Entscheidungsvorlage - FB 61/0713/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Von-Coels-Straße, Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestelle "Rheingold"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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21.06.2017
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06.09.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Befestigung des Mittelstreifens auf der Von-Coels-Straße östlich der Einmündung Franz-Pauly-Straße auf Grundlage des beigefügten Plans zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Befestigung des Mittelstreifens auf der Von-Coels-Straße östlich der Einmündung Franz-Pauly-Straße auf Grundlage des beigefügten Plans.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beantragte am 13.02.2015 einen sicheren Fußgängerüberweg auf der Von-Coels-Straße, Höhe Cockerillpark. Da sich der Fußgängerverkehr seit dem Ausbau des Wohngebietes Cockerillpark auf dieser Höhe der Von-Coels-Straße erhöht hat, wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, eine sichere Überquerung der Straße für Fußgänger zu ermöglichen (beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg oder andere, zusätzliche Querungshilfen). Vor allem Schulkinder müssten bei einem hohen Verkehrsaufkommen auf der Von-Coels-Straße die Straße überqueren, um zur Bushaltestelle „Bayerhaus“ zu gelangen bzw. von dieser wieder nach Hause zu kommen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 19.08.2015 verwies die Verwaltung auf die bereits bestehende Mittelinsel zwischen der stadteinwärtigen und stadtauswärtigen Haltestelle „Bayerhaus“ und empfahl nach Prüfung der Situation, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Die Bezirksvertretung bat daraufhin die Verwaltung um Vorschläge zur besseren Hinweisung für den Kfz-Verkehr auf die Querungshilfe und zur Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich Cockerillpark.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eilendorf vom 09.03.2016 nahm die Verwaltung dazu Stellung und erläuterte, dass die Sichtverhältnisse und das Geschwindigkeitsniveau geprüft wurden und auch nicht den Ausbau der Querungshilfe rechtfertigen würden. In der weiteren Beratung beschloss die Bezirksvertretung, die Prüfung eines beidseitigen Zebrastreifens in Höhe der Bushaltestelle „Rheingold“ zu beauftragen.
2. Analyse und Planung
Am 22.11.2016 wurde auf Höhe der Bushaltestelle „Rheingold“ auf der Von-Coels-Straße eine Verkehrszählung durchgeführt (Anlagen 2 bis 4). Die Fußgängerspitzenstunde war zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. In diesem Zeitraum querten 17 Fußgänger die Von-Coels-Straße (Zum Vergleich: auf Höhe der Haltestelle „Bayerhaus“ wurden am 09.06.2015 maximal 9 Fußgängerquerungen in einer Stunde gezählt). Die zeitgleiche Kfz-Belastung auf der Von-Coels-Straße lag bei 914 Kfz/h (1118 Kfz/h auf Höhe der Haltestelle „Bayerhaus“).
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) sind Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dort möglich, wo innerhalb einer Stunde mindestens 50 querende Fußgänger (in beiden Richtungen) und 200 bis 750 Kraftfahrzeuge auftreten (vgl. Anlage 5). Die maßgebende Kfz-Belastung bezieht sich dabei für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d.h. bei Mittelinseln wie beispielsweise auf der Von-Coels-Straße für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung. Unterhalb des empfohlenen Einsatzbereiches sind - wenn überhaupt erforderlich - in der Regel bauliche Querungshilfen (z.B. Mittelinseln) ausreichend.
Entsprechend ist bei der vorliegenden Kombination von Fußgängern und Kfz-Verkehrsstärke auf der Von-Coels-Straße auch an der Haltestelle „Rheingold“ kein Fußgängerüberweg möglich (vgl. Anlage 5, Pfeilmarkierung).
In den letzten drei Jahren haben sich im betroffenen Abschnitt der Von-Coels-Straße im Bereich der Einmündung Franz-Pauly-Straße keine Verkehrsunfälle unter Beteiligung eines Fußgängers, insbesondere ein Unfall beim Überqueren der Straße, ereignet.
Regelmäßig querende schutzbedürftige Fußgänger, z.B. Schüler, können Überquerungsanlagen unabhängig von den Belastungen rechtfertigen. Auf Höhe der Haltestelle „Rheingold“ befindet sich westlich der Einmündung Franz-Pauly-Straße ein geschützter Wartebereich auf der Mittelinsel der Von-Coels-Straße (s. Anlage 1). Fußgänger aus dem Wohngebiet Cockerillpark müssen allerdings Umwege laufen, um die Bushaltestelle „Rheingold“ (Fahrtrichtung Stolberg) zu erreichen, da die vorhandene Querungsstelle ca. 50 m hinter der Bushaltestelle liegt (vom Wohngebiet aus betrachtet).
Die Planung (Anlage 6) sieht eine weitere Querungsstelle mit befestigtem Wartebereich auf dem Mittelstreifen östlich der Einmündung und damit in der direkten Wegebeziehung Cockerillpark - Bushaltestelle vor. In den Nebenanlagen befinden sich an der vorgesehenen Stelle zwei Grundstückszufahrten. In den daneben liegenden Parkstreifen müssen analog zur vorhandenen Querungsstelle Poller aufgestellt werden, um die freie Sicht von Kraftfahrern auf querende Fußgänger zu gewährleisten. Dementsprechend müssen zwei Parkstände entfallen.
3. Fazit und Empfehlung
Für die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) sind durch den Gesetzgeber hohe Anforderungen in Form von Richtlinien festgelegt. Der Fußgängerüberweg ist ein Instrument der Straßenverkehrsordnung, welches dem Fußgänger vor allen anderen Verkehren Vorrang einräumt. Daher muss in der entsprechenden Örtlichkeit mit der Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer zu rechnen sein. Nach den ermittelten Fußgängerzahlen reichen diese an der Haltestelle „Rheingold“ wie auch an der Haltestelle „Bayerhaus“ nicht aus, einen Fußgängerüberweg anzulegen, weil dieser für den motorisierten Verkehr nicht nachvollziehbar wäre. Die Verwaltung empfiehlt daher, als zusätzliche Querungshilfe den Mittelstreifen auf der Von-Coels-Straße östlich der Einmündung Franz-Pauly-Straße zu befestigen.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Umbau betragen ca. 5.000 Euro. Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen. Eine Umsetzung ist danach voraussichtlich erst im Jahr 2018 möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben. | Deckung ist gegeben.
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PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 96.400 | 96.400 | 288.600 | 288.600 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 116.400 | 116.400 | 348.000 | 348.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben. | Deckung ist gegeben. | ||||||||||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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46,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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46,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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47,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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327,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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59,6 kB
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