Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0077/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme    25.414477,84Euro

Jahresverlust       -631.211,00Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW.

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Der Jahresverlust von -631.211,00 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

 

2.              Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken:

 

Bilanzsumme   25.414.477,84Euro

Jahresverlust      -631.211,00Euro

 

 

 

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW).

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 weist zum 31.12.2015 aus:

 

Bilanzsumme   25.414.477,84Euro

Jahresverlust      -631.211,00Euro

 

Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist, wird vorgeschlagen den Jahresverlust aus diesen Mitteln zu decken.

 

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern.

 

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Anlagen

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