Entscheidungsvorlage - FB 68/0102/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, und empfiehlt dem Verkehrsausschuss vorbehaltlich der Zustimmung durch den Zuschussgeber und der Aufnahme in die Korridorliste, den Baubeschluss zum Umbau der Stolberger Str. von Breslauer Str. bis Elsassstraße auf Grundlage der Ausbaupläne 27/99-0-L, L1, L2 sowie Deckblatt zu L1 zu fassen.

 

Der Verkehrsausschuss  nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Umbau der Stolberger Straße von Breslauer Str. bis Elsaßstr. auf Grundlage der Ausbaupläne 27/99-0-L, L1, L2 sowie Deckblatt zu L1, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Zuschussgeber und der Aufnahme in die Korridorliste.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Veranlassung

Die Stolberger Straße zwischen Breslauer Straße und Elsassstraße ist eine der Hauptverbindungen zwischen der Innenstadt und den Ortsteilen Rothe-Erde und Eilendorf. Sie ist beidseitig angebaut, vorwiegend mit mehrstöckiger Wohnbebauung aber auch die Feuerwehrhauptwache ist dort Anlieger. Der auszubauende Bereich hat eine Länge von ca. 360 m. Der Verkehrsraum hat mit ca. 17,50 m eine ausreichende Breite, ist aber ungenügend gegliedert. Baulich angelegte Parkstreifen sowie Radverkehrsanlagen fehlen. Im Verkehrsraum ist keinerlei Begrünung vorhanden. Der derzeitige Bauzustand genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen und der Substantielle Zustand der Straße ist sehr schlecht.

 

Beschlusslage 

Die Maßnahme wurde am 12.04.2000 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Empfehlung vorgestellt. Der Verkehrsmanagementausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2000 den Beschluss der Ausbauplanung für die Variante 2 des Projektes Nr. 27/99-0-L2 gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Zuschussantrag nach GVFG beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen. Dieser Antrag auf Landeszuweisungen für die Maßnahme Stolberger Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kreisen und Gemeinden nach GVFG / FöRiSta wurde gestellt.

 

Entwurf

Die Planung sieht eine 6,00 m breite Fahrbahn vor. Im Kreuzungsbereich Breslauer Straße soll eine separate, ca. 100 m lange Linksabbiegespur angelegt werden. Als Befestigung ist eine Asphaltbetondecke mit entsprechendem Unterbau vorgesehen.

Beidseitig sind markierte Parkstreifen mit einer Breite von 2,00 m geplant, die ca. alle 45 m durch Baumpflanzungen unterbrochen werden sollen. Vor den Ausfahrten der Feuerwehrhauptwache muss der Parkstreifen entfallen. Ebenfalls beidseitig sollen Gehwege und Richtungsradwege gebaut werden. Die Breiten werden 2,00 m bzw. 1,75 m betragen. Die Befestigung soll ortsüblich mit Betonplatten und Betonpflaster erfolgen.

Dies ist der Entwurf der beschlossenen Planungsvariante 2.

Die Lage des Radweges und des Parkstreifens wurden so gewählt, dass im geplanten Parkstreifen beidseitig Bäume gepflanzt werden können. In der Trasse des Radweges liegen zahlreiche Versorgungsträgerleitungen.

 

Bauausführung  

Im Vorfeld wurde der Kanal in diesem Abschnitt der Stolberger Str. von Breslauer Str. bis Elsassstraße bereits vor Jahren erneuert. Daher müssen jetzt noch die Straßenbauarbeiten sowie Arbeiten für die Versorgungsträger durchgeführt werden. Die Baumaßnahme wird unter Aufrechterhaltung des Verkehrs halbseitig abgewickelt.

Die Durchführung der Maßnahme wird in Abstimmung mit der Feuerwehr so koordiniert, dass die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr jederzeit ungehindert den Baustellenbereich passieren können.

Beim Aufbruch der vorhandenen Befestigung ist mit teerhaltigen Materialien zu rechnen. Die vorh. Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme durch die Stawag überprüft, angepasst oder ggfs. erneuert.

Nach Vorliegen aller Voraussetzungen, werden für die Ausschreibung und Vergabe min. 3 Monate erforderlich sein. Mit dem Baubeginn ist deshalb frühestens Ende 2005 zu rechnen. Die Bauzeit wird voraussichtlich wegen der zu erwartenden Versorgungsträgerarbeiten ca. 9 Monate betragen. Somit ist bei Einhaltung der Termine mit einem Abschluss der Baumaßnahme im September 2006 zu rechnen.

 

Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse       

Die Gesamtausgaben für die Baumaßnahme belaufen sich auf 857.000,-- i. Für den Straßenbau alleine werden Kosten in Höhe von ca. 540.000,-- i erwartet.

Kostenträger ist die Stadt Aachen mit Zuschüssen des Landes NRW.

Mittel wurden/werden bei der Haushaltsstelle 9.63200.96000.1 „Stolberger Straße, von Breslauer Straße bis Elsassstraße, Umbau“ wie folgt zur Verfügung gestellt:

2000-2001 = 26 T€, 2005 = 588 T€, 2006 = 243 T€.

Die Landeszuwendungen  wurden zwischenzeitlich seitens der Bezirksregierung in Aussicht gestellt.

Darüber hinaus befindet sich die Maßnahme Stolberger Straße, Umbau von Breslauer Str. bis Elsassstraße in der aktuellen Korridorliste und hat die Prioritätsstufe 3.

Grunderwerb muss nicht getätigt werden.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Der vorgenannte Ausbau stellt eine beitragsfähige Maßnahme nach ' 8 KAG NW dar,da infolge der

funktionalen Neuaufteilung  der Gesamtfläche, der Art der Befestigung das Tatbestandsmerkmal der

Verbesserung / Erweiterung erfüllt ist.

Die Einstufung der Stolberger Str. im vg. Abschnitt erfolgt gem. ' 3 Abs. 5 Buchstabe c, als Hauptverkehrsstraße.

Dementsprechend betragen die Anteile der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer am beitragsfähigen Aufwand gem ' 3 Abs. 3 Nr. 3 für die Stolberger Straße, von Breslauer Str. bis Elsassstraße

 

a.)  Fahrbahn                        -     10 %       -            bei einer anrechenbaren Breite von 8,50 m

 

b.)  Gehwege                        -     50 %       -             bei einer anrechenbaren Breite von 2,50 m

 

c.)  Parkstreifen                    -      50 %      -             bei einer anrechenbaren Breite von 2,00 m

                                                                              ( einschl. Straßengrün- Baumfelder - als Bestandteil der             Einrichtung)

 

d.)  Beleuchtung und            -      10 %       -            für den eigentlichen Kanalbau sind nur bezogen auf die    

      Oberflächenentwässerung                                 Straßenentwässerung beitragsfähig

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich für Straßenbau, Planung,  Vermessung, Ing. Honorar, Markierung,  Signalisierung,  Bepflanzung,  Ausstattung und Beschilderung in Höhe von ca. 857.000,-- i ergeben. Haushaltsmittel zur Durchführung der Arbeiten werden bei der Haushaltsstelle 9.63200.96000.1  "Stolberger Straße, von Breslauer Str. bis Elsassstr., Umbau zur Verfügung gestellt.

 

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