Entscheidungsvorlage - A 61/0197/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes  - Höfchensweg - zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Luxemburger Ring, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), Aachener Wald, Eberburgweg.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Luxemburger Ring, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), Aachener Wald, Eberburgweg

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan - Höfchensweg -

hier:       Aufstellungsbeschluss

 

Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat haben einen Ratsantrag zur Sicherung der städtebaulichen Qualität im Südviertel von Aachen gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es sollen grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet werden. Diese sollen als Ent­scheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach §34 BauGB herangezogen werden.

 

Dieses Rahmenkonzept wurde in der Verwaltung erarbeitet. Es wurden 5 Kriterien für die Siedlungsentwicklung festgelegt, die bei der weiteren Ausarbeitung des Rah­menkonzeptes noch konkretisiert werden müssen.

 

1.       Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.

2.       Der Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.

3.       Die ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.

4.       Die Grünstrukturen sollen erhalten werden.

5.       Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.

 

In der Sitzung des Planungsausschuss im März dieses Jahres wurde das Rahmenkonzept und der daraus resultierende Handlungsbedarf in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beschlossen.

 

Insbesondere sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

 

            Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung.

 

Um die Sicherung dieser städtebaulichen Ziele zu gewährleisten ist es erforderlich, dass für die Fläche zwischen dem Luxemburger Ring, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), dem Aachener Wald und dem Eberburgweg ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, da hier eine Bauvoranfrage vorliegt, die den o. g. städtebaulichen Zielen entgegensteht.

Reduzieren

Anlagen

Loading...