Entscheidungsvorlage - FB 61/0571/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Er beschließt für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.      Planungsanlass

 

Die Anwendung des Bebauungsplanes Nr. 523 führte immer wieder zu Rechtsunsicherheiten in der Frage, ob der Bebauungsplan als eigenständiger Bebauungsplan zu werten ist, oder ob er eine Ergänzung des mit Rechtsmängeln behafteten Durchführungsplanes Nr. 436 ist, der bereits im Dezember 1996 aufgehoben wurde.

 

Um eine eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 523 jetzt aufgehoben werden.

 

Das Plangebiet ist komplett bebaut und die Verkehrsflächen sind hergestellt, somit hat der Bebauungsplan seine Leitaufgaben erfüllt. Die vorhandene Bebauung gibt einen ausreichenden Zulässigkeitsmassstab für die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch vor, lässt aber flexiblere Beurteilungsspielräume für künftige Vorhaben zu, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. 

 

Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

 

 

  1.      Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form zu beschließen. Von der  frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll abgesehen werden, da sich die Aufhebung auf das Plangebiet und seine Umgebung nicht oder nur unwesentlich auswirkt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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