Entscheidungsvorlage - FB 61/0379/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zu beschließen, den „Sportpark Soers“ auf Grundlage der fortgeschriebenen Rahmenplanung städtebaulich weiterzuentwickeln und die Verwaltung zu beauftragen,

  • eine öffentliche Informationsveranstaltung über die Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“ durchzuführen und den politischen Gremien über das Ergebnis zu berichten,
  • Beschlüsse für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorzubereiten für den heutigen Standort des Polizeipräsidiums sowie die Flächen gegenüber dem Tivoli-Stadion und
  • eine Planung für die Realisierung der Laufstrecke durch den Sportpark zu erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zu beschließen, den „Sportpark Soers“ auf Grundlage der fortgeschriebenen Rahmenplanung städtebaulich weiterzuentwickeln und die Verwaltung zu beauftragen,

  • eine öffentliche Informationsveranstaltung über die Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“ durchzuführen und den politischen Gremien über das Ergebnis zu berichten,
  • Beschlüsse für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorzubereiten für den heutigen Standort des Polizeipräsidiums sowie die Flächen gegenüber dem Tivoli-Stadion und
  • eine Planung für die Realisierung der Laufstrecke durch den Sportpark zu erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss, zu beschließen, den „Sportpark Soers“ auf Grundlage der fortgeschriebenen Rahmenplanung städtebaulich weiterzuentwickeln und die Verwaltung zu beauftragen,

  • eine öffentliche Informationsveranstaltung über die Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“ durchzuführen und den politischen Gremien über das Ergebnis zu berichten,
  • Beschlüsse für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorzubereiten für den heutigen Standort des Polizeipräsidiums sowie die Flächen gegenüber dem Tivoli-Stadion und
  • eine Planung für die Realisierung der Laufstrecke durch den Sportpark zu erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen, den „Sportpark Soers“ auf Grundlage der fortgeschriebenen Rahmenplanung städtebaulich weiterzuentwickeln und die Verwaltung zu beauftragen,

  • eine öffentliche Informationsveranstaltung über die Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“ durchzuführen und den politischen Gremien über das Ergebnis zu berichten,
  • Beschlüsse für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorzubereiten für den heutigen Standort des Polizeipräsidiums sowie die Flächen gegenüber dem Tivoli-Stadion und
  • eine Planung für die Realisierung der Laufstrecke durch den Sportpark zu erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den „Sportpark Soers“ auf Grundlage der fortgeschriebenen Rahmenplanung städtebaulich weiterzuentwickeln.

Er beauftragt die Verwaltung,

  • eine öffentliche Informationsveranstaltung über die Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“ durchzuführen und den politischen Gremien über das Ergebnis zu berichten,
  • Beschlüsse für die Aufstellung von Bebauungsplänen vorzubereiten für den heutigen Standort des Polizeipräsidiums sowie die Flächen gegenüber dem Tivoli-Stadion und
  • eine Planung für die Realisierung der Laufstrecke durch den Sportpark zu erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage

Anfang 2013 hat der Planungsausschuss die Verwaltung auf der Grundlage eines Ratsantrags der SPD-Fraktion mit der Fortschreibung der Rahmenplanung für den „Sportpark Soers“ beauftragt. Zum damaligen Zeitpunkt waren jedoch wesentliche Aspekte, die maßgeblich für diese Planung waren, noch ungeklärt. Beispielsweise stand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht fest, wo das neue Polizeipräsidium errichtet  wird. In Frage kam dafür neben dem nun ausgewählten Standort an der Trierer Straße / Debyestraße auch ein Grundstück im Eckbereich Krefelder Straße / Strangenhäuschen. Entsprechend wurde der Planungsauftrag erst im Sommer 2014 vergeben, zumal auch die Mittelbereitstellung nicht kurzfristig erfolgen konnte. Letztlich wurde der Auftrag an ein Planerteam aus Mitteln der Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft bestritten, da neben der Rahmenplanung auch ein neues Nutzungskonzept für das Fußballstadion Auftragsgegenstand war. Erstellt wurde die Rahmenplanung vom Büro StadtUmBau GmbH aus Kevelaer, das sich für die Themenfelder Freiraumplanung und Immobilienwirtschaft Unterstützung durch plan b alternativen, Jürgensmann Landers GbR, Duisburg, sowie Aengeveldt Immobilien GmbH, Düsseldorf, gesichert hatte. Der Abschlussbericht liegt inzwischen vor und wird den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.

