Entscheidungsvorlage - FB 45/0311/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2017 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter, die im Teilfinanzplan 2017 veranschlagten Investitionen sowie deren mittelfristige Finanzplanung bis 2020 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2017 einschließlich des Finanzplanes bis 2020 wurde am 26.10.2016 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

 

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203 Unterhaltsvorschuss

060101Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2017 zwischen dem 16.11. und dem 07.12.2016. Die Jugendhilfe betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die Veränderungsnachweisungen zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

 

Ferner sind beigefügt eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushalterischen Auswirkungen und  Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon macht die Verwaltung noch folgende Ausführungen:
 

  1. Aus fachlicher Sicht können alle Anträge nachvollzogen und damit auch befürwortet werden.
     
  2. Die betriebswirtschaftliche Prüfung hat bis auf die folgenden anzumerkenden Anträge keine Beanstandungen ergeben:

 

  1. Zum Antrag von Jugend Nordwest e.V. für CUBE (Nr. 18) ist folgendes anzumerken: Es ist darauf hinzuweisen, dass sich der zunächst bei der Verwaltung eingegangene Antrag auf eine Erhöhung des Zuschusses von 92.000 € auf rund 100.000 € bezog. Da dieser Betrag allerdings zu diesem Zeitpunkt die bereits gezahlte Zuschusssumme unterschreitet, wurde der Antrag als nicht nachvollziehbar angesehen. Eine Korrektur des Antrages und der somit einhergehenden Erhöhung wie sie sich jetzt darstellt erfolgte erst zum 27.Oktober, sodass die weitergehende Prüfung aus zeitlichen Gründen nicht möglich war und dieser erst im Nachgang eingehend geprüft werden kann. Weiterhin kann der Antrag aufgrund von fehlenden Informationen über die Eingruppierung der Mitarbeiter nicht betriebswirtschaftlich nachvollzogen werden, da sich die beantragte Zuschusserhöhung auf die Höhergruppierung dieser Mitarbeiter und der damit einhergehenden Mehrkosten im Personalbereich stützt. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung bemüht, weitergehende Informationen zu erhalten und wird hierzu ggfls. in der Sitzung mündlich berichten.

 

  1. Der Antrag des Jugend- und Begegnungshauses Brander Feld für jub- Das Netz (Nr. 19), welcher eine Erhöhung des Zuschusses um 17,16 % vorsieht, wird vor dem Hintergrund der letztjährigen Tarifsteigerungen nicht in diesem Maße befürwortet.

 

  1. Der Antrag des Freizeit und Erholungsvereins Walheim für das Freizeitgelände (Nr. 21) kann unter Bezugnahme auf den  Verwendungsnachweis 2015, welcher tatsächliche Kosten von „lediglich“ rund 6.100 € aufweist, einer mangelnden Kostenaufstellung im Rahmen des Antrages, sowie der letztjährigen Tarifsteigerungen nicht nachvollzogen werden.

 

  1. Der Antrag von des Bildungswerkes Carolus Magnus e.V. für die Jugendkunstschule (Nr. 22) um 100 % kann, da es sich um eine rein pauschale Beantragung handelt, betriebswirtschaftlich derzeit lediglich zur Kenntnis genommen werden.

 

  1. Die beiliegende Kostenaufstellung des SKF für den PROKO- Nachbarschaftstreff Robert- Koch- Straße (Nr. 24) ist zwar grundsätzlich rechnerisch nachvollziehbar, eine Erhöhung um rund 11,1 % kann jedoch nicht vor dem Hintergrund der letztjährigen Tarifsteigerungen in diesem Maße befürwortet werden.

 

  1. Die Anträge auf Bezuschussung der Kosten für Therapeuten und Therapeutinnen in Kindertageseinrichtungen der  Lebenshilfe (34), der Caritas Lebenswelten (35) und des VKM sind differenziert zu bewerten. Der Antrag des VKM bezieht sich ausdrücklich erst auf das Jahr 2019 und ist daher zunächst erst mal nachrichtlich zu verstehen.  Lebenshilfe und Caritas Lebenswelten hatten im Zuge der Diskussion der letzte Monate kommuniziert, dass Sie Personal in diesem Bereich abgebaut haben bzw. neben der Härtefallregelung des LVR  auch Personal in andere refinanzierte Bereiche (Frühförderung und heilpädagogische Gruppen) umgesetzt haben. Insoweit ist die aktuelle Sachlage bei den Trägern nicht eindeutig geklärt. Die Verwaltung hat daher beide Träger angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, welches Personal vollumfänglich  oder mit klar definierten Stundenanteilen ausschließlich seit dem 01.08.2016 in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen beschäftigt wird und dort entsprechende therapeutische Leistungen für Kinder dieser Kindertageseinrichtung erbringt und mit den Krankenkassen tatsächlich abrechnet. Auch der Umfang der bisherigen Krankenkassenerstattungen bzw. erwarteten Beträge wurde erfragt. Sofern diese Informationen vorliegen, könnte das maximale finanzielle Volumen für den städtischen Haushalt eingeschätzt werden.  Die Verwaltung kann aus fachlicher Sicht und im Sinne einer Gleichbehandlung eine zunächst bis 31.07.2016 befristete Übergangsregelung zur Übernahme des Finanzierungsrisikos nachvollziehen. Dies allerdings nur für therapeutisches Personal, welches nicht über andere Finanzierungsquellen refinanziert wird (heilpädagogische Gruppen, Frühförderung, Härtefallregelung...) und sich tatsächlich (und auch nur für diesen Zeitraum) in Abrechnung mit den Krankenkassen in den KibiZ-geförderten ehemals integrativen Gruppen befindet. Hierbei wäre die FINK Förderung und die Erstattungen der Krankenkassen vorab in Abzug zu bringen. Ausdrücklich weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Übernahme dieses Finanzierungsrisikos keine Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf enthalten sind. Diese wäre bei einer positiven Beschlussfassung zusätzlich einzustellen.

 

Zu näheren Auskünften steht die Verwaltung in der Sitzung zur Verfügung

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

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0

Abschreibungen

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0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.

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Anlagen

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