigen und sicher lohnenden Prozess die personellen Ressourcen des Kommunalen Integrationszentrums und die Konzentration auf die Umsetzung der beiden gewählten Arbeitsschwerpunkte im KI im Blick zu halten“ und einen „ konkreten Zeitplan für die Überarbeitung bis Ende Juni 2014“ vorzulegen. Da die Personalressourcen für die Überarbeitung des Integrationskonzeptes nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind und zugleich aus fachlicher Sicht eine externe Begleitung sinnvoll und notwendig ist, recherchierte die Verwaltung nach den Möglichkeiten einer professionellen Begleitung für den vom Ministerium auferlegten und fachlich sinnvollen partizipatorischen Prozess.
Im vom Rat beschlossenen Aachener Integrationskonzept aus dem Jahr 2006 steht, dass die strategische Ausrichtung des Konzeptes nach einem Zeitraum von fünf Jahren überprüft werden soll. Daraufhin sollen dann „Ziele und Indikatoren“ an das „Ressourcenniveau“ angepasst und ein sich daraus ergebendes „ Aufgabenspektrum“ erarbeitet werden ( s. Integrationskonzept Seite 28 ) Diese sehr umfassende Überarbeitung wurde wegen Weggang der damaligen Integrationsbeauftragten Anfang 2012, der anschließenden Wiederbesetzungssperre sowie der anstehenden Gründung des Kommunalen Integrationszentrums verschoben. Außerdem sollte das Konzept von 2006 durch einen Integrationsbericht evaluiert werden, der auf Grund der genannten Einschränkungen erst im Januar 2014 herausgegeben werden konnte. Durch den Bericht stellte sich auch während der Beratung in den zuständigen Ausschüssen heraus, dass eine Evaluation des Konzeptes von 2006 im Sinne einer Wirksamkeitskontrolle heute nicht zufriedenstellend möglich war. Dieser Anforderung sollte das neue, bzw. überarbeitete Konzept genügen, um die künftige Integrationsarbeit steuern zu können.
Auch ohne die landesrechtliche Notwendigkeit bedarf das Integrationskonzept dringend einer Überarbeitung. In den letzten acht Jahren hat sich die Integrationspolitik stark gewandelt und grundsätzliche Sichtweisen und rechtliche Möglichkeiten haben sich verändert. Die Mehrheitsbevölkerung ist in den Blick zu nehmen und eine breite Beteiligung der Akteure der Integrationsarbeit ist zu etablieren. Insbesondere die Rollen des Integrationsrates sowie der Migrantenselbstorganisationen, aber auch der Integrationsagenturen, sind neu zu definieren. Dazu hat der FB 50 mit den o.a. Institutionen eine Steuerungsgruppe gebildet, was zu einer außerordentlich positiven Resonanz geführt hat. Es wird eine neue Qualität der Zusammenarbeit, der Akzeptanz und des persönlichen und institutionellen Miteinanders angestrebt.
Das Konzept soll in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung zahlreicher Expertinnen und Experten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung entwickelt werden. Hierbei sollte die Integrationsbeauftragte mitdiskutieren, da sie als eine sogenannte Leitfigur der Integrationsarbeit in Aachen innovative Impulse, wie z.B. die Stärkung des Kohärenzgefühls in Bezug auf alle Bewohner / -innen der Stadtgesellschaft, fachlich vertritt. Um den partizipativen Prozess so neutral wie möglich zu gewährleisten ist deshalb eine externe Moderation Voraussetzung für die Erstellung eines neuen Integrationskonzeptes, welches einen sehr anspruchsvollen Beteiligungsprozess bei vielfältigen Interessenslagen zu meistern hat.
Die Recherche nach kompetenter, fachlicher Beratung ergab, dass die Bertelsmann Stiftung als renommierte Institution für den Bereich Integration besonders passende Angebote vorhält, die bereits in zahlreichen Kommunen erprobt wurden und zur wissenschaftlich fundierten Erstellung von praxisnahen Konzepten beigetragen haben. Dazu gehört zum Beispiel das Konzept „Integrationsworkshop für Kommunen“. Nach eingehender Beratung mit einer ausgewiesenen Expertin der Stiftung, wurde die Liste der von der Bertelsmann Stiftung für einen Beteiligungsprozess empfohlenen Moderatoren verwaltungsintern geprüft. Hierbei war entscheidend, ob die für Aachen notwendigen innovativen Ideen fachlich von den in Fragen kommenden Moderatoren mitgetragen werden können.
Die Erfahrung mit kommunalen Integrationskonzepten in NRW, die Kenntnisse über die Aachener Verhältnisse und die Offenheit für die fachlich innovativen Grundgedanken waren ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung. Herr Wietert-Wehkamp, Gründer und Leiter des Instituts für soziale Innovation aus Solingen, überzeugte durch seine langjährige sowie aktuelle Arbeit im Bereich Integrationskonzepte für Kommunen sowie strategischer Handlungskonzepte. Außerdem ist er bei den zu beteiligenden Aachener Expertinnen und Experten als Fachmann anerkannt, was für die Moderation der Prozesse eine günstige Voraussetzung darstellt. Die angestrebte Methodenkompetenz insbesondere für innovative Prozesse ist bei Ihm gegeben. Zudem sind seine beruflichen Erfahrungen auf Landesebene und mit Wohlfahrtsverbänden passende Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit. Das erste Sondierungsgespräch sowie anschließende intensivere Besprechungen führten zu dem ausgehandelten Angebot. Es wurde genauestens geprüft, welche Leistungen nicht verwaltungsintern geleistet werden können. Deshalb wurden die Leistungen in „Grundlagen“ sowie „optionale“ Leistungen differenziert und nach eingehenden Verhandlungen aus Kostengründen auf die „Grundleistungen“ reduziert.
Die Förderung des Kommunalen Integrationszentrums durch das Land erfolgte mit der Auflage, zeitnah ein neues Integrationskonzept zu entwickeln. Bis Ende Juni sollte ein Zeitplan dazu vorgelegt werden. Voraussetzung für die Einhaltung des entwickelten Zeitplans ist die angestrebte Vergabe. Wenn die Auflage der Ministerien nicht erfüllt und keine Überarbeitung des Integrationskonzeptes erstellt werden sollte, dann gehen rückwirkend ab 1.08.2013 Fördermittel in Höhe von jährlich bis zu 170.000€ verloren.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 15.700 | 15.700 | 47.000 | 47.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes für 2014 zu PSP-Element 1-050501-900-8, Sachkonto 54310000