Entscheidungsvorlage - E 26/0064/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von  635.210.028,47 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.738.347,65 Euro festzustellen.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

 

 

  1. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von  635.210.028,47 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von

-11.738.347,65 Euro festzustellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

 

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 weist zum 31.12.2015 eine Bilanzsumme von 635.210.028,47 Euro (Vorjahr: 612.428.332,23 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.738.347,65 Euro (Vorjahr: -11.633.716,93 Euro) aus.

 

Der Betrieb schließt auch in 2015 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzsteuerung – Gesetzes (NKF-Gesetzes). Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2015 ein planmäßiger Verlust in Höhe von rd. -12,9 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 1,163 Mio. Euro verringert werden.

 

Laut § 10 der EiGVO NRW ist ein Jahresverlust - soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird - auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt noch 28,8 % (zum Vergleich Vorjahr: 31,9 %) unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2015 und die EK-Quote incl. der eigenkapitalähnlichen Mittel noch 45,9 % (zum Vergleich Vorjahr 47,2%) -  schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Verrechnung der Verluste aus 2010 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

 

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2015 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2011 bis einschließlich 2014 von insgesamt  - 45.356.153,07 Euro.

 

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 30.04.2013 und Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt NRW vom 04.04.2016 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Revision GmbH, Binger Straße 22 in 55122 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 betraut. Die Fundus Revision GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2015 geprüft und mit Datum vom 07.07.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt.

Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt liegt noch nicht vor. Die Beschlüsse stehen somit unter dem Vorbehalt des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

 

 

 

 

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

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Anlagen

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