Entscheidungsvorlage - FB 61/0615/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gasborn, Erneuerung nach STAWAG-Maßnahmen, Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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08.02.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2016_027_L und 2016_027_RQ den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Gasborn zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2016_027_L und 2016_027_RQ den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Gasborn Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die STAWAG wird im Gasborn ab Februar 2017 eine umfangreiche Leitungserneuerung vornehmen. Anschließend soll ab Juni die Straße erneuert werden, um bautechnische und funktionale Mängel zu beheben.
In diesem Zusammenhang wird auch die Promenadenstraße im Abschnitt Gasborn bis Heinsrichsallee erneuert wo bereits ein Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 17.07.2013 vorliegt.
Bestand
Im nördlichen Teil der Straße Gasborn ist die Fahrbahn zwischen 5,00m und 5,50m breit. Der Gehweg ist an der schmalsten Stelle in der Nähe der Promenadenstraße derzeit nur 1,50 m breit, in Richtung Peterstraße wird er stellenweise bis zu 5,50m breit.
Radfahrer werden in beiden Fahrtrichtungen – wie in Tempo-30-Zonen üblich – durchgehend auf der Fahrbahn geführt.
Am östlichen Fahrbahnrand können heute 17 Fahrzeuge parken.
Das an der Ecke Peterstraße/Gasborn errichtete EBV-Carre stellt besondere Anforderungen an den Straßenraum. Nutzer der dortigen Tiefgarage können die Straße derzeit aus beiden Richtungen als Zu- und Abfahrt nutzen. Außerdem gibt es eine Lieferantenzufahrt für das zum EBV-Carre zugehörige Hotel, deren Anfahrbarkeit bei einer Umgestaltung des Querschnitts gewährleistet bleiben muss.
Seit Einrichtung des Parkhauses ist für diesen Bereich der Straße Gasborn zwischen Promenadenstraße und Peterstraße Zwei-Richtungsverkehr erlaubt, der trotz der Fahrbahnbreite bei reduzierten Geschwindigkeiten auch möglich ist. Allerdings gibt es die Besonderheit, dass von der Peterstraße einfahrende Fahrzeuge zur Vermeidung von Durchgangsverkehr nur bis zur Parkhauseinfahrt fahren dürfen. Aus dem Parkhaus ausfahrende Fahrzeuge dürfen dagegen auch in Richtung Promenadenstraße fahren.
Am Knoten Gasborn/Peterstraße darf nur nach rechts in Richtung Hansemannplatz abgebogen werden. Am Knoten Gasborn/Promenadenstraße ist aufgrund der umliegenden Einbahnstraßen nur ein Linksabbiegen in Richtung Heinrichsallee möglich.
Die Gehwege sind überwiegend zu schmal. Aus den Richtlinien ist das Regelmaß von 2,50 m bekannt, das bei der Umgestaltung realisiert werden soll.
Im südlichen Teil ist der Gasborn als Einbahnstraße von der Stiftstraße kommend in Richtung Promenaden-straße ausgeschildert. Fahrbahnrandparken ist an beiden Seiten erlaubt Aber Parkplätze, Gehwege sowie die verbleibende Restfahrbahnbreite von rechnerisch 3,40 m, entsprechen nicht den Richtlinien. Radfahren gegen die Einbahnstraßenrichtung ist bisher nicht erlaubt.
Planung
Die Straße soll auf der gesamten Länge zwischen Stiftstraße und Peterstraße im Trennsystem mit Hochbord komplett erneuert werden, wobei die Asphaltfahrbahn beidseitig eine 3-zeilige Natursteinrinne als seitliche Einfassung erhält. Im Bereich zwischen Stiftstraße und Gasborn ist eine Fahrbahnbreite von 4,25 m und im nördlichen Abschnitt eine Breite von 4,75 -5,00 m vorgesehen, um dort Begegnungsverkehr zuzulassen.
Der 2 m breite Parkstreifen werden in Natursteinpflaster hergestellt. In den Straßenraum werden
6 Baumscheiben eingeplant.
Im Gehweg werden Betonsteinplatten 20/20 cm im Diagonalverband verlegt Im Abstand von ca. 40 cm vor der Hausfassade wird eine Leitlinie aus 30 cm breiten Rippenplatten als taktiles Element eingebaut.
Die STAWAG beginnt mit den Leitungsverlegungen im Februar 2017, der Straßenbau ist ab Juni 2017 vorgesehen.
Aufbau
Fahrbahn Gehweg/Zufahrten
RStO 12, Zeile 1, Bauklasse 10 3,5 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Betonplatten 20/20 bzw.
Betonpflaster 10/20 grau
8 cmAsphaltbinder 3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5
14 cmAsphalttragschicht 15 cmhydr. gebundene Tragschicht 0/45
39 cm Frostschutzschicht 0/45 13 cm Frostschutzschicht 0/45
65 cmGesamt40 cmGesamt
Parkstreifen
15 cm Natursteingroßpflaster
3-5 cmBrechsand –Splittgemisch 0/5
15 cm hydr. gebundene Tragschicht 0/45
11 cm Frostschutzschicht 0/45
45 cmGesamt
Bauzeit
Für die gemeinsame Ausführung der Gesamtmaßnahme Leitungs- und Straßenbau Gasborn und Promenadenstraße ist eine Bauzeit von 70 Wochen geplant.
Die Straßenbaumaßnahmen werden jeweils nach den einzelnen Bauabschnitten der STAWAG wie folgt vorgenommen.
- Gasborn von Promenadenstraße bis Peterstraße: 6-38 KW, wobei der Straßenbau überlappend in der 30 KW beginnen soll
- Gasborn von Promenadenstraße bis Stiftstraße : 42-8. KW 2018 , Straßenbau von der 9-12 KW
- Promenadenstraße 13-22 KW , Straßenbau überlappend von der 18-22 KW 2018
Finanzierung
Für den Ausbau sind Mittel unter den PSP-Elementen 5-120102-000-06200-300-1 / 4-120102-032-7 "Gasborn" für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 437.000 € in den Haushalt eingeplant.
Einnahmen werden aus Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-06200-300-1 - Gasborn
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 430.000 | 430.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 430.000 | 430.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-032-7 – Gasborn
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 7.000 | 7.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 27.000 | 27.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
*Planansatz aus dem Haushaltsplanentwurf 2017, investive Mittel incl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 50.000 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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61,3 kB
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