Entscheidungsvorlage - FB 61/0752/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtung EinsparpotenzialeBericht über die interfraktionellen Informationsveranstaltungen und weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2017
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11.10.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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13.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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27.09.2017
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte, B1 Aachen-Brand, B2 Aachen-Eilendorf, B3 Aachen-Haaren, B4 Aachen-Kornelimünster/Walheim, B5 Aachen-Laurensberg und die B6 Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Beleuchtung auf folgenden Streckenabschnitten probeweise abzuschalten:
- Roermonder Straße zwischen Kohlscheider Straße und Küppershof (B6)
- Roermonder Straße Abzweig Kohlscheider Straße im Bereich Henricistraße
- Krefelder Straße zwischen Prager Ring und Stadtgrenze (B5)
- Berliner Ring zwischen Jülicher Straße und Hüttenstraße (B0)
Die Einsparungen sind zu ermitteln und dem Ausschuss mitzuteilen.
Über die Erfahrungen wird erneut berichtet.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, bei der zukünftigen Auswahl von Sonderleuchten den Aspekt der Beleuchtungskosten zu berücksichtigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In den letzten Jahren wurden jährlich 50.000 € zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. Im Zuge der Beratung über die Prioritätenliste wurde die Beleuchtung ergänzt. Auch durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete hat die Anzahl der Leuchten zugenommen.
Die Betriebs- und Unterhaltskosten, das sogenannte Nennentgelt, das sich zusammen setzt aus Wartungskosten, Instandhaltung, Erneuerung, Betrieb und Deckung des Strombedarfs, Ökosteuer, Förderung erneuerbarer Energien (EEG), KWK, §19, Off shore Umlage, ABLAV- Abschaltbare Lastenverordnung, zzgl. 19% Mehrwertsteuer, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.
Nennentgelt 1999: 1.801.221,97 €
2015: 3.611.148,82 €
In Anbetracht der enormen Kostensteigerung stellt sich die Frage nach Einsparpotenzialen.
Die Verwaltung hat deshalb gemeinsam mit der STAWAG überlegt, wie der Aufwand für die Straßenbeleuchtung reduziert werden kann. Der Vertrag mit der STAWAG wird auf allgemeine finanztechnische Einsparmöglichkeiten hin geprüft.
Darüber hinaus haben die STAWAG und die Stadt Aachen gemeinsam folgende Aufstellungen der technischen Einsparpotenziale erstellt und untersucht:
a) Optimierung der Leuchtenabstände
b) Einsatz von Standardmodellen statt Sonderleuchten
c) Nachtabsenkung / Dimmen
d) Brennstundenreduzierung (Früheres Aus- und späteres Einschalten)
e) Nachtabschaltung
f) Abschaltung jeder zweiten Lampe
g) Abbau vorhandener Leuchten, die als entbehrlich angesehen werden
h) Umrüstung auf LED (ist in der Zwischenzeit bereits separat behandelt worden)
Alle genannten Einsparpotenziale wurden mit den verkehrslenkenden Dienststellen diskutiert, da die Verkehrssicherheit ein wichtiges Argument ist.
Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass die Kriminalprävention ebenfalls eine Rolle spielt.
a) Optimierung der Leuchtenabstände
Durch geschickte Wahl der Leuchtenabstände unter Berücksichtigung von Baumstandorten, können die Beleuchtungskosten schon in der Planungsphase positiv beeinflusst werden. Eine diesbezügliche Prüfung erfolgt bei allen Neubau- und Erneuerungsprojekten.
b) Einsatz von Standardmodellen anstatt Sonderleuchten
Beispiel: Adalbertstraße, Pfalzbezirk, Templergraben
In der Vergangenheit wurden als Ergebnis städtebaulicher Wettbewerbe Sondertypen eingesetzt, die zum Teil erhebliche Mehrkosten (Errichtung und Betrieb) verursachen.
Von anfänglich 90 dekorativen Masten ist deren Zahl inzwischen auf 676 gestiegen. Die Kosten dafür belaufen sich im Jahresmittel auf 380 € / Jahr Brutto gegenüber 190 € / Jahr Brutto für technische Maste.
Durch den Verzicht auf Sonderleuchten können Einsparpotenziale genutzt werden. Mit dem Gestaltungshandbuch wurden 6 Standardtypen ausgewählt, die in der Regel zum Einsatz kommen und bereits besondere gestalterische Anforderungen aus dem städtischen Ambiente berücksichtigen.
c) Nachtabsenkung / Dimmen
In der Zeit von 22:00 Uhr - 5:00 Uhr wäre denkbar zu dimmen. Dafür bietet die DIN-Norm 13201 einen Spielraum. Eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Straße und der erforderlichen Beleuchtungssituation ist erforderlich. Diese Möglichkeit wird ab 08/2017 bei allen Neubau- und Änderungsmaßnahmen technisch berücksichtigt und bei Bedarf umgesetzt.
Der Einspareffekt soll genauer untersucht werden. Alle bereits früher in Betracht gezogenen Überlegungen zur Nachtabsenkung konventioneller Gasentladungslampen können aufgrund des stattgefundenen Technologiewandels nicht mehr in dieser Form umgesetzt werden.
Eine oft genannte Alternative zur Dimmung ist eine Spannungsreduzierung, die rechnerisch möglich aber mit Nachteilen verbunden ist.
