Entscheidungsvorlage - FB 61/0210/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ (Elsa-Brändström-Straße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

 

Der Mobilitätsausschuss Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „E“ (Elsa-Brändström-Straße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Mobilitätsausschuss (Sitzung 11.07.2013) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung 19.06.2013) haben die Verwaltung beauftragt nach den Bewohnerparkbereichen im Frankenberger und Steffens Viertel – Bewohnerparkzone „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) – die Voruntersuchung für den Bereich „E“ (Elsa-Brändström-Straße) durchzuführen.

 

Mit der Durchführung der Voruntersuchung für den Bereich „E“ wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.

 

Situation:

Gebietscharakteristik:

Die Grenze des Untersuchungsbereichs verläuft mittig der Krefelder Straße (zwischen ungerade Haus-Nr. 2-54), hinter der nordöstlichen Bebauung der Passstraße (zwischen gerade Haus-Nr. 174-110), entlang des Kurparks, hinter die südöstliche Bebauung der Rolandstraße (zwischen gerade Haus-Nr. 96-44), hinter der östlichen Bebauung des Rolandplatzes, hinter der östlichen Bebauung der Chlodwigstraße, entlang des Kurparks, hinter der südlichen Bebauung der Pippinstraße, hinter der südöstlichen Bebauung der Krefelder Straße (zwischen gerade Haus-Nr. 34-2) hinter der nordwestlichen Bebauung der Krefelder Straße (zwischen ungerade Haus-Nr. 3-31), hinter der südwestlichen Bebauung der Kardinalstraße, hinter der südwestlichen Bebauung der Elsa-Brändström-Straße entlang der Grünanlage, hinter der nordwestlichen Bebauung der Elsa-Brändström-Straße, hinter der nordöstlichen Bebauung der Elsa-Brändström-Straße und entlang der Grünfläche Elsa-Brändström-Straße.

 

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

         Chlodwigstraße

         Elas-Brändström-Straße

         Kardinalstraße

         Krefelder Straße ungerade Haus-Nr. 3-41

         Krefelder Straße gerade Haus-Nr. 2-54

         Margratenstraße

         Passstraße ungerade Haus-Nr. 151-155

         Passstraße gerade Haus-Nr. 110-174

         Pippinstraße

         Rolandplatz

         Rolandstraße

 

Im gesamten Gebiet ist eine überwiegende Wohnnutzung mit nur vereinzelter tertiärer Nutzung vorhanden.

 

Die Straßen Krefelder Straße und Passstraße sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Alle übrigen Straßen sind als „Zone 30“ ausgewiesen.

Die Rolandstraße zwischen Margratenstraße und Passstraße ist eine „unechte“ Einbahnstraße und im Einmündungsbereich in die Margratenstraße mit dem Verbot der Einfahrt (StVO Zeichen 267) Radfahrer frei ausgeschildert.

Ebenso ist die Rolandstraße (Richtung Bastei) an der südwestlichen Einmündung in den Rolandplatz und im Bereich der Einmündung Pippinstraße mit dem Verbot der Einfahrt ausgeschildert. Ferner ist die Rolandstraße an der Einmündung in die Krefelder Straße mit dem StVO Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zustatz „Anlieger frei“ ausgeschildert.

Die Margratenstraße endet als Sackgasse an die Begrenzung des Parks.

Die Kardinalstraße ist an der Einmündung in die Krefelder Straße mit StVO Zeichen 250 und dem Zusatz „Anlieger frei“ und an der Einmündung in die Elsa-Brändström-Straße mit StVO Zeichen 267 beschildert.

Die Elsa-Brändström-Straße ist im nordwestlichen Abschnitt im Bereich der Häuser mit gerader Nummer 14-30 ebenso mit StVO Zeichen 250, Anlieger frei ausgeschildert. Der nebenliegende Straßenabschnitt, der zum Lousberg führt ist nach 50m mit StVO Zeichen 250 für Fahrzeuge gesperrt.

