Kenntnisnahme - B 03/0018/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalgebühren 2015 sowie Gebührenbedarfsberechnung 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Hermanns
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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18.11.2014
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Geplant
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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25.11.2014
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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10.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2015 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2015 keine Gebührenanpassung erforderlich ist.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2015 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2015 keine Gebührenanpassung erforderlich ist.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2015 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2015 keine Gebührenanpassung erforderlich ist.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2015
Gebührenhöhe
Es ist nicht erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 der Kanalgebührensatzung neu festzusetzen.
Die Gebührensätze bleiben unverändert,
für Schmutzwasser bei 2,79 € pro m³,
für Teilanschluss bei 1,64 € pro m³ und
für Niederschlagswasser bei 1,07 € pro m².
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2015 weist ein Kostenvolumen von insgesamt 62.275.800 € aus.
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden um 422.105 € sinken. Das entspricht einer Kostensenkung von 0,67 %.
Im Interesse einer stetigen Gebührenentwicklung und unter Berücksichtigung des Prognoserisikos jeder Gebührenbedarfsberechnung werden die Gebührensätze trotz der geringfügigen Kostensenkung beibehalten.
Sollte im Rahmen der Ist-Abrechnung tatsächlich eine Überdeckung entstehen, wird diese selbstverständlich dem Sonderposten Kanalgebühren zugeführt; so wie im Falle einer Unterdeckung diese auch dem Sonderposten Kanalgebühren entnommen werden würde.
Die Kostensenkung liegt mit 0,67% auch innerhalb der gerichtlich akzeptierten Grenze von 3%.
Der Grund für die vorliegende Kostensenkung liegt ganz überwiegend im Anlagevermögen Kanal.
Trotz der weiterhin dringend notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes, welche sich in der Erhöhung der Abschreibung i. H. v. 617.755 € zeigen, sinken die kalkulatorischen Zinsen aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus um etwa 1.086.660 €.
Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für SW reduziert sich gegenüber dem Vorjahreswert nur gering um ca. 100.000 m³ auf 14.300.000 m3 pro Jahr und zeigt sich auch weiterhin langsam und stetig sinkend.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 188.500 € angepasst.
Wasserverbandsbeitrag
Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasser-verbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln.
Für 2015 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag 27.108.100 € und steigt somit um 139.100 €. Der seit dem Jahr 2011 erstmals wieder steigende Wasserverbandsbeitrag wird durch erhöhte Aufwendungen aufgrund gesteigerter gesetzlicher Anforderungen im Bereich der Nachweisführung notwendig.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2014 sind der Kostenaufstellung zur Gebühren-bedarfsberechnung 2015 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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33,9 kB
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2
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öffentlich
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24 kB
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3
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öffentlich
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20,1 kB
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