Kenntnisnahme - FB 11/0106/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die durch  den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche  „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich  „Wohnen und Soziales“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten und vorgelegten Grobstruktur sowie den beigefügten Erläuterungen  zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung im Anschluss daran zu beauftragen, die Stelle der neuen Fachbereichsleitung sowohl intern als auch extern auszuschreiben.

 

 

2.Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses nimmt der Rat der Stadt die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich „Wohnen und Soziales“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten und vorgelegten Grobstruktur sowie den beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Stelle der neuen Fachbereichsleitung sowohl intern als auch extern auszuschreiben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Von der Bildung der StädteRegion Aachen ab dem 21.10.2009 waren u.a. die Fachbereiche FB 50 (Fachbereiche Soziales und Integration) und FB 64 (Fachbereich Wohnen) maßgeblich betroffen, weil über das Aachen-Gesetz und die in diesem Zusammenhang geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung diverse Aufgaben beider Fachbereiche in Richtung StädteRegion übertragen wurden. Hierdurch verursacht erfolgte zunächst eine Reduktion  von Aufgaben in FB 50 und FB 64 sowie in der Folge eine Verringerung des Mitarbeiterstammes, da betroffene Mitarbeiter/-innen in der Regel ihrer Aufgabe in Richtung StädteRegion folgten.

In den Folgejahren kamen neue Aufgaben für FB 50 mit einer Anbindung an FB 64 hinzu, so z.B. das Quartiersmanagement mit seiner auch sozialwohnräumlichen Betrachtung, das Kommunale Integrationszentrum oder das Bildungs- und Teilhabegesetz, welches federführend auch für FB 64 bei FB 50 umgesetzt wird.

 

Die Aufgabenreduzierung bzw. –erweiterung mit Berührung zu beiden Fachbereichen  lässt den Rückschluss zu, dass unter organisatorischen Erwägungen eine Zusammenlegung der bisherigen Fachbereiche 50 und 64 zu einer Organisationseinheit, einem Fachbereich „Wohnen und Soziales“ (FB 56) sinnvoll ist.

Hiermit wird der Zielsetzung von Verwaltungsführung und Politik Rechnung getragen, dem Thema „Wohnen“ als strategischem Thema in der Stadt Aachen einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Mit der Fusion sind die folgenden konkreten Zielsetzungen verbunden:

Bündelung der wohnraumrelevanten Themen

Verstärkte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Forcierung des geförderten Wohnungsbaus

Ausreichende Versorgung mit Wohnraum für verschiedene Zielgruppen (Flüchtlinge, Transferleistungsempfänger, Studierende, ältere Menschen…)

Schaffung besserer Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die Wohnraumentwicklung

Intensiveres Controlling von Zielvorgaben aus Quoten- und Baulandbeschluss usw.

Förderung neuer Wohnformen

Entwicklung von Lösungsansätzen zum Problem der Flächenverknappung (Wohnbedarf)

 

Zur Stärkung des Themas Wohnen ist es neben der reinen Zusammenlegung der beiden Fachbereiche 50 und 64 aus organisatorischer Sicht notwendig, dass die bisher im Fachbereich Immobilienmanagement, Abteilung Strategisches Immobilienmanagement (FB 23/010) angesiedelte Aufgabe „Aachen-Strategie-Wohnen“ in den künftigen Fachbereich Wohnen und Soziales (FB 56) verlagert wird. Hiermit soll es gelingen, die strategischen Wohnungsthemen zentral zu bündeln.

 

Ein weiteres neues Handlungsfeld im fusionierten Fachbereich „Wohnen und Soziales“ und gleichermaßen Stärkungsfaktor für das Produkt Soziales soll über die klientenbezogene Implementierung des Themas „Arbeitsmarktpolitik“ für den Personenkreis der Flüchtlinge sowie der Langzeitarbeitslosen erfolgen. Unter Beachtung ggf. bestehender Schnittstellen zu vorhandenen Akteuren in diesem Bereich (z.B. verwaltungsextern: JobCenter und Bundesagentur für Arbeit bzw. verwaltungsintern: Fachbereich Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten -FB 02- und Team Kommunales Integrationszentrum -FB 56/400-) bedarf es einer Konzeption zur Ausgestaltung.

