Kenntnisnahme - FB 61/0564/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Lütticher Straße;hier: Erschließung Aldi Preuswald (B-Plan 969)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.12.2016
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19.01.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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09.11.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Discounters mit zwei kleinen Shops zur Nahversorgung des Ortsteils Preuswald geschaffen werden. Die Verkaufsfläche soll unter 800 m² und die Verkaufsflächen der Shops je unter 150 m² liegen.
Am 28.02.2013 hat der Planungsausschuss nach Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 27.02.2013 den Aufstellungsbeschluss für einen etwas erweiterten Planbereich gefasst (FB61/0830/WP16). Am 26.02.2015 hat der Planungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Am 18.03.2015 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschluss angeschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 02.11. bis 13.11.2015 stattgefunden und wurde öffentlich ausgestellt. Am 09.11.2015 fand die Anhörungsveranstaltung im Gemeindezentrum Maria im Tann statt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich und mündlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war zusätzlich im Internet einsehbar. Die betroffenen Behörden wurden ebenfalls beteiligt. Der Bericht über die Beteiligung wurde in den Sitzungen des Planungsausschusses am 16.06.2016 und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.06.2016 beraten. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung beschlossen, die vom 25.07. bis 02.09. stattfand.
Anpassung der Verkehrsflächen
Das Vorhaben wird im Ausserortsbereich erschlossen. Die Lütticher Straße befindet sich als B 264 hier in der Baulast des Landesbetriebs Strassen NRW. Ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt ist 70 km/h.
Für das Projekt wurde im Auftrag des Investors ein Verkehrsgutachten erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass das prognostizierte Verkehrsaufkommen leistungsfähig abgewickelt werden kann. Insgesamt werden 100 Stellplätze erstellt, davon wird eine Teilfläche mit 26 Stellplätzen für eine dauerhafte öffentliche Nutzung gesichert. Diese Parkplätze dienen als Ersatz für die wegfallende öffentliche Parkplatzfläche.
Die Erschließung des Parkplatzes geschieht einzig über den Unteren Backertsweg, der zu diesem Zweck im betroffenen Abschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie einem einseitigen Gehweg in 2,50m Breite ausgebaut und öffentlich gewidmet wird. Durch die Anlage des Gehwegs ist eine sichere Führung unter anderem zum Kinderheim Maria im Tann gewährleistet; die Ausbaubreite von 5,50 m ermöglicht den Begegnungsverkehr PKW-LKW. Aufgrund der geringen Schwerlastfrequenz von 10 Fahrzeugen pro Tag wird dies als ausreichend erachtet.
Für eine leistungsfähige Abwicklung des Kfz-Verkehrs ist in der Lütticher Straße die Anlage eines Linksabbiegestreifens aus Fahrtrichtung Belgien notwendig. Dafür soll die vorhandene Mittelinsel als Querungshilfe verschoben und ausreichend dimensioniert wieder hergestellt werden.
Für die aus Richtung Aachen kommend einfahrenden Fahrzeuge wird ein separater Rechtsabbiegefahrstreifen hergestellt. Damit wird auch eine Wartefläche für die Querung des nebenliegenden kombinierten Rad-Gehwegs geschaffen. Durch die Herstellung der Zufahrt Unterer Backertsweg als Geh- und Radwegüberfahrung mit niedrigem Rundbord wird die Bedeutung der passierenden Fußgänger und Radfahrer hervorgehoben und diese bevorrechtigt. Weiterhin soll durch Beschilderung und zusätzliche Markierung auf die passierenden Radfahrer hingewiesen werden. Vorschlägen zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h, sowie der Errichtung einer Lichtsignalanlage oder eines Kreisverkehrs wurden aufgrund der Lage im Ausserortsbereich,
der bestehenden Unfallsituation und der Gestaltung des Einmündungsbereiches nicht gefolgt.
Der kombinierte Geh- und Radweg wird im weiteren Verlauf der Lütticher Straße durchgängig in einer Breite von 2,50 m ausgebaut; bestehende Zufahrten werden zurückgebaut.
Auf der Rückseite des Geländes wird der bestehende Waldweg bis zum Unteren Backertsweg fortgeführt.
Die Kosten für die Anpassungsmaßnahmen werden vom Investor getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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