Kenntnisnahme - FB 61/0252/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten die Radwegebeziehung rechtlich als Freigabe für Radfahrer beschildert werden musste, und eine Nutzung durch Radfahrer nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Durch die hierdurch vorgeschriebene Rücksichtsnahme der Radfahrer, ist eine Montage von Verkehrsspiegeln nicht zwingend erforderlich. Die Verwaltung wird die Situation beobachten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zwischen der Amstelbachstraße und dem Roder Weg verläuft eine attraktive Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer. Diese unterquert in ihrem Verlauf die dortige Bahnlinie. Die Wegebeziehung teilt sich hinter dem Tunnel auf und verläuft von dort in Richtung Roder Weg und Uersfeld. Auf weiten Abschnitten beträgt die Breite ca. 2 m. In der Bahnunterquerung beträgt die Breite nur noch ca. 1,9 m.

 

Die Grüne Fraktion gibt an, dass es insbesondere im Bereich der Unterführung aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern oder zwischen entgegenkommenden Radfahrern gekommen sei. Sie beantragt daher, dass auf beiden Seiten Verkehrsspiegel aufgestellt werden, da mit Fertigstellung des im Bau befindlichen Supermarktes die Bedeutung der Wegebeziehung zunehme.

 

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Polizei die Wegebeziehung überprüft. Dabei ist aufgefallen, dass die Verkehrsflächenbreiten die Anordnung einer Benutzungspflicht nicht hergeben. Benutzungspflichtige gemeinsame Geh-/Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften müssen eine Mindestbreite von 2,5 m aufweisen. Wie bereits erläutert liegt dies über weite Bereiche nicht vor. Um dem Radfahrer aber dennoch die Möglichkeit der legalen Nutzung zu geben, wurde vereinbart, den Weg als Fußweg auszuschildern und das Radfahren durch eine Freigabe zu erlauben. Aufgrund der Gabelung musste dies zwischen Uersfeld, Roder Weg und Amstelbachstraße erfolgen.

 

Die gewählte Beschilderung erlaubt dem Radfahrer die Nutzung mit entsprechender Rücksichtnahme auf den Fußgänger. Der Radverkehr darf den Weg nur noch mit Schrittgeschwindigkeit befahren und darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss der Radverkehr warten.

Vor dem Hintergrund, dass der Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen muss, ist das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht zwingend erforderlich.

Die Verbesserung der Einsicht in die Engstelle durch Verkehrsspiegel könnte auch dazu führen, dass Radfahrer ohne ihr Tempo zu verlangsamen, die Engstelle passieren und so vermehrt Konfliktsituationen entstehen.

Da sich die Beschwerden bislang nicht gehäuft haben und bei verschiedenen Terminen vor Ort festgestellt wurde, dass ortskundige Radfahrer bei der Durchfahrt des Tunnels klingeln und so andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam machen, vertritt die Verwaltung der Meinung, dass Verkehrsspiegel zunächst nicht erforderlich sind. Gleichwohl wurde die Bahn aufgefordert, auf beiden Seiten des Tunnels einen Grünrückschnitt an den Böschungen vorzunehmen, um so zu einer Verbesserung der Gesamtsituation vor den Eingängen zum Tunnel beizutragen.

 

Die Verwaltung wird die Situation beobachten und falls erforderlich weitere Maßnahmen ergreifen.

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Anlagen

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