Entscheidungsvorlage - FB 61/0680/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Nutzung seines Gebäudes auf dem Grundstück an der Karl-Marx-Allee Nr. 220 aufgegeben, so dass es schon seit längerer Zeit leer steht. Das Grundstück soll nun verkauft werden. Es befindet sich im Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße-,  der hier „Allgemeines Wohngebiet“ und „1 bis 5 Geschosse“ festsetzt.

 

In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere auch an bezahlbaren Wohnraum. Aufgrund der Nähe zum Stadtteilzentrum Burtscheid mit allen Infrastruktureinrichtungen, der guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den umgebenden Naherholungsbereichen bietet es sich an, hier Wohnungsbau, insbesondere auch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

 

Daher soll zur Umsetzung des o.g. Zieles und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung für das Grundstück Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden.

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Anlagen

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