Entscheidungsvorlage - FB 32/0006/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- Wichterich, Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.01.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Aachen:
Auf Vorschlag der Verwaltung und nach Beratung und Empfehlung der Bezirksvertretungen und des Hauptausschusses und nach der Vertagung aus der Ratssitzung vom 09.12.2015, beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung am 09.12.2015 wurde dem Rat die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aufgrund der kurz zuvor ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 zur „anlassbezogenen Sonntagsöffnung“ wurde die Beratung der Angelegenheit auf einen entsprechenden Antrag hin vertagt.
In der Folge wurden neuerliche Gespräche mit dem Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) geführt. Als Ausfluss dieser Gespräche beantragt der MAC mit beiliegendem Schreiben aus Januar 2016 nunmehr verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2016 an insgesamt 17 Terminen, verteilt auf 11 Tage und 6 Stadtbezirke bzw.-teile.
Die beantragten Sonntagsöffnungen sind nun, insbesondere in der Innenstadt, verbunden mit traditionellen Veranstaltungen wie z.B. dem Altstadtflohmarkt und dem Kunsthandwerkermarkt, die an sich schon eine große Besucherresonanz mit sich bringen.
Für die in den Stadtbezirken beantragten Sonntagsöffnungen galt und gilt dies ebenso.
Neben den nach § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW zur erfüllenden formalen Voraussetzungen wird nun somit auch dem Erfordernis im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 Rechnung getragen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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302,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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328,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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320,2 kB
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