Entscheidungsvorlage - FB 45/0027/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellenhier Benennung von Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/410
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Entscheidung
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29.10.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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10.09.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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24.09.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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29.10.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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29.10.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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29.10.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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05.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung _______________ beschließt für die Dauer der Wahlzeit folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Absatz 2 Schulgesetz (SchulG) zu entsenden:
a) gemäß § 61 Absatz 2 Satz 2 SchulG als stimmberechtigtes Mitglied
Herrn/Frau _____________________________
und für den Verhinderungsfall als Vertreterin/Vertreter,
Herrn/Frau _____________________________
b) gemäß § 61 Absatz 2 Satz 3 SchulG als beratende Mitglieder
- Herrn/Frau _____________________________
und für den Verhinderungsfall als Stellvertreterin/Stellvertreter,
Herrn/Frau _____________________________
- Herrn/Frau _____________________________
und für den Verhinderungsfall als Stellvertreterin/Stellvertreter,
Herrn/Frau _____________________________
- Herrn/Frau _____________________________
und für den Verhinderungsfall als Stellvertreterin/Stellvertreter,
Herrn/Frau _____________________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
§ 61 Absatz 2 Satz 1 SchulG sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimer Abstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personen wählt.
Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält (§ 61 Absatz 3 SchulG). Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt (§ 61 Absatz 3 SchulG).
Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers dürfen nach § 61 Absatz 2 SchulG nicht der Schule angehören und sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Absatz 5 SchulG nicht an Weisungen gebunden.
Gemäß § 25 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des 12. Nachtrages überträgt der Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden,
- bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung,
- bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.
Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahren analog angewandt. Die Verwaltung schlägt daher vor, dies in die Verfahrensregelung mit einzubeziehen.
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des vierten Nachtrages vom 08.12.2004 entscheiden die Bezirksvertretungen über öffentliche Einrichtungen von wesentlicher bezirklicher Bedeutung. Nach Ziffer 1.4 sind Schulen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen, nur die Grundschulen. Die gilt nicht für die evangelische Grundschule Annastraße und die Montessori-Grundschulen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||