Entscheidungsvorlage - E 26/0038/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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30.08.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.) Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt, die in den Erläuterungen unter Ziffer 1 bis Ziffer 4 aufgeführten Satzungsänderungen zu beschließen.
2.) Auf Vorschlag des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die in den Erläuterungen unter Ziffer 1 bis Ziffer 4 aufgeführten Satzungsänderungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen vom 16.Dezember 2003, geändert durch ersten Nachtrag vom 08.12.2004, soll wie folgt verändert werden:
1.
§ 3 wird wie folgt neugefasst:
„Das Stammkapital der
Einrichtung beträgt 1 Mio. Euro (in Worten: eine Million Euro).“
Erläuterung:
Der Wert von 1 Euro wurde als Merkposten in die erste Betriebssatzung aufgenommen, da die Bilanzsumme noch nicht feststand. Nach erfolgter Vermögensbewertung muss nunmehr das Stammkapital angemessen erhöht werden. In Absprache mit Dez. II soll es auf 1 Mio. Euro erhöht werden. Diese Höhe ist als angemessen im Sinne des § 9, Absatz 2 EigVO NRW zu betrachten. Die Erhöhung erfolgt aus Mitteln der Kapitalrücklage.
2.
§ 5, einfügen neuer Absatz 5:
„Der Betriebsausschuss
besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Sachkundige Bürger und beratende
Mitglieder können zusätzlich benannt werden.“
Erläuterung:
Die Aufnahme der Zusammensetzung des Betriebsausschusses in die Betriebssatzung resultiert aus der Neufassung der EigVO NRW, § 5, Absatz 2.
3.
§ 8 (Absatz 1, Satz 1) wird wie folgt neugefasst:
„Die Interessen der
Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von der Beigeordneten für das
Dezernat Planung und Umwelt wahrgenommen.“
4.
§ 15 (Absatz 2) wird wie folgt neugefasst:
„Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das kommende
Wirtschaftsjahr ist dem Betriebsausschuss bis zum 30.11. des laufenden
Wirtschaftsjahres zur Beratung vorzulegen und im Anschluss daran dem Rat zur
Feststellung zuzuleiten.“
Erläuterung:
Die Neuregelung orientiert sich an den Fristen des § 14 der EigVO NW