Entscheidungsvorlage - FB 22/0011/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten

3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002 zu beschließen.

 

 

In Vertretung

 

 

Grehling

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 11.12.2002.

Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ab 01.11.2015 gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Die bisherigen Regelungen im Meldegesetz NRW (z.B. § 16 Abs. 3, der regelte, was eine Nebenwohnung ist) sind entsprechend zum 01.11.2015 weggefallen und werden durch gleichlautende bundesgesetzliche Regelungen ersetzt. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich nicht.

 

Die neue Verweisungskette wird in den §§ 2, 8 und 12 aufgenommen.

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Anlagen

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