 

Auszüge aus dem Bericht sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Bericht wird darüber hinaus in gedruckter Form an die Fraktionen versandt und er steht im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

Planungsprozess

Ähnlich wie die ursprüngliche, 2006 beschlossene Fassung der Rahmenplanung erfolgte die Fortschreibung in Abstimmung mit den im Sportpark ansässigen Vereinen sowie den Betreibern der Eissporthalle. Darüber hinaus waren auch Vertreter der Ratsfraktionen, der Stadtsportbund sowie die betroffenen städtischen Dienststellen eingebunden.

Insgesamt wurden drei Workshops durchgeführt. Darüber hinaus fand zwischen dem ersten und dem zweiten Workshop ein Abstimmungsgespräch mit den Sportvereinen und –anbietern statt, um darin konkreter die Ansprüche an die Auslastung und Ausgestaltung der vorhandenen Flächen, die Bedarfe für weitere Sportflächen, die Möglichkeiten zur gemeinsamen Flächenbenutzung sowie der Kooperation in unterschiedlichen Themenfeldern zu erörtern.

Im ersten Workshop wurde das Ergebnis der Analyse der heutigen Situation sowie ein Minimal- und ein Maximalszenario als Grundlage für den Einstieg in die Diskussion über die Weiterentwicklung des Sportparks vorgestellt. Der zweite Workshop beinhaltete die Ausarbeitung in zwei Vertiefungsbereichen. Zum einen war dies die heutige Fläche des Polizeipräsidiums, die nach Umzug der Behörde an den neuen Standort voraussichtlich im Jahr 2018 für andere Nutzungen zur Verfügung steht. Zum anderen ging es um den südwestlichen Teil des Sportparks zwischen ALRV-Stadion, Soerser Weg, Wohnbebauung, Krefelder Straße und Tivoli-Stadion. Aufgrund der Beratungsergebnisse in den beiden ersten Workshops wurde schließlich in der letzten Veranstaltung ein Gesamtkonzept vorgestellt.

 

Handlungsfelder

Die Umsetzung der Rahmenplanung umfasst mehrere Handlungsfelder mit unterschiedlichen Zeithorizonten bzw. Dringlichkeiten:


Volleyballhalle

Es besteht der sehr dringende Bedarf zum Neubau einer bundesligatauglichen Volleyballhalle für die „Ladies in black“, da die Nutzung der Halle an der Neuköllner Straße nur zeitlich begrenzt auf Grundlage von Sondergenehmigungen des Bundesverbandes möglich ist. Die Rahmenplanung hat sich mit der Standortfrage befasst und hat verschiedene Alternativstandorte innerhalb des südlichen Teils des Sportparks aufgezeigt. Die Schaffung von Planungsrecht ist jedoch nur eine der Voraussetzungen für den Neubau einer Volleyball- bzw. Multifunktionssporthalle. Vorrangig sind die Finanzierung sowie die Standortfrage zu klären. Dieser muss nicht zwangsläufig im Sportpark Soers liegen, aufgrund der Nähe zum Sitz des Post Telekom Sportvereins (PTSV) bietet er sich jedoch vorrangig dafür an. Die ohnehin anstehende Änderung des Bebauungsplans Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) – würde auch die Thematik „Volleyballhalle“ umfassen. Grundsätzlich kommt auch das Grundstück des Polizeipräsidiums in Frage. Hier ist jedoch davon auszugehen, dass eine Realisierung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre als im Süden, zumal zunächst auch Grunderwerb zu tätigen wäre. Im Süden hängt der Zeitpunkt der Flächenverfügbarkeit ab von der genauen Standortwahl. Gegebenenfalls könnte die erforderliche Fläche im Zuge eines Flächentauschs freigezogen werden. Varianten für eine mögliche Umstrukturierung des Bereiches sind als Anlage beigefügt (Vertiefungsbereich 2).

