Kenntnisnahme - FB 61/0300/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Radschnellweg Euregio: 1. Stufe der Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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02.12.2015
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13.01.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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25.11.2015
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20.01.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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02.12.2015
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20.01.2016
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.01.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
In der Zeit vom 08. bis zum 29.06.2015 wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie die erste Stufe der Bürgerbeteiligung durchgeführt. Über die ersten Ergebnisse wurde zunächst im Bauausschuss der Städteregion Aachen am 26.08.2015 und anschließend in den Septembersitzungen der Bezirksvertre-tungen Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich und Aachen-Mitte sowie im Mobilitätsausschuss be-richtet. Im Bauausschuss der Städteregion wurde festgelegt, dass vor der zweiten Stufe der Bürgerbe-teiligung die Bewertungsergebnisse für alle Abschnitte in den politischen Gremien vorgestellt werden sollen. Daher mussten die zunächst für Ende Oktober/Anfang November 2015 angedachten Bürger-workshops in das Jahr 2016 verschoben werden.
Über die Internetseite www.radschnellweg-euregio.de sowie auf schriftlichem Wege wurden 90 ver-schiedene Streckenvorschläge sowie zusätzliche Kommentare von Bürgern eingereicht, die sich zum größten Teil auf einzelne Streckenabschnitte beziehen.
Dies erforderte eine umfangreiche Auswertung, so dass die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung sowie der Abschluss der Machbarkeitsstudie erst später als ursprünglich geplant erfolgen können. Mit dieser Vorgehensweise haben die Projektpartner StädteRegion Aachen, Stadt Herzogenrath und Stadt Aachen der – auch von den politischen Gremien aller Partner eingeforderten – umfangreichen Bür-gerbeteiligung in zwei Stufen Rechnung getragen und die Bürgerbeteiligung bereits in einer sehr frühen Projektphase begonnen.
Die besten Streckenvarianten werden für die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung aufbereitet.
Diese umfasst Bürgerworkshops in den Bezirken Aachen-Mitte, Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich, in Herzogenrath-Kohlscheid sowie in Herzogenrath-Mitte, die nun für das Frühjahr 2016 geplant sind. Die Festlegung der Termine und Veranstaltungsorte wird in Kürze erfolgen.
In den Bürgerworkshops werden die vorgestellten Streckenvarianten mit den Bürgern diskutiert. Nach einer abschließenden Auswertung wird eine weiter zu bearbeitende Vorzugsvariante für die Linienfüh-rung vorgeschlagen und den politischen Gremien aller Projektpartner zur Entscheidung vorgelegt.
Mit der Festlegung der Vorzugsvariante wird die Machbarkeitsstudie hierfür weitergeführt (Vorplanung) und fertig gestellt. Ein Abschluss der Studie und deren Vorstellung in den politischen Gremien wird dann nach der jetzigen Planung voraussichtlich im Sommer 2016 erfolgen.
Folgende Varianten wurden anhand der Bewertungskriterien (vgl. Anlage 1 – Bewertungskriterien 1. Stufe Bürgerbeteiligung) für die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung auf Aachener Stadtgebiet ausge-wählt und weiter verfolgt (vgl. Anlage 2 - Bewertung der Streckenvorschläge):
Abschnitt 1: Aachen-Zentrum nach Aachen-Laurensberg
-vom Grabenring über Wüllnerstraße und Turmstraße oder über die Pontstraße/Malteserstraße zur Rütscherstraße und von dort mit einer Brückenlösung über die Kohlscheider Straße und den Toledoring zum alten Bahndamm in Laurensberg
-vom Grabenring über Wüllner-, Krupp-, Kühlwetter- und Henricistraße; anschließend der Ro- ermonderstraße folgend
Abschnitt 2: Aachen-Laurensberg nach Aachen-Richterich
-entlang der Roermonder Straße
-über den Bahndamm Laurensberg und dann entlang der Roermonder Straße
-über den Bahndamm Laurensberg und Tittardsfeld; danach entlang der Roermonder Straße
Abschnitt 3: Aachen-Richterich nach Herzogenrath-Kohlscheid
-Roermonder Straße; ab Einmündung Roder Weg über den parallel geführten Radweg
-Roermonder Straße; Feldweg Dornkaulstraße und Kämpchenstraße
-Roermonder Straße, Küppershofweg, Hasenwaldstraße, Feldweg Dornkaulstraße und Kämp- chenstraße
Abschnitt 3-4: AachenRichterich nach Herzogenrath Pannesheide
-Roermonder Straße
-Roermonder Straße; ab Gewerbegebiet Roder Weg zur Banker-Feld-Straße, über Haus-Heyden-Straße, Am Vieslapp, dann parallel zur Roermonder Straße
-Horbacher Straße, Banker-Feld-Straße, Haus-Heyden-Straße, Am Vieslapp, dann parallel zur Roermonder Straße
Abschnitt 6+7: Aachen-Richterich nach NL-Grenzübergang Locht
-Roermonder Straße, Horbacher Straße, Grenzübergang Locht
-Roermonder Straße, Horbacher Straße, Grünenthaler Straße, Gierstraße, Vetschauer Weg, Silberpatweg, Avantisallee, Grenzübergang Locht
Finanzielle Auswirkungen
Für den Eigenanteil der Stadt Aachen an den Kosten der Machbarkeitsstudie standen im Jahr 2014 20.000 € beim PSP-Element 4-120201-928-2 52910000 zur Verfügung. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 16.516,93 € wurde hieraus an die Städteregion beglichen.
Aufgrund der – auch von den politischen Gremien aller Partner eingeforderten – umfangreichen Bür-gerbeteiligung in zwei Stufen, die nicht in vollem Umfang in der Ausschreibung für die Machbarkeits-studie im Frühsommer 2014 enthalten war, wird sich ein Nachtrag für den Auftrag ergeben. Die Städ-teregion Aachen wird für die Nachtragsleistungen einen Kostenänderungsantrag für die Förderung stellen, so dass auch hier für die Stadt Aachen – im Falle der angestrebten Förderung – nur der städ-tische Eigenanteil (Bei 80 % Förderung verbleibt für die drei Partner 20 % Eigenanteil. Von diesen 20 % übernimmt die Stadt Aachen 25 %, so dass sie etwa 5 % der anfallenden Nachtragskosten über-nehmen muss.) zu leisten sein wird. Sollte der Fördergeber dem Kostenänderungsantrag nicht oder nur teilweise zustimmen, könnte sich der Anteil der Stadt Aachen auf bis zu 25 % der gesamten Mehrkosten erhöhen.
Die genaue Höhe des Nachtrags steht derzeit noch nicht fest und wird baldmöglichst bekannt gege-ben. Die benötigten Mittel müssen dann außerplanmäßig bereitgestellt und durch Einsparungen in andern Produkten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen gedeckt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen (Mehrkosten können noch nicht beziffert werden und sind aus dem Produktbereich zu decken; siehe Bemerkungen unter „finanzielle Auswirkungen“ im Fließtext auf Seite 4) PSP-Element 4-120201-928-2 52910000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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5 MB
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