Kenntnisnahme - FB 50/0047/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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26.02.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Stand 31.01.2015 beträgt die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge 962 Personen. Im Januar wurden insgesamt 122 Personen aufgenommen. 35 Personen haben die städtischen Unterkünfte verlassen.
Die Monatsstatistik der Bezirksregierung Köln weist Stand 31.01.2015 einen Auslastungsgrad der Stadt Aachen in Höhe von rund 130 % auf. Dies resultiert aus der zwischenzeitlich erfolgten Berücksichtigung der von FB 45 betreuten unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlinge unabhängig davon, ob sie einen Asylantrag gestellt haben oder nicht (Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zum 01.01.2015).
Es ist damit zu rechnen, dass Zuweisungen in den nächsten Wochen lediglich im Rahmen von Familienzusammenführungen erfolgen werden. Im Übrigen wird sich die Unterbringung von Flüchtlingen auf den Personenkreis der unerlaubt eingereisten Personen und die im Rahmen der Bundeskontingente aufzunehmenden syrischen Flüchtlinge konzentrieren.
Die ehemalige Schule Franzstr. ist mit mehr als 70 Personen belegt und nahezu ausgelastet. Voraussichtlich Ende Februar werden Teile der ehemaligen Grundschule Kronenberg zur Unterbringung von Flüchtlingen bereit stehen. Hier können für einen Interimszeitraum von voraussichtlich einem Jahr ca. 20 bis 25 Personen aufgenommen werden.
Zur Sicherstellung der zu erwartenden Aufnahme weiterer Flüchtlinge werden zudem laufend Wohnungen angemietet. Hierzu gehören auch Wohnungen und Häuser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im gesamten Stadtgebiet verteilt (von Orsbach bis Walheim) wurden bereits zehn leerstehende Objekte besichtigt. Seitens des Gebäudemanagements wurden die Verhandlungen aufgenommen. Die Wohnungen bzw. Häuser werden voraussichtlich zunächst für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren mietfrei zur Verfügung gestellt.
Das im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW befindliche Gebäude in der Karl-Marx-Allee 220 (ehemals Straßen NRW) wurde zwischenzeitlich ebenfalls mietfrei zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Das Gebäude befindet sich in keinem guten Zustand. Vom Gebäudemanagement werden derzeit die Kosten, die zur Wiederherstellung des Objektes nötig sind, ermittelt. Ob und inwieweit seitens des Landes weitere zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignete Objekte angeboten werden können, wird derzeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetreib abgestimmt.
