Kenntnisnahme - FB 36/0069/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem von der Bezirksregierung Köln aufgestellten Luftreinhalteplan Aachen, 1. Fortschreibung 2015 - hier die Ausführungen zur Abgrenzung der Umweltzone und zur geplanten Informationskampagne  - zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Einleitung

 

Die Verwaltung hatte den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie den Mobilitätsausschuss letztmalig in einer gemeinsamen Sitzung am 16. April 2015 über den Sachstand zum Luftreinhalteplan Aachen (LRP) informiert. Dabei wurde erläutert, dass es intensivster Anstrengungen auf unterschiedlichen Handlungsfeldern bedarf, um die Luftqualität an den Belastungsschwerpunkten so zu verbessern, dass die von der EU geforderten Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden. Vorrangig wegen fortdauernder Grenzwertüberschreitung beim Stickstoffdioxid (NO2) wurde es erforderlich, den LRP Aachen aus dem Jahr 2009 fortzuschreiben.

 

Nach etwa 2-jähriger Vorbereitung durch eine Projektgruppe von Fachleuten und Akteuren aus verschiedenen Bereichen hat die Bezirksregierung Köln (als planaufstellende Behörde) die Fortschreibung zum LRP Aachen mit einem von Stadt und Projektgruppe gemeinsam entwickelten, integrativen und nachhaltigen Maßnahmenkonzept im August 2015 verabschiedet. Als zusätzliche Auflage hatte die Bezirksregierung Köln entschieden, eine Umweltzone für Aachen einzuführen. Der aktuelle LRP ist seit dem 1. September 2015 in Kraft gesetzt worden. Die Umweltzone Aachen wird ab 1. Februar 2016 eingeführt.

 

 

2. Antragspunkte

 

2.1 Räumlicher Zuschnitt der Aachener Umweltzone

Der räumliche Zuschnitt einer Aachener Umweltzone, der bereits im Zuge der Erarbeitung des LRP Aachen 2008 thematisiert wurde, war von Beginn an von folgenden Überlegungen geleitet:

       die Abgrenzung der Umweltzone entlastet die Innenstadt, insbesondere den Alleenring mit der Messstation Wilhelmstr. und die stark belasteten Radialen,

       die Abgrenzung der Umweltzone muss geprägt sein von Klarheit und Nachvollziehbarkeit,

       die Abgrenzung wirkt Schleichverkehren durch Nebenstraßen entgegen,

       vorhandene Umsteigeplätze auf Bus und Bahn (P+R - Plätze) sind für Besucher und Gäste mit Fahrzeugen ohne grüne Plakette gut erreichbar,

       die vollständige Befahrbarkeit des Außenrings ist zu gewährleisten.

 

Die jetzt umgesetzte Abgrenzung trägt diesem Ansatz in hohem Maße Rechnung. Die Umweltzone umfasst quasi den gesamten Bereich innerhalb des Außenrings, jedoch mit kleinen räumlichen Veränderungen am Umweltzonenrand, die auf verkehrslenkenden bzw. zufahrts- oder abfahrtsbezogenen Notwendigkeiten basieren, siehe Anlage 2.

 

 

2.2  Erreichbarkeit der Park + Ride-Plätze (Krefelder Straße, Berliner Ring / Jülicher Straße,

       Vaalser Straße und Monschauer Straße) sowie des APAG-Parkhauses Tivoli und

      des Parkplatzes Uniklinikum

 

Die Verwaltung wurde bereits im Januar 2015 per Antrag von CDU und SPD beauftragt, die vorhandenen P+R - Parkplätze (Krefelder Straße, Berliner Ring / Jülicher Straße, Vaalser Straße und Monschauer Straße) sowie das APAG Parkhaus am Tivoli und den Parkplatz am Universitätsklinikum bei Einführung einer Umweltzone frei zugänglich zu halten.

 

Wie unter 2.1 dargelegt wurde der Auftrag in ämterübergreifenden Abstimmungen zufriedenstellend gelöst; auch von der Bezirksregierung   Köln wird die gewählte Abgrenzung mitgetragen. Für die genannten P+R - Parkplätze bleibt die freie Zufahrtsmöglichkeit auch ohne Umweltplakette gesichert. Für die geplante Öffentlichkeitsarbeit bietet die gewählte Abgrenzung insoweit erhebliche Vorteile.

 

 

2.3 Begleitende Maßnahmen in Form einer Informationskampagne in den benachbarten Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Provinz  Limburg

 

Der Fachbereich Presse und Marketing plant, vor allem über die Medien in Belgien und den Niederlanden sowie über die Internetseiten der Stadt Aachen (Kurzlink: www.aachen.de/umweltzone) auf die Einrichtung einer Umweltzone in Aachen und die Detailregelungen hinzuweisen. Eine groß angelegte und auch mehrsprachige Informationskampagne mit Haus-zu-Haus-Informationen ist nicht geplant, unter anderem auch aus finanziellen Gründen.

 

Die intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Umweltzone, die ab 01. Februar 2016 in Kraft tritt,  wird erst nach Ende der Adventszeit, d.h. mit  Beginn des Jahres 2016 starten, dies in engem Zusammenhang mit dem geplanten Zeitraum für das Aufstellen der Umweltzonen-Beschilderung im Straßenraum.

 

Kurzfristig wird auf über das Thema Umweltzone sowie zu bereits eingegangenen und zu erwartende Fragen mit einem Frage-Antwort-Katalog über die Internetseite www.aachen.de/umweltzone  informiert. Diese Seite wird kontinuierlich und zeitnah aktualisiert und gepflegt. Dort wird auch eine Funktionsmailadresse zu finden sein: umweltzone@mail.aachen.de. Hierüber können Interessierte gezielt weitere Informationen abrufen und Fragen stellen. Auf dieser Seite wird demnächst auch zu lesen sein, wo Ausländer für ihre Fahrzeuge kurzfristig eine "Grüne Plakette" erhalten können.

 

Mit Hilfe des "aachen tourist service" sollen Reiseanbieter, Busunternehmen und auch Individualreisende aus Deutschland und den Nachbarländern über die Umweltzone und ihre Regeln informiert werden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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