Kenntnisnahme - BA 4/0017/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. A 44 AS Brand – Ergänzung der Wegweisung „Historischer Ortskern Kornelimünster“

Die Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 -obere Verkehrsbehörde- hat mitgeteilt, dass sie dem o. a. Anliegen der Bezirksvertretung bedauerlicherweise keine Zustimmung erteilen kann.

 

Nach den „Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB 2008)“ Kap. 1.3.3 können touristische Hinweise zwar in die Wegweisung nach den „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000)“ integriert werden. Dies jedoch nur, wenn eine Zielführung über die dort dargestellte örtliche Wegweisung nicht möglich oder ausreichend ist.

 

Das Ziel Kornelimünster ist in den Wegweisern nach dem Verlassen der BAB A44 an der AS Brand jedoch ausgewiesen und somit als ausreichend zu betrachten.

 

Darüber hinaus besteht aus Sicht der Bezirksregierung im Verhältnis zur Gesamtgröße innerhalb der Ortslage keine Notwendigkeit einer eigenständigen Ausweisung des historischen Ortskerns.

 

Zudem gilt gemäß Kap.3.5.2 (maximal zulässige Anzahl von Zielangaben) der RWB 2000 „…Im Einzelnen sind: -in eine Fahrtrichtung nicht mehr als 4 Zielangaben bzw. 4 Zeilen…zu verwenden.“ Alle betroffenen Wegweiser sind in Fahrtrichtung Kornelimünster bereits mit je vier Zielen belegt. Die Aufnahme eins weiteren Ziels scheidet somit aus.

 

2.Einbahnstraße "Im Winkel", Ortsteil Aachen-Walheim

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit, dass  in der Verkehrsbesprechung vom 05.02.2015 die Freigabe der Einbahnstraße Im Winkel für Radfahrer in Gegenrichtung beschlossen wurde. Die ergänzende Beschilderung wurde angeordnet.

 

3.Plakattafel am Haupteingang der Gemeinschaftseinrichtung Jakob-Büchel-Haus

 

Der Fachbereich Immobilienmanagement hat nachgefragt, ob die Plakatwände noch benötigt werden.

 

Das beigefügte Bild zeigt die Wände derzeit in keinem ansprechenden Zustand. Gedacht sind diese Plakatwände (eine weitere steht an der Schleckheimer Straße am Vennbahnviadukt) zur Werbung für örtliche Veranstaltungen, d. h. jeder Veranstalter (somit auch gewerbliche) können hier frei plakatieren. 

4.Antrag der Kultur Initiative Kornelimünster (KIK) vom 09.02.2015 auf Kostenübernahme für eine Veranstaltung im Rahmen des diesjährigen Historischen Jahrmarkts 

 

Die KIK will im Rahmen der o. a. Veranstaltung die Band Lagerfeuer auftreten lassen. Die Kosten für die Band wird der Verein übernehmen.  Der Verein beantragt die Übernahme der  Kosten aus bezirklichen Mitteln für die Gestellung einer überdachten Bühne.

 

In Absprache mit  Roncalli (Roncalli Markt GmbH) wurde vereinbart, dass dem Verein eine Bühne (Podest) mit einem entsprechenden wetterfesten Schutz vor Regen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dies hat Roncalli auch zwischenzeitlich mit einem Vertreter der KIK verabredet.

 

Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der KIK hat sich o. a. Antrag auf Kostenübernahme  somit erübrigt.

 

5.Verbesserung der Besucher-Situation im historischen Ortskern von Kornelimünster

Vorschläge des Heimat- und Eifelvereins Kornelimünster e. V, vom 02.03.2015

Der Verein  hat darum gebeten, dass das o.a. Schreiben (als Anlage beigefügt) den Mitgliedern der Bezirksvertretung  zur Kenntnis gegeben wird.

 

6.Oberforstbacher Str. zwischen Haus Nr. 75 und 82

Gefahrensituation durch abfließende Oberflächengewässer

Antrag der CDU-BF vom 22.01.2015

 

Der Aachener Stadtbetrieb teilt dazu mit:

 

Nach mehreren berechtigten Beschwerden über eine mangelhafte Entwässerung wurde im Sommer 2012 ein Straßenablauf an der Einmündung zu dem Wirtschaftsweg vor Haus 75 neu gesetzt, hier war früher kein Ablauf, die Straße entwässerte in die Bankette.

Der Straßenablauf nimmt das Wasser sowohl aus dem Wirtschaftsweg als auch aus der Oberforstbacher Straße auf und erfüllt damit seine Funktion.

 

Problematisch wird die Situation alleine dadurch, dass ggf. bei der Ausfahrt aus dem Wirtschaftsweg Schlamm und Unrat in der Einmündung abgelagert wird, so dass durch diese Verschmutzung das Wasser nicht mehr bis zum Ablauf gelangen kann, sondern daran vorbei auf die andere Straßenseite läuft.

Eine Verbesserung könnte allein dadurch erzielt werden, wenn der Wirtschaftsweg vollständig von Kfz freigehalten und somit die unbefestigten Seitenbereiche nicht mehr überfahren würden.

Die vorgeschlagene Variante der ACO-Drain-Rinne würde insofern nicht zum Erfolg führen, da eine solche Rinne noch stärker durch Schmutz und Schlamm beeinträchtigt wird als ein normaler Straßenablauf. Der Reinigungsaufwand für diese Rinne ist so erheblich, dass dies für den öffentlichen Straßenraum nicht in Frage kommt. Weiterhin sind derartige Einbauten immer Schwachstellen im Straßenkörper, Schadstellen wie Risse und Ausbrüche sind nicht auszuschließen. Abschließend warnt der Stadtbetrieb vor einer derartigen Rinne über eine gesamte Einmündungsbreite, insbesondere wenn es sich wie an der angegebenen Stelle um eine gern genutzte Fahrradverbindung handelt. Hier müssen Fahrradfahrer immer im Abbiegevorgang über eine Metallabdeckung fahren, was bei Feuchtigkeit zu Unfällen führen kann.

 

Als Fazit wird empfohlen dafür Sorge zu tragen, dass die unbefestigten Seitenstreifen des Wirtschaftsweges nicht überfahren werden,  so dass Verschmutzungen im Einmündungsbereich nicht mehr stattfinden. Dann funktioniert auch die Straßenentwässerung.

 

Als Anlage sind 2 Bilder der aktuellen Situation beigefügt, auf denen ziemlich deutlich zu sehen ist, dass erstens das Wasser grundsätzlich durchaus den Ablauf erreicht und zweitens der unbefestigte Seitenstreifen massiv überfahren wird.

7.Straßenbauprogramm 2015

Die Straßenbauabteilung des Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erstellt seit einigen Jahren zur Vorbereitung der Haushaltsaufstellung eine Liste der beabsichtigten Bauvorhaben unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen sowie der vorlaufenden politischen Beratung und der zeitlichen Zwänge aus der Bezuschussung.

 

Das aktuelle Arbeitsprogramm aus der Vorlage des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 05.03.2015 ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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