 

Bedingt durch die Flüchtlingsproblematik hat die bisherige Abteilung FB 50/300 „Übergangsheime“ einen immensen Personalzuwachs erfahren, so dass die Organisationsstruktur der Abteilung aktuell neu  zu ordnen ist. Dies kann nicht dem Fachbereichsbildungsprozess (FB 56)  vorbehalten bleiben. Hierzu wird zeitnah in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsvorstandes eine gesonderte Vorlage eingebracht.

 

In der Anlage ist die Grobstruktur des neuen Fachbereichs „Wohnen und Soziales“ mit der Organisationsziffer

FB 56 für den ersten Umsetzungsschritt beigefügt. Die zukünftige dauerhafte Struktur soll dem vorne beschriebenen strategischen Ansatz folgen.

 

Die vollständige Fusion von zwei Fachbereichen bewirkt nach den städtischen Regularien zur Besetzung von Leitungsfunktionen infolge größerer Zusammenlegungen von Organisationseinheiten, die Fachbereichsleitung   im Wege einer verwaltungsinternen und externen Ausschreibung mit anschließendem Assessmentcenter-Verfahren auszuwählen. Nach Beschlussfassung im Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt über die künftige organisatorische Grobstruktur soll die Ausschreibung der Funktion der künftigen Fachbereichsleitung erfolgen. Vor einer Ausschreibung ist die Stelle analytisch zu bewerten.

 

Mit Dienstaufnahme der neuen Fachbereichsleitung gehen in einem weiteren Schritt die Umsetzung der Fachbereichsbildung und anschließend die Überprüfung der fachbereichsinternen Organisation hinsichtlich notwendiger Veränderungen in der Geschäftsverteilung in den einzelnen Abteilungen einher.

 

Mit der Besetzung der Stelle der Fachbereichsleitung soll der neue  Fachbereich Wohnen und Soziales wirksam gebildet werden und der Organisationsentwicklungsprozess über die o.a. Schwerpunktsetzungen hinaus mit folgenden Inhalten geführt werden

 

In der Abteilung „Servicebüro Wohnen“ sollen Aufgaben mit Kundenkontakt zum Thema „Wohnen“ gebündelt werden.     

Gem. der Beschlüsse des Verwaltungsvorstands vom 15.09.2015 und des Personal- und Verwaltungsausschuss vom 01.10.2015 wurde ein neues Team „Landeseinrichtungen“ als bislang temporäre Organisationseinheit (zunächst bis Februar 2016) der Fachbereichsleitung unmittelbar unterstellt. Die direkte Zuordnung zur Fachbereichsleitung gegenüber einer Eingliederung in die Fachabteilung ist zu hinterfragen.

 

Im weiteren Verlauf des Organisationsentwicklungsprozesses soll die Betrachtung einzelner Schnittstellen, Arbeitsumfänge und Geschäftsprozesse in ausgesuchten Bereichen (z.B. Wohngeld, Wohnungsvermittlung, Bildungs- und Teilhabepaket, Grundsicherung, kommunales Integrationszentrum inkl. anstehender Evaluation) und Stellenbemessungen vor dem Hintergrund möglicher Synergieeffekte infolge der Fusion (z.B. Wegfall von einer FBL- und einer Vorzimmerstelle) sowie gesetzlicher Veränderungen (z.B. Widerspruchsbearbeitung und Wohngeldrechtsreform) und der notwendigen Entscheidung über den Umgang mit überplanmäßig zugewiesenem Personal erfolgen.

 

Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wird in seiner Sitzung am 16.12.2015 gem. § 65 LPVG prozessbegleitend informiert. Die weiteren Beteiligungen Gleichstellungsbüro und Schwerbehindertenbeauftragte erhalten gleichermaßen eine Information.

 

Der Fachbereich Personal und Organisation begleitet steuerungsunterstützend und maßnahmenbezogen den Umsetzungsprozess. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2016

(lt. HH-Plan2015)

Fortgeschrieb-

­ener

Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff

(lt. HH-Plan 2015)

Fortgeschrieb-

ener

Ansatz 2017 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personalaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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derzeit nicht bezifferbar, da mögliche Einsparungen

Bedarfslagen gegenüber-stehen

 

 

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Anlagen

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