Entscheidungsvorlage - A 61/0197/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Höfchensweg - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Luxemburger Ring, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung 'Höfchensweg' (östliche Seite), Aachener Wald, Eberburgweghier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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28.09.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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29.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Luxemburger Ring, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), Aachener Wald, Eberburgweg.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Luxemburger Ring, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), Aachener Wald, Eberburgweg
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan
- Höfchensweg -
hier: Aufstellungsbeschluss
Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat haben einen Ratsantrag zur Sicherung der städtebaulichen Qualität im Südviertel von Aachen gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es sollen grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet werden. Diese sollen als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach §34 BauGB herangezogen werden.
Dieses Rahmenkonzept wurde in der Verwaltung erarbeitet. Es wurden 5 Kriterien für die Siedlungsentwicklung festgelegt, die bei der weiteren Ausarbeitung des Rahmenkonzeptes noch konkretisiert werden müssen.
1.
Der
Wohngebietscharakter ist zu erhalten.
2.
Der
Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.
3.
Die
ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.
4.
Die
Grünstrukturen sollen erhalten werden.
5.
Frischluftschneisen
sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.
In der Sitzung des Planungsausschuss im März dieses Jahres wurde das Rahmenkonzept und der daraus resultierende Handlungsbedarf in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beschlossen.
Insbesondere sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
Sicherung
der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.
Bereich.
Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung.
Um die Sicherung dieser städtebaulichen Ziele zu gewährleisten ist es erforderlich, dass für die Fläche zwischen dem Luxemburger Ring, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), dem Aachener Wald und dem Eberburgweg ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, da hier eine Bauvoranfrage vorliegt, die den o. g. städtebaulichen Zielen entgegensteht.