Spannungsreduzierung ist aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
- Alle Straßen mit unterschiedlichen Anforderungen werden einheitlich gedimmt
- Funktioniert nur mit konventionellen Vorschaltgeräten
- Funktionslos bei neuen Leuchten (elektronische Vorschaltgerät Eingangsspannung 127 bis 240 V)
- Je nach Art und Weise der Reduzierung => Verlust der Garantie bei Leuchtmitteln
Dieser Vorschlag kann noch detaillierter betrachtet werden.
d) Brennstundenreduzierung: Früheres Aus- und späteres Einschalten
Ein früheres Ausschalten der Beleuchtung wird aus Gründen der Schulwegsicherung im Winterhalbjahr skeptisch beurteilt. Im Sommerhalbjahr wäre eine Reduzierung der Beleuchtungsdauer von 15 Minuten denkbar. Dies ließe sich in der Innenstadt relativ einfach steuern. In den Randlagen bedarf dies kostenaufwendigerer und technischer Umstellungen.
In Anbetracht des geringen Einsparpotenzials von 20.000 € / Jahr wird dieser Ansatz nicht weiter verfolgt.
e) Nachtabschaltung
Die vollständige Abschaltung aller Leuchten im Stadtgebiet zur Nachtzeit, 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr, könnte erheblich Kosten einsparen, ist aber mit Problemen in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die öffentliche Sicherheit verbunden. Eine Akzeptanz bei der Bürgerschaft ist kritisch zu sehen.
Dieser Ansatz wird nicht weiter verfolgt.
f) Abschaltung jeder zweiten Lampe
Die stadtweite „Ausdünnung“ der Beleuchtungskörper ist nicht mit der DIN 13201-1 vereinbar und daher in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht problematisch. Negative Auswirkungen bzgl. der Wahrnehmung von Gefahren, indem z.B. Personen und Radfahrer nicht erkannt werden, sind nicht auszuschließen.
Insofern ist eine Realisierung abzulehnen.
g) Abbau vorhandener Leuchten, die als entbehrlich angesehen werden
Straßen im Außerortsbereich benötigen lediglich eine Beleuchtung der Geh- und Radwege. Die Fahrbahn muss dagegen nicht beleuchtet sein.
Eine Liste solcher Bereiche wurde erstellt und mit den verkehrslenkenden Dienststellen abgestimmt.
Abschnittsweise könnte die Beleuchtung der Fahrbahn probeweise abgeschaltet werden, um die Auswirkungen in der Praxis zu beobachten. Dies betrifft folgende Straßenabschnitte:
- Roermonder Straße - Kohlscheider Straße/ Küppershof
- Roermonder Straße – Kohlscheider Straße Höhe Henricistraße
- Krefelder Straße
- Berliner Ring
Austausch der Leuchten an den „Maiglöckchen“: 20 - 30 % der „Maiglöckchen“ (von 1650 Lichtpunkten) Maste könnten durch effektivere Leuchten (LED) eingespart werden.
Einzelfallbetrachtung bei Kleinstbaumaßnahmen (Tagesgeschäft):
Bei Mastversetzungen / Austausch von defekten Masten und bei der Beseitigung von Unfallschäden erfolgt immer eine Kontrolle, ob einzelne Beleuchtungsmaste mit geringem Mehraufwand entfallen können. 2015 konnten 15 Maste ersatzlos entfernt werden, teilweise mussten Leuchten erneuert werden, um die Ausleuchtung auf dem gleichen Niveau zu halten.
Großflächiger Ausbau von Beleuchtungsmasten bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen:
Bei Straßenneubau bzw. turnusmäßigem Austausch von Leuchten wird die vorhandene Beleuchtungssituation überprüft und optimiert.
Beispiel: Alt-Haarener-Str.
Altzustand zweiseitige Beleuchtung 8 m
Neuzustand einseitige Beleuchtung 50 % der Maste konnten eingespart werden (12 m Maste)
h) Umrüstung auf LED
Der Einsatz der LED Technik ist bereits bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ein fester Bestandteil.
Weiteres Vorgehen:
1) Abbau der abgeschalteten Leuchten am Pariser Ring, Kosten 90.000 €, Einsparpotenzial ca. 32.000 € brutto / Jahr nach Ausbau, Amortisationszeit 2,8 Jahre
2) Probeweise Abschaltung der Leuchten an einzelnen Straßenabschnitten
3) Optimierung der Leuchtenabstände bei Neubau
4) Überprüfung der Ausleuchtung im Bestand und Abbau
Die STAWAG überprüft im Rahmen des Tagesgeschäftes bei allen Reparaturmaßnahmen die Straßen in Hinsicht auf mögliche Einsparpotenziale.
Dabei ergeben sich im Tagesgeschäft der STAWAG kontinuierlich Gelegenheiten, wo im Zuge der Unterhaltung oder Reparaturen einzelne Leuchten ersatzlos entfallen können. Dazu ist keine Beschlussfassung erforderlich. Die Einhaltung der DIN 13201 wird zugesichert.
Eine Prioritätenliste beim Ausbau von einzelnen Masten empfiehlt sich nicht, da ein Großteil der Maßnahmen sich aus den Einsparmöglichkeiten im Tagesgeschäft der Beleuchtung ergeben. Hier sind kurzfristige Entscheidungen erforderlich, die in enger Abstimmung zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG erfolgen.
Ein Vorschlag zur finanztechnischen Anpassung des derzeitigen Vertrags ist in Arbeit und soll im Herbst abgestimmt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 1-120102-900-8 Neubau und Unterhaltung von Straßen | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 4.269.700 | 4.269.700 | 12.809.100 | 12.809.100 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 4.269.700 | 4.269.700 | 12.809.100 | 12.809.100 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |