Entscheidungsvorlage - FB 61/0616/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung  Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2016_010_L21 und L22 den Ausführungsbeschluss für den Neuenhofer Weg zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst  auf  Grundlage der Pläne 2016_010_L21 und L22 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Neuenhofer Weges. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Im Neuenhofer Weg wurde im Jahr 2016 der Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie gebaut. Auch die alte Kinder- und Jugendpsychiatrie, sowie Wohnhäuser, Bürogebäude und ein Sportplatz befinden sich in diesem Straßenabschnitt. Nach dem Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird jetzt der Neuenhofer Weg beginnend von der Vaalser Str. bis zum Ende ausgebaut.

 

Bestand

Die bestehende Straße (Sackgasse) ist im bisherigen Zustand in einer Breite von 3,50-7,30 m  asphaltiert ohne begleitende Geh- und Parkstreifen.

Die übrige Verkehrsfläche  ist teilweise unbefestigt oder geschottert. Die Asphaltflächen weisen erhebliche Schadensbilder auf.

 

Planung

Der für das Jahr 2017 geplante ca. 400 m lange Ausbau des Neuenhofer Weges ist zum größten Teil als Mischverkehrsfläche vorgesehen.

Als verkehrsberuhigende Maßnahme sind alternierend Parkstände sowie Grünflächen bzw. Baumbeete vorgesehen.

 

Aufbau

Der südliche Einmündungsbereich (100 m) wird im Trennprinzip an die Vaalser Straße  angebunden.

Der Gehweg erhält  einen Oberbau nach städtischen Standard (kein Aufbau nach RStO 12):

  8 cmBetonsteinpflaster 20/10/8

  4 cmBrechsand-/ Splittgemisch 0/5

15 cmHyd. geb. Tragschicht (HGT)

13 cm  Frostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 80 MPa)

40 cmGesamtaufbaustärke

Für die Fahrbahn kommt folgender Aufbau gemäß RStO 12, Tafel 1 Belastungsklasse 3,2, Zeile 1 zur Ausführung:

  4 cmAsphaltdecke

  6 cmAsphaltbinder

12 cmAsphalttragschicht

43 cm  Frostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 120 MPa)

65 cmGesamtaufbaustärke

Aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse sind Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Planums nötig. Eine Bodenverbesserung mittels Kalkung oder Bodenaustausch ist problematisch, da in den Tieflagen Versorgungsleitungen liegen. Laut Bodengutachten kann die notwendige Bodenstabilisierung mit Geogittern im Bereich der Frostschutzschicht erreicht werden.

Der Gehweg ist durch einen Hochbord H15/30 mit 12 cm Anschlag von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich der Zufahrten wird der Hochbord auf einen Rundbord R15/20, Anschlag 5 cm ab-gesenkt. Der Gehweg selbst wird nach außen mit einem Tiefbord T8/20 eingefasst.

Um das Höhenniveau mit der anschließenden Mischverkehrsfläche anzugleichen, sind Rampensteine vorgesehen, welche die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit unterstützen.

In diesem Bereich erfolgt die Entwässerung einseitig über einen einzeiligen  Betonrinnenstein16/24/14 mit Straßenablaufkörpern 300x500 mm der Belastungsklasse D400.

Der nördliche Bereich des Neuenhofer Wegs wird über eine Länge von ca. 300 m als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Nach RStO 12 ist ein Oberbau für die Belastungsklasse 3,2 nach Tafel 3, Zeile 4 vorgesehen:

10 cmBetonsteinpflaster 20/10/10

  4 cmBrechsand-/ Splittgemisch 0/5

14 cmWasserdurchlässige Asphalttragschicht

37 cm  Frostschutzschicht (EV2 – Wert ≥ 120 MPa)

65 cmGesamtaufbaustärke

Auch im Bereich der Mischfläche muss der anstehende Boden mittels Geogitter stabilisiert werden. Die Verkehrsfläche wird durch Randsteine T8/20, bzw. Randwinkelsteine eingefasst. Die Entwässerung  erfolgt in diesem Bereich in Mittellage über eine einzeilige, 30 cm breite Betonsteinpflasterrinne mit Straßenablaufkörper 300x500 mm der Belastungsklasse D400.

Barrierefreiheit

Von der Vaalser Straße bis Ende des Ausbaus sind taktile Leitelemente für Fußgänger vorgesehen. Der Kreuzungsbereich an der  Vaalser Str. wird ebenfalls mit taktilen Leitelementen ausgestattet.

 

Bepflanzung:

Im Zuge der Realisierung der Verkehrsflächenbreiten müssen 4 geschützte Bäume gefällt werden und zusätzlich weitere Rodungen von Büschen und einigen nicht geschützten Bäumen im wesentlichem entlang der städtischen Sportplatzflächen erfolgen.

In der Folge ist eine neue Grenzfestlegung zwischen städtischer Verkehrsfläche und städtischer Privatfläche abgestimmt und in Vorbereitung. Im Böschungsbereich zum Sportplatz gegenüber des Hofgebäudes Hausnummer 7-17 wird zum Schutz von 3 geschützten Kiefern die Böschung nicht reguliert, sondern eine Winkelstützwand zur Abfangung des neuen Fahrbahnrandes eingebaut.

An verschiedenen Bereichen ragen Wurzeln von geschützten Bäumen in die Verkehrsflächen.  Dort wird aus Baumschutzgründen auf eine Versiegelung im Kronenbereich verzichtet. Im Ausbaubereich vor der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden 5 Beete angelegt. In drei dieser Beete werden neue Bäume gepflanzt. In den zwei anderen wird auf Grund der Versorgungsleitungssituation nur eine Grünfläche angelegt.

 

Parkraumbilanz

Im  Ausbaubereich stehen bisher bis zu 44 Fahrzeuge am Fahrbahnrand.

Im Rahmen des Ausbaus können 38 Parkplätze baulich hergestellt werden.

 

Bauzeit

Die technisch notwendige Bauzeit beträgt ca. 80 Tage.

Aufgrund der zu erwartenden Archäologie im Bereich der Hofanlagen, ist die genaue Bauzeit nicht abzusehen. Die Bauarbeiten erfolgen unter Vollsperrung, für alle Verkehrsarten werden Umleitungen ausgewiesen. Es ist geplant  die Arbeiten ab Juli 2017 durchzuführen.

 

Kosten und Finanzierung

Für die Umsetzung der Maßnahme sind Mittel unter den PSP-Elementen 5-120102-500-01300-300-1 und 4-120102-506-7 für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 840.000 € in den Haushalt eingeplant.

 

Die Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme Neuenhofer Weg im Haushaltsjahr 2017 unterliegt dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat und der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung.

 

Für die Maßnahme können Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB erhoben werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-500-01300-300-1 - Neuenhofer Weg

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

784.743,74

784.743,74

0

0

0

0

Ergebnis

784.743,74

784.743,74

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-506-7 – Neuenhofer Weg

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

33.600

33.600

0

0

0

0

Abschreibungen

42.000

42.000

0

0

0

0

Ergebnis

75.600

75.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

* Planansatz aus dem Haushaltsplanentwurf 2017, im Fall der investiven Mittel zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i. H. v. 32.943,74 €

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Anlagen

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