Kenntnisnahme - FB 45/0193/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von internationalen Förderklassen in der Sekundarstufe I zur Beschulung von Seiteneinsteiger/inne/n
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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18.02.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Derzeit können ca. 85 Seiteneinsteiger/innen wegen fehlender Aufnahmekapazitäten in den bestehenden Förderklassen nicht beschult werden.
Um die Beschulung dieser jugendlichen Seiteneinsteiger/innen zu gewährleisten sowie zur Vermeidung der Überschreitung von Klassenfrequenzen in den Förderklassen sollen an folgenden Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt internationale Förderklassen eingerichtet werden:
- Städtische Realschule Alkuinschule
- Städtische Heinrich-Heine-Gesamtschule
- Städtisches Inda-Gymnasium
- Städtisches Rhein-Maas-Gymnasium (voraussichtlich ab dem 04.04.2016)
- Städtisches Einhard-Gymnasium (voraussichtlich ab dem 04.04.2016)
- Bischöfliches Pius-Gymnasium (voraussichtlich ab dem 04.04.2016)
Die Einrichtung erfolgt im Einvernehmen mit der unteren und oberen Schulaufsicht. Die Zustimmungen der Schulkonferenzen der Schulen werden umgehend nachgereicht.
Die für die Einrichtung der Internationalen Förderklassen erforderlichen Unterrichts- und Differenzierungsräume stehen in den genannten Schulen zur Verfügung bzw. lassen sich durch schulorganisatorische Maßnahmen schaffen.
Die Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie eventuell in geringem Maße notwendig werdender zusätzlicher Möblierung können aus Mitteln für Anschaffungen im Rahmen der inklusiven Beschulung seitens der Abteilung Schule des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zur Verfügung gestellt werden.
Die Schulaufsichtsbehörde hat den Schulen die zur Einrichtung der Internationalen Förderklassen zusätzlichen Lehrerstellen zugesagt, damit die erforderlichen personellen Voraussetzungen vorliegen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Die einmalig entstehenden Mehrkosten können durch Aufstockung der Schulbudgets (Verlagerung aus dem PSP-Element 4-030302-916-3, Sachkonto 52410000) gedeckt werden.