 

Kooperation der Sportvereine / Flächenbedarf

Mit Ausnahme des Eisenbahnsportvereins (ESV) haben alle im Sportpark ansässigen Vereine einen zusätzlichen Flächenbedarf reklamiert. Aufgrund der derzeit sehr geringen Verfügungsflächen wurde zunächst diskutiert, ob eine gemeinsame Flächennutzung Abhilfe schaffen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Gründe sind vielfältig. Der ESV verfügt beispielsweise über einen Ascheplatz, auf dem noch freie Zeitkapazitäten bestehen. Aufgrund des Belags ist der Platz jedoch nicht für z.B. die Alemannia-Jugendmannschaften geeignet. Auch die Überlegung, ob der Neubau einer Sporthalle neben Volleyball auch für Reitsport in Frage kommen könnte, blieb ergebnislos. Neben den zeitlichen Ansprüchen der Vereine liegt dies auch an den unterschiedlichen Anforderungen an den Bodenbelag sowie die Anzahl der Zuschauerplätze.

 

Im Ergebnis bleibt entsprechend festzuhalten, dass alle Möglichkeiten, die sich in den nächsten Jahren für eine Ausweitung der Sportflächen bieten, genutzt werden sollten. In Frage kommen die Fläche des Polizeipräsidiums sowie die Grundstücke des ESV, die aufgrund des Rückgangs der Mitgliederzahlen unter Umständen teilweise (heutige Tennisplätze, Wiesenfläche im Süden) oder im Falle einer Verlagerung des Vereins auf eine städtische Anlage ganz freifallen würden. Abschließend geklärt ist dies noch nicht.

 

Daher sollten die Flächen planungsrechtlich gesichert werden (siehe Absatz „Schaffung / Anpassung von Planungsrecht“). Im Falle einer Veräußerung von Flächen im Sportpark kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben, da für den gesamten Bereich des Sportparks eine entsprechende Satzung erlassen wurde.

 

Die ursprüngliche Idee eines Sportparks, die auch eine enge Zusammenarbeit, eine gemeinsame Außendarstellung sowie gegebenenfalls weitere Aktivitäten umfasst, wurde auch im Zuge der Fortschreibung der Rahmenplanung erörtert. Der Abschlussbericht enthält einige Vorschläge dazu. Nun ist es Sache der Vereine, sich diese zu eigen zu machen und sie umzusetzen (beispielsweise einen gemeinsamen „Tag der offenen Tür“ oder eine Homepage, die die Angebote aller Vereine vernetzt).

 


Neben diesem Kooperationsthema wurde eine konkrete Idee entwickelt. Unter dem Titel „eine Runde Sport“ könnte eine Rundlaufstrecke durch den Sportpark entstehen, die sowohl den Vereinen vor Ort, als auch allen anderen Sporttreibenden zur Verfügung steht. Zum größten Teil könnten dafür vorhandene Wege genutzt werden. Lediglich zwischen dem Eulersweg und dem südlich parallel dazu verlaufenden Weg müsste eine Lücke geschlossen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die bei der Erstellung des Freiflächenkonzeptes entwickelten Trassenvarianten im Detail zu prüfen und in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen eine Planung zu erstellen und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Darüber hinaus müssten die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt eingestellt werden. Neben der Herstellung des Lückenschlusses umfasst dies auch die Beleuchtung der heute unbeleuchteten Wegeabschnitte, da eine ganzjährige Nutzung angestrebt wird. Im Zuge der Planung ist auch zu prüfen, ob auf der Südseite des Eulersweges ein Fußweg angelegt wird oder ob die Laufstrecke über den bestehenden nördlichen Geh- und Radweg geführt wird (mit der Einschränkung, dass dann zweimal der Eulersweg gequert werden muss).

