Entscheidungsvorlage - FB 61/0616/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuenhofer Weg, Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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01.02.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2016_010_L21 und L22 den Ausführungsbeschluss für den Neuenhofer Weg zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der Pläne 2016_010_L21 und L22 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Neuenhofer Weges. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im Neuenhofer Weg wurde im Jahr 2016 der Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie gebaut. Auch die alte Kinder- und Jugendpsychiatrie, sowie Wohnhäuser, Bürogebäude und ein Sportplatz befinden sich in diesem Straßenabschnitt. Nach dem Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird jetzt der Neuenhofer Weg beginnend von der Vaalser Str. bis zum Ende ausgebaut.
Bestand
Die bestehende Straße (Sackgasse) ist im bisherigen Zustand in einer Breite von 3,50-7,30 m asphaltiert ohne begleitende Geh- und Parkstreifen.
Die übrige Verkehrsfläche ist teilweise unbefestigt oder geschottert. Die Asphaltflächen weisen erhebliche Schadensbilder auf.
Planung
Der für das Jahr 2017 geplante ca. 400 m lange Ausbau des Neuenhofer Weges ist zum größten Teil als Mischverkehrsfläche vorgesehen.
Als verkehrsberuhigende Maßnahme sind alternierend Parkstände sowie Grünflächen bzw. Baumbeete vorgesehen.
Aufbau
Der südliche Einmündungsbereich (100 m) wird im Trennprinzip an die Vaalser Straße angebunden.
Der Gehweg erhält einen Oberbau nach städtischen Standard (kein Aufbau nach RStO 12):
8 cmBetonsteinpflaster 20/10/8
4 cmBrechsand-/ Splittgemisch 0/5
15 cmHyd. geb. Tragschicht (HGT)
13 cm Frostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 80 MPa)
40 cmGesamtaufbaustärke
Für die Fahrbahn kommt folgender Aufbau gemäß RStO 12, Tafel 1 Belastungsklasse 3,2, Zeile 1 zur Ausführung:
4 cmAsphaltdecke
6 cmAsphaltbinder
12 cmAsphalttragschicht
43 cm Frostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 120 MPa)
65 cmGesamtaufbaustärke
Aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse sind Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Planums nötig. Eine Bodenverbesserung mittels Kalkung oder Bodenaustausch ist problematisch, da in den Tieflagen Versorgungsleitungen liegen. Laut Bodengutachten kann die notwendige Bodenstabilisierung mit Geogittern im Bereich der Frostschutzschicht erreicht werden.
Der Gehweg ist durch einen Hochbord H15/30 mit 12 cm Anschlag von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich der Zufahrten wird der Hochbord auf einen Rundbord R15/20, Anschlag 5 cm ab-gesenkt. Der Gehweg selbst wird nach außen mit einem Tiefbord T8/20 eingefasst.
Um das Höhenniveau mit der anschließenden Mischverkehrsfläche anzugleichen, sind Rampensteine vorgesehen, welche die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit unterstützen.
In diesem Bereich erfolgt die Entwässerung einseitig über einen einzeiligen Betonrinnenstein16/24/14 mit Straßenablaufkörpern 300x500 mm der Belastungsklasse D400.
Der nördliche Bereich des Neuenhofer Wegs wird über eine Länge von ca. 300 m als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Nach RStO 12 ist ein Oberbau für die Belastungsklasse 3,2 nach Tafel 3, Zeile 4 vorgesehen:
10 cmBetonsteinpflaster 20/10/10
4 cmBrechsand-/ Splittgemisch 0/5
14 cmWasserdurchlässige Asphalttragschicht
37 cm Frostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 120 MPa)
65 cmGesamtaufbaustärke
Auch im Bereich der Mischfläche muss der anstehende Boden mittels Geogitter stabilisiert werden. Die Verkehrsfläche wird durch Randsteine T8/20, bzw. Randwinkelsteine eingefasst. Die Entwässerung erfolgt in diesem Bereich in Mittellage über eine einzeilige, 30 cm breite Betonsteinpflasterrinne mit Straßenablaufkörper 300x500 mm der Belastungsklasse D400.
Barrierefreiheit
Von der Vaalser Straße bis Ende des Ausbaus sind taktile Leitelemente für Fußgänger vorgesehen. Der Kreuzungsbereich an der Vaalser Str. wird ebenfalls mit taktilen Leitelementen ausgestattet.
Bepflanzung:
Im Zuge der Realisierung der Verkehrsflächenbreiten müssen 4 geschützte Bäume gefällt werden und zusätzlich weitere Rodungen von Büschen und einigen nicht geschützten Bäumen im wesentlichem entlang der städtischen Sportplatzflächen erfolgen.
In der Folge ist eine neue Grenzfestlegung zwischen städtischer Verkehrsfläche und städtischer Privatfläche abgestimmt und in Vorbereitung. Im Böschungsbereich zum Sportplatz gegenüber des Hofgebäudes Hausnummer 7-17 wird zum Schutz von 3 geschützten Kiefern die Böschung nicht reguliert, sondern eine Winkelstützwand zur Abfangung des neuen Fahrbahnrandes eingebaut.
An verschiedenen Bereichen ragen Wurzeln von geschützten Bäumen in die Verkehrsflächen. Dort wird aus Baumschutzgründen auf eine Versiegelung im Kronenbereich verzichtet. Im Ausbaubereich vor der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden 5 Beete angelegt. In drei dieser Beete werden neue Bäume gepflanzt. In den zwei anderen wird auf Grund der Versorgungsleitungssituation nur eine Grünfläche angelegt.
Parkraumbilanz
Im Ausbaubereich stehen bisher bis zu 44 Fahrzeuge am Fahrbahnrand.
Im Rahmen des Ausbaus können 38 Parkplätze baulich hergestellt werden.
Bauzeit
Die technisch notwendige Bauzeit beträgt ca. 80 Tage.
Aufgrund der zu erwartenden Archäologie im Bereich der Hofanlagen, ist die genaue Bauzeit nicht abzusehen. Die Bauarbeiten erfolgen unter Vollsperrung, für alle Verkehrsarten werden Umleitungen ausgewiesen. Es ist geplant die Arbeiten ab Juli 2017 durchzuführen.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme sind Mittel unter den PSP-Elementen 5-120102-500-01300-300-1 und 4-120102-506-7 für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 840.000 € in den Haushalt eingeplant.
Die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme Neuenhofer Weg im Haushaltsjahr 2017 unterliegt dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat und der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung.
Für die Maßnahme können Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB erhoben werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 - Neuenhofer Weg
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 784.743,74 | 784.743,74 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 784.743,74 | 784.743,74 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-506-7 – Neuenhofer Weg
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 33.600 | 33.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 42.000 | 42.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 75.600 | 75.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
* Planansatz aus dem Haushaltsplanentwurf 2017, im Fall der investiven Mittel zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i. H. v. 32.943,74 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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878,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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250 kB
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