Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 49.5/0068/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur: gem. Sitzung vom 15.11.2016

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 inklusive der Ergänzungsvorlage zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Rat: gem. Sitzung vom 15.11.2016

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 auf der Grundlage der Ergänzungsvorlage fest.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zwischen Dez II und Dez IV/E 49 wurden folgende Abstimmungen vorgenommen:

  1. Depot Talstraße:

Aufgrund der Zuordnung des Depots Talstraße zum E 49 wurde die beigefügte Berechnung des

E 49 zur Grundlage genommen, die den finanziellen Aufwand zum jetzigen Zeitpunkt abbildet (s. Anlage 1).

Gem. HAS vom 6.7.2016 wurde die Unterdeckung mit 115.000,-€ beziffert. Diese wurde bereits in die gesamtstädtische Haushaltsplanung aufgenommen.

Gem. Neuberechnung durch E 49 ist die Unterdeckung um 195.100,-€ zu erhöhen. Gründe hierfür sind

a)      später einsetzende Mietzahlungen

b)      Mindereinnahmen bei temporär genutzten Räumen

c)       IT Kosten

d)      Abschreibungen für Ausstattung

 

 

  1. Wartung /Unterhaltung Route Charlemagne:

Zur Instandsetzung von technischer Ausstattung sowie Unterhalt der Sammlung in der Route Charlemagne (Rathaus, Centre Charlemagne, Grashaus, Couven Museum und Internationales Zeitungsmuseum) ist nach Prüfung und Priorisierung eine Summe von 150.000,-€ per anno zusätzlich erforderlich.

 

  1. Gesellschafterdarlehen Route Charlemagne:

Das Gesellschafterdarlehen beläuft sich voraussichtlich auf 891.000,- €. Die Tilgung und die Zinszahlung belaufen sich auf 117.300,-€.  Die Zinsen i.H.v. 27.200,-€ werden dem E 49 zuschusserhöhend zur Verfügung gestellt.

Die Tilgung i.H.v. 90.100,-€ ist durch den E 49 zu tragen und birgt somit ein rechnerisches Risiko.

 

  1. Personalkosten:

Die Kosten, die aus dem Ausfall von Bewachungskräften folgen, werden nicht in die          Wirtschaftsplanung aufgenommen und verbleiben als Risikoposition zunächst im Rahmen der  unterjährigen Bewirtschaftung. Soweit tatsächlich Ausfallkosten mit Blick auf gesamtstädtisch übernommenes Personal entstehen, werden diese im Rahmen der üblichen  Personalkostenabrechnung - Stichwort Beamte - hälftig ebenfalls erstattet.

 

Zur Zuschussentwicklung wird auf Anlage 2 verwiesen (Aufstellung Zuschusserhöhung und Ertragserhöhung).

Die Gesamtzuschusserhöhung für den E 49 im Verhältnis zum Haushaltsplanentwurf 2017 beläuft sich auf 372.300,-€.

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Anlagen

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