 

Durchwegung

Das Freiflächenkonzept thematisiert – ebenso wie die ursprüngliche Rahmenplanung – die fußläufige Verbindung zum Soerser Weg zwischen der Wohnbebauung und den Flächen des ESV. Zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, den Weg planungsrechtlich über die Aufstellung des Bebauungsplans für das Stadion abzusichern. In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren sehr viele Eingaben gegen den Weg eingegangen. Die Verwaltung war und ist zwar der Meinung, dass die vorgebrachten Bedenken hätten abgewogen werden können. Um die sehr enge Zeitschiene für das Stadion jedoch nicht durch diese Thematik zu gefährden, wurde entschieden, die Planung des Weges zunächst zurückzustellen. Entsprechend schlägt die Verwaltung vor, den Weg in die anstehende Änderung des „Stadion-Bebauungsplans“ aufzunehmen und den Bau mittelfristig einzuplanen, sinnvollerweise im Zusammenhang mit zukünftigen Änderungen auf der nördlich angrenzenden Fläche des ESV.

 

Schaffung von Planungsrecht / Anpassung des bestehenden Planungsrechts

Polizeipräsidium

Wie bereits ausgeführt, empfiehlt die Verwaltung, diesen Bereich als mögliche Reservefläche für die Erweiterung des Sportparks zu sichern. Die heutige Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 689 – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Polizeipräsidium – ist nach Wegzug der Polizei ohnehin obsolet. Daher sollte für die Fläche ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden mit dem Ziel, hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festzusetzen.

 

Fläche des Eisenbahnsportvereins (ESV)

Wann und ob diese Fläche ebenfalls ganz oder teilweise als Erweiterungsfläche für die anderen im Sportpark ansässigen Vereine genutzt werden kann, hängt in erster Linie von der weiteren Entwicklung des ESV ab. Darüber hinaus ist derzeit noch unklar, ob in unmittelbarer Nähe die Volleyball- bzw. Multifunktionssporthalle errichtet wird und das ESV-Grundstück dabei eine Rolle als Tauschfläche spielt. Entsprechend besteht in diesem Bereich momentan kein (planungsrechtlicher) Handlungsbedarf. Der Bereich ist ebenfalls im Bebauungsplan Nr. 689 enthalten, der hier Sportflächen festsetzt. Im Falle einer intensiveren Nutzung in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung ist schalltechnisch zu prüfen, ob dies machbar ist. Der Bebauungsplan, der zu einer Zeit aufgestellt worden ist, als die Schallanforderungen wesentlich niedriger waren als heute, muss dann entsprechend geändert werden. Da die Zeitschiene für Entwicklungen in diesem Bereich nicht absehbar ist, ist es nicht sinnvoll, ihn in die anstehende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 einzubeziehen.

Anpassung Bebauungsplan Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) -

Das Nutzungskonzept soll Vorschläge für ergänzende Nutzungen für das bisher ausschließlich für Fußballspiele und Veranstaltungen bis zu 2.000 Personen verfügbare Tivoli-Stadion entwickeln. Derzeit befindet es sich in der Abstimmung und wird in den zuständigen Gremien beraten. Nach seiner Fertigstellung wird es die Grundlage bilden für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 888. Diese Änderung ist erforderlich, da die Festsetzungen derzeit keinen Spielraum für eine Ausweitung des Nutzungsspektrums zulassen. Die Genehmigung für die Unterbringung der Spielbank war rechtlich dennoch möglich, weil es sich um eine befristete Nutzung handelt. Ziel ist es jedoch, dauerhaft einen größeren Spielraum für die Auslastung des Stadions zu erhalten.

 

