Entscheidungsvorlage - A 61/0192/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zu Aufstellung einesBebauungsplanes - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden -im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Eupener Straße,Zweiweiherweg Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg undLuxemburger Ring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/ 20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die nachfolgende, vom Frau Verheyen und Herrn Plum am 08.07.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Dringlichkeitsentscheidung des Planungsausschusses:
Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Vorsitzende des Planungsausschusses und als Mitglied des Planungsausschusses folgende Entscheidung:
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes ‑ Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden‑ im Stadtbezirk Aachen‑Mitte für den Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring.
Städtebauliche Ziele:
- Sicherung
der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.
Bereich.
- Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
- Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
- Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
gez. Verheyen gez. Plum
Vorsitzende des Planungsausschusses Mitglied des Planungsausschusses
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat haben einen Ratsantrag zur Sicherung der städtebaulichen Qualität im Südviertel von Aachen gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es sollen grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder zur teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet werden. Diese sollen als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach §34 BauGB herangezogen werden.
Dieses Rahmenkonzept wurde in der Verwaltung erarbeitet. Als ein Ergebnis wurden 5 Kriterien für die Siedlungsentwicklung festgelegt, die bei der weiteren Ausarbeitung des Rahmenkonzeptes noch konkretisiert werden müssen.
1.
Der Wohngebietscharakter
ist zu erhalten.
2.
Der Charakter eines
aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.
3.
Die ungeordnete
Nachverdichtung ist zu verhindern.
4.
Die Grünstrukturen
sollen erhalten werden.
5.
Frischluftschneisen sollen
bei der Bebauung berücksichtigt werden.
In der Sitzung des Planungsausschuss im März dieses Jahres wurde das Rahmenkonzept und der daraus resultierende Handlungsbedarf in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beschlossen.
Insbesondere sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- Sicherung
der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.
Bereich.
- Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
- Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
- Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Um die Sicherung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten, ist es erforderlich dass für die Fläche an der Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden umgehend ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, da hier eine Bauvoranfrage vorliegt, die den o. g. städtebaulichen Zielen entgegensteht.
Der nächstmögliche Termin zur Beratung über den Aufstellungsbeschluss ist die Sitzung des Planungsausschusses vom 01.09.2005 sowie die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 31.08.2005. Da die Sommerpause nicht abgewartet werden sollte, hatte die Verwaltung nach der Vorstellung des Bauvorhabens Diepenbenden im Planungsausschuss am 30.06.2005 empfohlen, den Aufstellungsbeschluss per Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.
Dies ist am 08.07.2005 durch Frau Bürgermeisterin Verheyen sowie Herrn Plum erfolgt.