Entscheidungsvorlage - FB 61/0571/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523;hier:- Einleitung des Aufhebungsverfahrens- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.11.2016
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Er beschließt für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 523 in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Planungsanlass
Die Anwendung des Bebauungsplanes Nr. 523 führte immer wieder zu Rechtsunsicherheiten in der Frage, ob der Bebauungsplan als eigenständiger Bebauungsplan zu werten ist, oder ob er eine Ergänzung des mit Rechtsmängeln behafteten Durchführungsplanes Nr. 436 ist, der bereits im Dezember 1996 aufgehoben wurde.
Um eine eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 523 jetzt aufgehoben werden.
Das Plangebiet ist komplett bebaut und die Verkehrsflächen sind hergestellt, somit hat der Bebauungsplan seine Leitaufgaben erfüllt. Die vorhandene Bebauung gibt einen ausreichenden Zulässigkeitsmassstab für die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch vor, lässt aber flexiblere Beurteilungsspielräume für künftige Vorhaben zu, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
- Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 523 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form zu beschließen. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll abgesehen werden, da sich die Aufhebung auf das Plangebiet und seine Umgebung nicht oder nur unwesentlich auswirkt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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625,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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745,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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749,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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452,1 kB
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