 

Folgende Daten wurden aus dem Melde- und KFZ-Zulassungsregister ermittelt:

 

 

Anzahl

Gemeldete Personen 18 Jahre und älter *

1074

Zugelassene KFZ

davon auf Bewohner

davon auf Gewerbe

632

615

   17

 

* Aufgrund der statistischen Geheimhaltung kann in diesem Bereich nicht auf Haupt- und Nebenwohnsitzler differenziert werden.

 

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 442 Parkplätze vorhanden, von denen drei als personenbezogene Parkplätze für Schwerbehinderte ausgewiesen waren.

Aus Ortsbegehungen mit Hilfe von Luftbildern konnten 286 Stellplätze auf privatem Gelände ermittelt werden.

 

Parkraumerhebung:

 

Am Mittwoch, den 07. Mai 2014 wurde in den Gebietsstraßen eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. In den drei Zeitbereichen 06:00 Uhr, 11:00 Uhr und 23:00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst.

 

Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt (siehe Anlage 4 und 5)

 

 

1. Rundgang 06:00 Uhr

2. Rundgang 11:00 Uhr

3. Rundgang 23:00 Uhr

 

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

angetroffene Fahrzeuge

433

100

459

100

433

100

Fahrzeuge von Bewohnern der Bereichsstraßen

206

48

96

21

191

44

sonstige KFZ mit AC-Kennzeichen

98

23

217

47

118

27

sonstige KFZ mit nicht AC-Kennzeichen

129

30

146

32

124

29

 

Die Ergebnisse der Erhebung zeigen eine überwiegend hohe Parkraumauslastung aller Straßen, die in einigen Straßen bzw. Straßenabschnitten bis zu 100% erreicht. Hierzu gehören die Pippinstraße, der Rolandplatz und bis auf die Margratenstraße Abschnitte in allen übrigen Straßen. Im gesamten Gebiet wurde eine 86%ige Auslastung erreicht.

In den Straßenabschnitten der Kardinalstraße Haus-Nr. 1-15 (ungerade), Krefelder Straße Haus-Nr. 3-31 (ungerade) und Margratenstraße Haus-Nr. 1a-3 (ungerade) kann ein hoher Anteil an „Falschparkern“ (in zweiter Reihe, auf dem Gehweg und zwischen den Bäumen) beobachtet werden, so dass unter Einhaltung der Parkordnung, von einer noch höheren Auslastung des gesamten Gebietes ausgegangen werden kann.

 

Insgesamt wurden maximal 206 Kfz (33%) der im Bereich gemeldeten Fahrzeuge im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen. Am Vormittag (11:00 Uhr) reduzierte sich der Wert auf 96 Fahrzeuge (15%).

 

Von den im Bereich gemeldeten Fahrzeugen wurden maximal 122 Fahrzeuge in den Straßen angetroffen in denen sie auch gemeldet waren. Dies entspricht einem Anteil von 19% aller im Bereich „E“ gemeldeten Fahrzeuge. Auch hier lässt sich eine annähernde Gleichverteilung in den Morgen- und Abendstunden feststellen, die geringste Anzahl an Übereinstimmungen wird um 11:00 Uhr mit 55 Fahrzeugen (9%) erreicht.

 

In Bezug auf die erhobene Parkdauer ist zu erkennen, dass 127 Fahrzeuge innerhalb jedes Erhebungszeitraumes registriert werden. Davon sind 60 Kfz (47%) auf Bewohner der Bereichsstraßen, 22 Kfz (17%) auf sonstige Kfz mit AC-Kennzeichen und 45 Kfz (35%) auf Kfz mit nicht AC-Kennzeichen zugelassen.

 

Fazit:

Die erhobenen Daten belegen eine starke bis sehr starke Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. In einigen Straßen kann ein hoher Anteil an Falschparkern beobachtet werden, so dass bei Einhaltung der StVO, von einer höheren Auslastung des gesamten Gebietes ausgegangen werden kann.

Die Umsetzung einer Bewohnerparkzone würde zu einer Entspannung der Parksituation beitragen und eine Bevorrechtigung der Anwohner sichern. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „E“ weiter zu betreiben.

Reduzieren

Anlagen

Loading...