Kenntnisnahme - FB 61/0468/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Andere Finanzierungsmodelle für das AVV-Mobil-Ticket;Tagesordnungsantrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt vom 26.02.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2016
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25.08.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im November 2015 hat der Mobilitätsausschuss als AVV-Beirat in der Beratung der AVV-Tarifmaßnahmen beschlossen, nur einer einmaligen Erhöhung des AVV-Mobil-Tickets zum 1.1.2016 zuzustimmen und nicht wie vom AVV vorgeschlagen, für den 1.1.2017 bereits eine weitere Erhöhung zu beschließen. Die Verwaltung wird nun gebeten, andere Finanzierungsmodelle für das Mobil-Ticket vorzustellen, um die Preisgestaltung des Tickets stabil zu halten und der sozialpolitischen beabsichtigten Tarifgestaltung zu entsprechen.
Sachstand
Mit dem Mobil-Ticket des AVV erhalten Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, eine vergünstigte Monatskarte für Bus und Bahn. Das Mobil-Ticket wurde 2012 in der Stadt und StädteRegion Aachen zu einem Preis von 27,80 € eingeführt. Im Januar 2016 wurde der Preis auf 29,80 € erhöht.
Die Nutzerzahlen des Mobil-Tickets sind seit dem Zeitpunkt der Einführung stark steigend. Das Produkt Mobil-Ticket wird vom Land NRW gefördert (Sozialticket"). Die aktuell gedeckelte Fördersumme kann die Kosten der Verkehrsunternehmen für dieses Produkt jedoch nicht mehr vollständig ausgleichen. Eine Erhöhung der landesweiten Förderung von 30 auf 40 Mio. € ist vom Land NRW für alle teilnehmenden Verkehrsunternehmen in den Verbünden bereits für das laufende Jahr vorgesehen.
Finanzierungsmöglichkeiten
Grundsätzlich ist es sinnvoll, durch einen günstigen Mobil-Ticket-Preis eine bessere Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben durch einen günstigen ÖPNV zu ermöglichen. Bei steigenden Ausgaben müssen daher allerdings zusätzliche, nicht direkt nutzergenerierte Einnahmen erzielt werden.
Das Mobil-Ticket hat aufgrund seiner Preisgestaltung in den vergangenen Jahren deutliche Nutzerzuwächse erfahren. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich dabei allerdings zu einem großen Teil um Nutzer, die sich bisher anderer Tarifelemente bedient haben. Der Mittelausgleich des Landes NRW reicht dabei nicht aus, um das entstehende Einnahmedefizit auszugleichen.
Im bisherigen Finanzierungssystem werden keine weiteren direkten Möglichkeiten einer Mitfinanzierung des Mobil-Tickets gesehen, die nicht schon jetzt diskutiert werden. Betrachtet man die Finanzierungsproblematik ÖPNV-Leistung insgesamt, dann ergeben sich allerdings weitere Ansätze. Diese zielen vor allem auf die vielen indirekten Nutzer (Drittnutzer), die der ÖPNV neben seinen Fahrgästen, die unmittelbaren Nutzen aus dem Angebot ziehen, hat. So sinkt durch den ÖPNV die Umweltbelastung für alle und die Flächeninanspruchnahme durch den Verkehr verringert sich. Es gibt weniger Staus und weniger Konkurrenz um knappen Straßenraum und Parkplätze, wenn auf das eigene Auto verzichtet wird. Einzelhandel, Unternehmen, Freizeiteinrichtungen und viele andere sind Nutznießer einer guten ÖPNV-Anbindung und -Nutzung. Vor allem Investoren, ob von Wohn- und Gewerbeimmobilien, können derzeit von einer guten ÖPNV-Erschließung durch eine Reduzierung ihrer Stellplatzherstellungsverpflichtung direkt finanziell profitieren ohne eine das ÖPNV-System betreffende direkte Gegenleistung zu tätigen.
Dieser Zusatznutzen, den der ÖPNV erzeugt, auch für eine Mitfinanzierung der ÖPNV-Leistung in Wert zu setzen, könnte einen großen Beitrag zur Reduzierung des bisherigen Defizits erzielen. Grundsätzlich sind verschiedene Möglichkeiten zur zukünftigen ÖPNV-Finanzierung denkbar, z.B.:
- Haushalts- / Bürgerabgabe: Jede Bürgerin und Bürger finanziert mit einem monatlichen Betrag den ÖPNV und kann ihn fahrscheinfrei nutzen. Die Sonderabgabe würde sich auf alle Personen (z.B. ab 18 Jahren) mit Hauptwohnsitz in der Stadt beziehen.
- Touristenabgabe: Entsprechend einer Kurtaxe könnte eine ÖPNV-Abgabe, die z.B. auf den Zimmerpreis der jeweiligen Unterkunft aufgeschlagen wird, eingeführt werden.
- Unternehmens- / Arbeitgeberabgabe: Ähnlich wie bei der Nahverkehrsabgabe für die Arbeitgeber in Frankreich könnten auch Arbeitgeber als indirekte Nutzer eines guten ÖPNV zur Mitfinanzierung herangezogen werden.
Mögliche Finanzierungsmaßnahmen müssen tiefergehend untersucht werden, lassen keine zeitnahe Umsetzung erwarten und sind sowohl politisch als auch in der Bürgerschaft zu diskutieren. Aktuell beschäftigt sich die Enquetekommission „Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs“ in Nordrhein-Westfalen mit dem Thema; ein Abschlussbericht ist bald zu erwarten. Die Ergebnisse liefern hoffentlich gute Hinweise für ein mögliches weiteres Vorgehen.
Ausblick
Hinsichtlich der aktuellen Finanzsituation zum Mobil-Ticket ist erst mit Kenntnis sowohl der genauen Förderhöhe für den AVV als auch der Nachfrageentwicklung bei den Mobil-Tickets (Sozialtickets) und dem Abschluss der auf vorgenannten Parametern basierenden betriebswirtschaftlichen Analyse eine abschließende Bewertung durch den AVV möglich.
Sobald sowohl diese Bewertung als auch der Abschlussbericht der Enquetekommission vorliegen, wird die Verwaltung dies vorstellen und - falls gewünscht - auch externe Berichterstatter zu einem Fachvortrag im Mobilitätsausschuss einladen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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70,3 kB
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