Flächen gegenüber dem Tivoli-Stadion

Insgesamt ist entlang der Krefelder Straße in den letzten Jahren eine sehr positive städtebauliche Entwicklung zu verzeichnen. Durch den Neubau des Finanzzentrums, des Stadions einschließlich der CHIO-Brücke, des Jobcenters und der Entwicklung im Bereich „Alter Tivoli“ wurde (und wird) diese wichtige Achse Schritt für Schritt aufgewertet. In Teilbereichen bestehen jedoch nach wie vor stadtstrukturelle Defizite, sowohl baulicher Art, als auch bezogen auf die Nutzung. Besonders eklatant ist dies im Bereich unmittelbar gegenüber dem Tivoli-Stadion. Dort zeigt die Rahmenplanung auf, wie sich die Flächen zukünftig entsprechend ihrer Lage und Einbindung in das Umfeld entwickeln könnten. Die Verwaltung schlägt vor, auch für diesen Bereich den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Dabei soll die Raumkante entlang der Krefelder Straße definiert werden bezüglich Lage und Gebäudehöhen. Das Nutzungsspektrum soll breiter gefächert sein. An diesem Standort ist sowohl eine Büro- oder Verwaltungsnutzung, als auch nicht innenstadtrelevanter Einzelhandel denkbar, letzteres unter dem Vorbehalt der verkehrlichen Machbarkeit, die im Einzelfall noch zu prüfen wäre.

 

Bereich „Feldchen“

Für die Flächen zwischen Krefelder Straße, Strangenhäuschen und Feldchen wurde bereits vor einer Weile der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst (A 223). Wesentlichstes Ziel ist es, den „Bereich zwischen Krefelder Straße, Strangenhäuschen und Feldchen baulich so zu entwickeln, dass er seiner Funktion als Stadteingang gerecht wird.“ Daher besteht in diesem Bereich derzeit kein Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung von Planungsrecht.

Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung insbesondere des Eckgrundstücks Krefelder Straße / Strangenhäuschen wurden während des Rahmenplanprozesses Gespräche mit dem Eigentümer sowie einem potentiellen Interessenten für eine Bebauung der Flächen geführt. Diese scheiterten jedoch. Die Verwaltung schlägt vor, auf der Basis des Rahmenplans einen städtebaulichen Entwurf zu erstellen, um auf dieser Grundlage weitere Gespräche mit dem Eigentümer zu führen. Die Bebaubarkeit der Fläche ist ungünstigerweise wegen einer Vielzahl von Leitungen (alte Trasse der Krefelder Straße, Nato-Pipeline) sehr eingeschränkt. Daher hat die Rahmenplanung auch den Vorschlag entwickelt, im unmittelbaren Eckbereich eine Grüngestaltung vorzusehen und die Bebauung zurückversetzt zu errichten. Ebenso wie die südlich angrenzend vorgesehenen Gebäude muss die Eckbebauung eine Mindesthöhe aufweisen, um den Stadteingang sowie die Raumkante entlang der Krefelder Straße auszubilden. Darüber hinaus bestehen auch hohe Anforderungen an die architektonische Gestaltung.

 

„CHIO-Hotel“

Die Eigentümer der Eissporthalle beabsichtigen den Bau eines Hotels an der Albert-Servais-Allee. Die erste Grobplanung wurde als Vorschlag in die Rahmenplanung übernommen, da das Ziel der ursprünglichen Rahmenplanung, den sehr großen Stadionvorplatz im Nord räumlich zu fassen, dadurch realisiert werden könnte. Der heute für diesen Bereich bestehende Bebauungsplan Nr. 689 setzt hier keine überbaubaren Flächen fest. Entsprechend soll Planungsrecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. An dieser städtebaulich bedeutsamen Stelle spielt auch die architektonische Qualität der Bebauung eine sehr große Rolle. Daher ist eine entsprechende Regelung über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan geplant. Wann das Bauleitplanverfahren eingeleitet wird, hängt vom Vorhabenträger ab.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zusätzlich zur oben beschriebenen Einbindung der Vereine in den Planungsprozess wurden alle Eigentümer im Plangebiet angeschrieben und über die geplante Fortschreibung der Rahmenplanung informiert. Gleichzeitig wurde angeboten, mit der Verwaltung eigene Planungsüberlegungen zu erörtern. Von diesem Angebot haben nur wenige Eigentümer Gebrauch gemacht. Mehrere andere Betroffene haben jedoch ihr Interesse an den Planungen bekundet und um weitere Information gebeten. Die Verwaltung schlägt vor, dies in Form einer öffentlichen Veranstaltung anzubieten, zu der alle Eigentümer eingeladen werden. Darüber hinaus soll die Veranstaltung aber auch allen anderen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen stehen. Über das Ergebnis soll den politischen Gremien berichtet werden.

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Anlagen

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