Entscheidungsvorlage - A 61/0191/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März und Herrn Hugot am 08.07.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ‑ Eupener Straße, An den Wurmquellen ‑ im Stadtbezirk Aachen‑Mitte für den Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring zu fassen.

 

Städtebauliche Ziele:

1.    Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.    Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.    Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.    Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

gez. März                        gez. Hugot

Bezirksvorsteher                                                Mitglied der Bezirksvertretung

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Erläuterungen

Erläuterungen:

                                                                                                           

Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat haben einen Ratsantrag zur Sicherung der städ­tebaulichen Qualität im Südviertel von Aachen gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es sollen grundsätzliche städ­tebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder zur teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet werden. Diese sollen als Ent­scheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach §34 BauGB herangezogen werden.

 

Dieses Rahmenkonzept wurde in der Verwaltung erarbeitet. Als ein Ergebnis wurden 5 Kriterien für die Siedlungsentwicklung festgelegt, die bei der weiteren Ausarbeitung des Rahmenkonzeptes noch konkretisiert werden müssen.

 


1.       Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.

2.       Der Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.

3.       Die ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.

4.       Die Grünstrukturen sollen erhalten werden.

5.       Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.

 

In der Sitzung des Planungsausschuss im März dieses Jahres wurde das Rahmenkonzept und der daraus resultierende Handlungsbedarf in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beschlossen.

Insbesondere sollen die folgenden Ziele erreicht werden:


-            Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

-            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

-            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

-            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Um die Sicherung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten, ist es erforderlich dass für die Fläche an der Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden umgehend ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, da hier eine Bauvoranfrage vorliegt, die den o. g. städtebaulichen Zielen entgegensteht.

 

Der nächstmögliche Termin zur Beratung über den Aufstellungsbeschluss ist die Sitzung des Planungsausschusses vom 01.09.2005 sowie die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 31.08.2005. Da die Sommerpause nicht abgewartet werden sollte, hatte die Verwaltung nach der Vorstellung des Bauvorhabens Diepenbenden im Planungsausschuss am 30.06.2005 empfohlen, den Beschluss zur Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss per Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.

 

Dies ist am 08.07.2005 durch Herrn Bezirksvorsteher März und Herrn Hugot erfolgt.

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Anlagen

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